Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

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sambo77

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Moinsen,

weiß jemand, ob und wenn ja, wo ich die allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von 1 & 1 online finden kann?

Mir wäre auch damit geholfen, wenn sie mir jemand per PM oder E-Mail schicken könnte. :p

Sie stehen auf der Rückseite der Rechnung, mit der ich den DSL-Anschluss, die WLAN Surf & Fon Box 7050, die Phone-Flat etc. erhalten habe.

Bevor die Frage kommt, warum ich die Rechnung nicht mehr habe, kann ich euch sagen, dass meine Freundin nicht mehr weiß, wo sie die hingelegt hat.

Soll sie suchen ... :D
 
Nee,

das ist nicht das was ich suche. Die AGB zu meinem Vetrag habe ich beriets über meinen Account bei 1 & 1 abgerufen.

Ich benötige das Schreiben mit exakt dem im Betreff genannten Titel.

In dem Schreiben gibt es einen Punkt " Mängelrüge und Gewährleistung". Ich glaube, dass das Punkt 5 ist.
 
Scheint ein Standardtext zu sein, folgendes mit Google gefunden (allerdings nicht bei 1&1), Inhalt stimmt mit Punkt 5 auf der Rückseite der 1&1-Rechnung überein:

Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
Im Gewährleistungsfall können wir nach unserer Wahl verlangen, daß das schadhafte Produkt oder Teile desselben zur Reparatur an uns geschickt wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt zum Zwecke der Nachbesserung bereithält.
Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne unser schriftliches Einverständnis seitens des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, daß der Fehler in keiner
Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht.
 
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