[Sammlung] Aktuelle Konditionen für Vertragsverlängerung

0,00 € / 20(!) Monate vor Vertragsende verlängert, allerdings telefonisch mit dem Support geklärt.
 
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Hallo, danke für die Info. Ich hatte soeben mit dem Support telefoniert. Sie meinte, sie könnte die Gebühr nicht erlassen, da noch 14 Monate bis Vertragsende seien. In diesem Fall muss ich halt doch über die Kündigung gehen.
 
Zum Thema Hotline steht hier auch schon oft genug was... :rolleyes: Hast vermutlich nicht mit Kundenrückgewinnung gesprochen...
 
nee, bin jetzt gerade dabei

### Zusammenführung Doppelpost ###

nicht mal da habe ich eine Chance. Auch die wollten die Gebühr, weil ich noch 14 Monate habe. Habe jetzt die Kündigung am laufen.

//edit by stoney: hier ist die 'Bearbeiten' Funktion zu nutzen - danke
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hast Du noch zum DSL-Vertrag gehörende Handy-Flats am Laufen?
Falls ja, nimm die Kündigung recht schnell wieder zurück!
1&1 ist da sehr schnell mit dem Abschalten von diesen zusätzlichen Features, das wird dann auch mal kurzfristig zum Ende des laufenden Monats beendet ...
 
Auch wenn der DSLVertrag noch läuft?
 
Ja, die Handy-Flats haben nämlich eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende ...
 
Bis dahin wäre doch schon längst wieder neuer Vertrag abgeschlossen...
 
@HabNeFritzbox Klar, wenn es bis dahin klappt und nicht in Vergessenheit gerät ...

Ich wollte auch nur darauf hinweisen, nicht dass hinterher der Frust groß ist !
 
Ich habe halt die 4 Inklusivkarten. Laufen die nicht auch bis zum Ende?
Ich habe ja kein Angebot bekommen. Nur das, was bei der Vertragsverlängerung möglich wäre. Mir wurde nahegelegt noch 1/2 Jahr zu warten.

Habe in der Mail gelesen, dass die Karten zum Ende des DSL Vertrages auslaufen. Ich habe jetzt halt die Kündigung doch storniert, dass nichts schiefläuft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Inklusivkarten können auch von 1&1 mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Im 1&1-Forum wurde nämlich von genau so einem Fall berichtet, dass unerwartet nach einer DSL-Kündigung auf einmal die Handy-Flats weg waren.
 
Hurraaa, ich besitze in 24 Monaten eine eigene 7590 :p

Code:
vielen Dank für Ihre Frage FRITZ!Box. Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Da Sie die kostenlose FRITZ!Box im Zuge der Vertragsverlängerung erhalten haben, geht auch diese nach 24
Monaten in Ihr Eigentum über.
Ich freue mich, wenn Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt.
Mit freundlichen Grüßen
 
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Reaktionen: ruroruro und Nordbaby
@3koening:
Bei 10 Monaten Restlaufzeit und Telephonanruf gabe es dieses...

@RollinCHK:
Das ist tatsächlich irritierend, aber irgendwie kann ich mir bei den vielen Hin- und Herinformationen nicht vorstellen, daß die TreueBox nicht mein Eigentum sein sollte... (Hauptsache sie kommt bald! ;))

@Nordbaby:
Wow, das werde ich mir fürs näcshte Mal merken, obwohl das scheinbar nicht automatisch so läuft... ich hatte meine Kündigung seit November am Laufen, bevor ich vor ein paar Tagen mit der Treueaktion verlänget habe... und ich habe so einige Handy-Flats... :p

