Ich weiß, dass das Einige sehr aktiv schreibende Forennutzer seit Jahren behaupten. Aber das fleißige Schreiben macht es nicht richtig. Ich habe auch bereits vor Jahren darauf hingewiesen, dass das nicht so ist. Ich bin da nur nicht so aktiv beim Schreiben und lasse es dann irgendwann auf sich beruhen
Leider sind auch die zitierten Fälle immer wieder die selben. Bei mobilcom-debitel ging es um vorzeitig neue Hardware und eine kassierte Vorfälligkeitsgebühr. Es war ganz klar ein fehlerhafter Vorgang. Der alte Vertrag wurde gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsgebühr vorzeitig beendet. Der Vertragsinhaber bekam ein neues Handy und einen neuen Vertrag. Der neue Vertrag war teurer als der alte Vertrag und lief ab Beginn 33 Monate. Das ist nicht rechtens gewesen.
Begründet wurde bei dem Gerichtsurteil die Entscheidung mit dem Zahlen der Vorfälligkeitsgebühr. Dadurch wurde der alte Vertrag vorzeitig aufgelöst.
Hier geht es aber um etwas anderes: 1. Ein Kunde kündigt fristgerecht zum Tag X. Dass der Vertrag bis zum Tag X bestand hat ist vermutlich unstrittig. Auch unstrittig dürfte sein, dass 1und1 den Vertrag auch ohne Vorfälligkeitsgebühr vorzeitig beenden kann, wenn beide Parteien das so wollen. Das war in den Fall aber eben nicht so.
2. 1und1 bewirkt eine Kundenrückgewinnung. Wenn 1und1 nun mit Dir verhandelt, dass Du einen neuen 24 monatigen Vertrag ab Tag X eingehst, ist das vollkommen legitim. Es ist auch unerheblich, ob der neue Vertrag eine ähnliche oder gleiche
Leistung bietet (falls du anderer Meinung bist, zeig mir ein Gerichtsurteil, dass hier anderes sagt). Es ist auch vollkommen unerheblich, ob 1und1 Dir jetzt oder erst zu Vertragsbeginn irgendwelche Rabatte, Goodies oder Hardware oder Leistung schenkt. All das sind nach wie vor zwei eigenständige Verträge.
Also: Zeige mir ein Gerichtsurteil, bei dem so etwas als "mehr als 24 Monate Vertrag" aufgefasst wurde.