Was ist daran unklar?
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Aus meiner Sicht:
Auf beide Boxen hat 1u1 keine Rückgabeforderung zu erheben, da es sich hier um Privateigentum handelt.
Anders wäre es zumindest bei den schwarzen Boxen, welch dem Kunden zum "Mietpreis" überlassen wurde.
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Auf beide Boxen hat 1u1 keine Rückgabeforderung zu erheben, da es sich hier um Privateigentum handelt.
Anders wäre es zumindest bei den schwarzen Boxen, welch dem Kunden zum "Mietpreis" überlassen wurde.