Ansonsten sieht es tatsächlich einfach wieder einmal nach einer etwas verstolperten "Aktion" von 1&1 aus... Keiner weiß Bescheid, alle Kundenbetreuer machen hoch-individuelle Absprachen, und im CC stehen wieder ganz andere Dinge... :eek:

mfg,
mondenkind
 
Zuletzt bearbeitet:
Anrufweiterleitung: Abhängig von der eingestellten Zielrufnummer, gewähltem DSL-Paket und ggf. gewählter Telefonieoption
Und da fällt meiner Ansicht nach ja wohl auch die Option Mobilfunk-Flat drunter.
Wie es beim ParallelCall aussieht, kann ich nicht sagen, da ich dazu keine Preisinformation (mehr) finde.
Ich teste mal, ob es bei meiner Konstellation (DSL + Mobilfunk-Flat) bei einer im CC eingestellten Weiterleitung zu einer Berechnung kommt.
Das sind mir die ggf. 19,9 ct einmalig dann doch mal wert!
Ich halte Euch auf dem Laufenden ...
Gibt es ein Ergebnis bei dir?
Ich teste auch beide Varianten einfach mal ...
 
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Reaktionen: Nordbaby
Bei 1&1 geht es derzeit auch mal wieder so richtig durcheinander ... da wird alles Mögliche überarbeitet und in der Folge sind sogar die "offiziellen AGB" von 1&1 (Stand 01.2018) mal wieder ein netter Verstoß gegen (nationale und gemeinschaftliche) gesetzliche Regelungen:
2.4.
Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte, vgl. hierzu die Belehrung gemäß Ziffer I. Widerrufsbelehrung für Verbraucher (S. 10 ff. dieser AGB). Im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages hat der Kunde die zusätzlichen Kosten zu tragen, die entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die von 1&1 angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat. Im Falle des Widerrufs trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Satz 1 und 2 gelten nicht, wenn 1&1 sich ausdrücklich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen.
Ist es nicht recht ungewöhnlich, daß 1&1 durch die freiwillige Übernahme irgendwelcher Kosten die Gültigkeit des § 312g BGB für sogenannte "Fernabsatzverträge" (§ 312c BGB) abbedingen will? Oder ist das nur eine "Rechenschwäche" beim Schreibenden bzw. was macht den mit "Nutzt der Kunde ..." beginnenden Satz jetzt zum "Satz 0" in diesem Abschnitt? :D

Ein Widerrufsrecht gilt - nebenbei bemerkt - auch für Verträge (§ 312b BGB), die man an irgendwelchen (fremden) Ständen z.B. in der Eingangszone des örtlichen Elektro- oder Baumarktes schließt, wenn das nicht wirklich Mitarbeiter des Marktes sind und damit dieser als "Geschäftsraum" eines Vermittlers (§ 312b (2) BGB) gelten kann. Wer sich dort also einen neuen Internet-Anschluß aufschwatzen ließ und dann daheim erst feststellt, daß er (oder sie) sich die "Provision" auch gut selbst verdienen könnte (bzw. irgendein näherer oder fernerer Bekannter oder Verwandter genauso "Freunde werben" könnte), der hat in aller Regel auch für solche Verträge ein Widerrufsrecht, weil das nicht so weit von "Drückerkolonnen" entfernt ist.

Dadurch, daß das im Moment wieder mal alles "im Fluß" ist, sollte sich wirklich jeder Kunde (egal, ob er der Aufzeichnung der "Willenserklärung" durch 1&1 zugestimmt hat oder nicht) die in jedem Falle noch zu übermittelnden Unterlagen (inkl. AGB und Preisliste) sehr, sehr gründlich durchlesen (auch wenn das für viele "belastend" ist).

Diese Aufzeichnung darf nämlich (ohne Zustimmung der 1&1-Mitarbeiter, daß man selbst auch aufzeichnet und das kann man ja mal versuchen - ich hatte bisher nur negative Antworten in solchen Fällen) auch nur 1&1 vornehmen und sollte es zum Streitfall kommen, kann auch nur 1&1 damit belegen, was vereinbart wurde. Selbst wenn es also mündliche Nebenabreden gab, kann der Kunde diese nicht beweisen, solange sich die gegnerische Partei auf die schriftlichen Bedingungen beruft und den "Beweis" in Form der Aufzeichnung nicht zur Verfügung stellt (was sie eher nicht machen wird, wenn es ihr zum Nachteil gereichen würde).

