Ich werde jetzt mal etwas unfreundlich. [Edit Novize: Nein, wirst Du nicht; unsachlichen Teil gemäß der Forumsregeln entfernt]Das ist wirklich... ich spars mir... sagen wirs so... Wird die Leistung nicht vollständig erbracht, muss man das nachweisen. Dafür gibts ein Tool von der Bundesnetzagentur und in seinem Fall hat er dann sichelrich die Möglichkeit, eine Preisminderung durchzusetzen. Mehr nicht, die Leitung ist ja stabil und Preisminderung heißt nicht -95%. Fun-Fact: Hätte er sich hier aktiver eingebracht, hätte er mitbekommen, dass hier Leute durchaus einen zusätzlichen monatlichen Rabatt bekommen haben, wenn die Leitung langsam ist.
Hier eine offizielle Quelle:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html
"Wann liegt eine Abweichung vor?
Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn:
- Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
- die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
- an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird."
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Nach Abschluss der Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll. In diesem ist ersichtlich, ob eine Minderleistung gegeben ist. Dabei ist es ausreichend, wenn eine Abweichung bereits bei einer der drei oben genannten Geschwindigkeiten im Up- oder Download vorliegt.
Wenn Ihr Messprotokoll eine zur Minderung berechtigende Abweichung ausweist, können Sie sich bezüglich Ihres Minderungsanspruchs oder einer außerordentlichen Kündigung an Ihren Anbieter wenden.
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Bist du immer noch der Meinung, ich hätte kein Recht auf Sonderkündigung?
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