Bei 1&1 geht es derzeit auch mal wieder so richtig durcheinander ... da wird alles Mögliche überarbeitet und in der Folge sind sogar die "offiziellen AGB" von 1&1 (Stand 01.2018) mal wieder ein netter Verstoß gegen (nationale und gemeinschaftliche) gesetzliche Regelungen:
2.4.
Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte, vgl. hierzu die Belehrung gemäß Ziffer I. Widerrufsbelehrung für Verbraucher (S. 10 ff. dieser AGB). Im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages hat der Kunde die zusätzlichen Kosten zu tragen, die entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die von 1&1 angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat. Im Falle des Widerrufs trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Satz 1 und 2 gelten nicht, wenn 1&1 sich ausdrücklich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen.
Ist es nicht recht ungewöhnlich, daß 1&1 durch die freiwillige Übernahme irgendwelcher Kosten die Gültigkeit des § 312g BGB für sogenannte "Fernabsatzverträge" (§ 312c BGB) abbedingen will? Oder ist das nur eine "Rechenschwäche" beim Schreibenden bzw. was macht den mit "Nutzt der Kunde ..." beginnenden Satz jetzt zum "Satz 0" in diesem Abschnitt?
Ein Widerrufsrecht gilt - nebenbei bemerkt - auch für Verträge (§ 312b BGB), die man an irgendwelchen (fremden) Ständen z.B. in der Eingangszone des örtlichen Elektro- oder Baumarktes schließt, wenn das nicht wirklich Mitarbeiter des Marktes sind und damit dieser als "Geschäftsraum" eines Vermittlers (§ 312b (2) BGB) gelten kann. Wer sich dort also einen neuen Internet-Anschluß aufschwatzen ließ und dann daheim erst feststellt, daß er (oder sie) sich die "Provision" auch gut selbst verdienen könnte (bzw. irgendein näherer oder fernerer Bekannter oder Verwandter genauso "Freunde werben" könnte), der hat in aller Regel auch für solche Verträge ein Widerrufsrecht, weil das nicht so weit von "Drückerkolonnen" entfernt ist.
Dadurch, daß das im Moment wieder mal alles "im Fluß" ist, sollte sich wirklich
jeder Kunde (egal, ob er der Aufzeichnung der "Willenserklärung" durch 1&1 zugestimmt hat oder nicht) die in jedem Falle noch zu übermittelnden Unterlagen (inkl. AGB und Preisliste) sehr, sehr gründlich durchlesen (auch wenn das für viele "belastend" ist).
Diese Aufzeichnung darf nämlich (ohne Zustimmung der 1&1-Mitarbeiter, daß man selbst auch aufzeichnet und das kann man ja mal versuchen - ich hatte bisher nur negative Antworten in solchen Fällen) auch nur 1&1 vornehmen und sollte es zum Streitfall kommen, kann auch nur 1&1 damit belegen, was vereinbart wurde. Selbst wenn es also mündliche Nebenabreden gab, kann der Kunde diese nicht beweisen, solange sich die gegnerische Partei auf die schriftlichen Bedingungen beruft und den "Beweis" in Form der Aufzeichnung nicht zur Verfügung stellt (was sie eher nicht machen wird, wenn es ihr zum Nachteil gereichen würde).
Ich bin auch nur über den o.a. Fehler gestolpert, weil ich irgendwo nach einer (schriftlichen) Aussage gesucht habe, wie nun mit der Hardware unter den neuen Bedingungen tatsächlich verfahren wird und wann/wo da ein Eigentumsübergang erfolgt für die beiden hier wohl diskutierten Fälle (einmal die 12 Monate für 0 EUR, danach 4,99 EUR/Monat und einmal das Ganze dann wieder ohne die "Zusatzoption" nach der Leistungsbeschreibung (die ist ebenfalls vom 22.12.2017), wo in Punkt 2.7 diese "Hardware-Optionen" beschrieben sind).
Dafür ist es auch ziemlich schnuppe, was irgendwelche Hotline-Mitarbeiter telefonisch oder per E-Mail verkünden ... entscheidend sind wieder die AGB, Lieferbedingungen und ggf. noch eine Preisliste. Vielleicht hat man bei einer (für einen selbst günstigen) E-Mail noch eine Chance, den Mitarbeiter in die Rolle des Vertretungsberechtigten zu bringen ... da muß die Aussage in der E-Mail dann aber schon so eindeutig sein, wie die an
@chilango79 in #4521 - und die war ja gerade nicht zu seinem Vorteil.
Auch in den anderen Dokumenten hat 1&1 noch irgendwie einen "blinden Fleck", denn in der Preisliste vom 22.12.2017 (SHA1: 4e2c6e9a224c590a92752d7c848a2852b757f36e81e0e7d443a8c19fb2452495) steht u.a.:
Gebühr für Vor Ort Austausch von DSL Router und HomeServer nach der Garantiezeit. (Weitere Kosten für DSL Router bzw. HomeServer werden gemäß Hardware-Preisliste berechnet)
und eine solche "Hardware-Preisliste" gibt es weder in der Übersichtsseite (
https://dsl.1und1.de/AgbUebersicht?lightbox=true) noch hinter dem Link auf die "Ausführliche Preisliste mit Zusatzleistungen als PDF" (das ist die oben mit dem Hash), wo das Wort "Hardware" genau dreimal auftaucht und keine dieser Fundstellen hat etwas mit einer "Hardware-Preisliste" zu tun ... jedenfalls nicht darüber hinaus, daß eines dieser Vorkommen auf die nicht vorhandene Liste hinweisen will.