Ich bin auch nur über den o.a. Fehler gestolpert, weil ich irgendwo nach einer (schriftlichen) Aussage gesucht habe, wie nun mit der Hardware unter den neuen Bedingungen tatsächlich verfahren wird und wann/wo da ein Eigentumsübergang erfolgt für die beiden hier wohl diskutierten Fälle (einmal die 12 Monate für 0 EUR, danach 4,99 EUR/Monat und einmal das Ganze dann wieder ohne die "Zusatzoption" nach der Leistungsbeschreibung (die ist ebenfalls vom 22.12.2017), wo in Punkt 2.7 diese "Hardware-Optionen" beschrieben sind).

Dafür ist es auch ziemlich schnuppe, was irgendwelche Hotline-Mitarbeiter telefonisch oder per E-Mail verkünden ... entscheidend sind wieder die AGB, Lieferbedingungen und ggf. noch eine Preisliste. Vielleicht hat man bei einer (für einen selbst günstigen) E-Mail noch eine Chance, den Mitarbeiter in die Rolle des Vertretungsberechtigten zu bringen ... da muß die Aussage in der E-Mail dann aber schon so eindeutig sein, wie die an @chilango79 in #4521 - und die war ja gerade nicht zu seinem Vorteil.

Auch in den anderen Dokumenten hat 1&1 noch irgendwie einen "blinden Fleck", denn in der Preisliste vom 22.12.2017 (SHA1: 4e2c6e9a224c590a92752d7c848a2852b757f36e81e0e7d443a8c19fb2452495) steht u.a.:
Gebühr für Vor Ort Austausch von DSL Router und HomeServer nach der Garantiezeit. (Weitere Kosten für DSL Router bzw. HomeServer werden gemäß Hardware-Preisliste berechnet)
und eine solche "Hardware-Preisliste" gibt es weder in der Übersichtsseite (https://dsl.1und1.de/AgbUebersicht?lightbox=true) noch hinter dem Link auf die "Ausführliche Preisliste mit Zusatzleistungen als PDF" (das ist die oben mit dem Hash), wo das Wort "Hardware" genau dreimal auftaucht und keine dieser Fundstellen hat etwas mit einer "Hardware-Preisliste" zu tun ... jedenfalls nicht darüber hinaus, daß eines dieser Vorkommen auf die nicht vorhandene Liste hinweisen will.
 
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Gibt es ein Ergebnis bei dir?
Ich teste auch beide Varianten einfach mal ...
Jupp, alles Andere wäre Spekulatius ... :D

Ergebnis noch nicht - muss ja noch darauf warten, bis das Gespräch in der Verbindungsübersicht auftaucht ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt noch etwas Neues:
Der Support hat mir wegen der Gebühren bei Gesprächen vom eigenen Festnetzanschluss nach Mobilfunk mitgeteilt, dass die Umstellung der Kostenberechnung im 1u1-Rechenzentrum bis zu 5 Tage nach Aktivierung der neuen DSL-Option "Mobilfunkflat kostenlos" dauern kann.
Bis dahin berechnete Gebühren werden erstattet.
 
@MuP Ja, das hatte man mir vor einem Monat am Telefon auch mitgeteilt.
Daher hatten wir auch noch ein paar Tage mit Anrufen in Mobilfunknetze gewartet.
 
Alles klar, Danke.
Ich werde den Gebührentest am Dienstag durchführen.

Im CC habe ich gerade gesehen, dass ich jetzt zwar eine VVL für die nächsten 24 Monate durchführen kann, aber keine 7560 und keine 7590 beide für 0,- € dazu buchen kann.
 
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