AGB-Änderungen: bei maxdome

@ Cippy
Sorry ich sehe das als Verbraucher anders, auch wenn ich ein Premium Paket abonniert habe, so kann mich doch das rundum Paket dazu überzeugt haben das ich alles in allem nur deswegen ein Jahres Abo eingegangen bin weil auch Werder.TV dabei war.

Fällt jetzt eine Leistung aus dem Premium Paket weg, kann es doch für einen Abonenten uninteresannt werden und es ist nicht mehr so Interessant um weiterhin Abo Kunde zu bleiben.

Als vergleich (wenn auch blöder vergleich):
Wenn ich mir im Geschäft einen Karton mit einem (z.b.) DVD Player im Warenkorb lege ....und man mir an der Kasse die fernbedienung raus nimmt, kann ich doch auch vom kauf zurück treten!

Also wenn eine abgeschlossene Leistung die man bestellt hat nicht mehr erbracht wird, dann hat man auch das Recht den Vertrag zu beenden!

LG
SurfGeier

NACHTRAG:
Fakt ist doch das die Anbieter Ihre Kunden binden wollen!! Anstatt die es durch Ihre Inhalte, Leistungen und Service machen ,machen Sie es lieber durch MVLZ. Und die Kunden sind denen dann hilflos ausgeliefert. Ist es da ein Wunder wenn man versucht mit anderen Mitteln wie z.b. änderungen der AGB´s wieder aus dem Vertrag zu kommen ,wenn die es nicht schaffen vernünftige Leistungen zu erbringen?

Zufriedene Kunden denken nicht an Kündigung!!!!

(Sorry musste mal raus)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn eine abgeschlossene Leistung die man bestellt hat nicht mehr erbracht wird, dann hat man auch das Recht den Vertrag zu beenden!
Du hast allerdings auch bei Abschluss den AGB zugestimmt, in denen steht:
MAXDOME AGB schrieb:
3.5. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Inhalt im Rahmen des Abonnement-Paketes. SEVENSENSES behält sich vor, ihr Portfolio sowie die jeweilige Preis- und Leistungsbeschreibung jederzeit zu ändern
D.h., wenn Du den Wegfall als Argument nutzen willst, muss dieser Punkt in den AGB ungültig sein.
 
INAL, aber:
Es besteht zwar kein Anspruch auf einen bestimmten Inhalt (des Abonnement-Paketes), aber es fallen auch keine Inhalte weg, sondern das (Werder.TV)Paket selbst. IMHO ist das ein entscheidender Unterschied.
 
So, mal sehen, ich habe mal eine fristlose Kündigung unter Berufung auf 2.2 der AGB ausgesprochen.

Natürlich muss ich zugeben, dass es mir nicht gerade ungelegen kommt, weil das gelieferte Angebot von Maxdome nicht gerade an Attraktivität gewonnen hat in letzter Zeit:

Das Serienpaket besteht fast nur noch aus Daily-Soaps, das Comedy Paket ist extrem unlustig, einzig Switch ist da ein kleiner Lichtblick, und das wird auf der ProSieben-seite per Streaming angeboten ...
Bessere Filme, die man vielleicht sogar ein zweites Mal ansehen würde, sind meistens von einem Tag auf den anderen "Letzte Chance".

Woebi das frechste, und da wäre ich fast schon einmal drauf reingefallen ist, dass in einigen Kategorien unerwartete Tricks versteckt sind:
Kategorie "Serie" erwartet man eigentlich, dass wenn man das Serien-Paket hat, dass sämtliche Inhalte drin sind - Pustekuchen.
Das zusammen mit Bedienoberflächen, die sich (und hier unterstelle ich Absicht) die Authentifizierung nicht merken, kann leicht dazu führen, dass man mal eben übersieht, dass Folge XY von Serie Z eben doch nicht im Serienpaket enthalten ist.

So bindet man jedenfalls keine Kunden. Vielleicht wird ja wie angekündigt alles besser - auch wenn ich das nicht glaube - dann überlege ich es mir wieder, ob ich nochmal ein Premiumpaket ordere, aber bei dem derzeitigen Angebot mit den derzeitigen Fallen? Nein.

Da kann man nur froh sein, dass sich eine Firma mal mit ihren eigenen Vertragsbedingungen schlägt.

Viele Grüße,

Turbo

P.S.: Das ist eine subjektive Meinung
 
Hallo,

ich habe für 10,- Euro extra im Monat (eigentlich nur ca. 8 Euro, da es dadurch die Box auch umsonst gab) das maxdome Premium-Paket zusammen mit meinem 16.000er Vertrag abgeschlossen. Das gab es mal kurze Zeit zusammen im Paket.

Da ich auch sagen muß, das sich die Inhalte von maxdome in letzter Zeit nicht gerade verbessert haben und ich es dreist finde das jetzt z. B. bei den Serien nicht mehr alle Serien umsonst sind obwohl man das Serien-Paket hat, würde ich maxdome auch gerne abstoßen. Nun ist es ja mit meinem DSL verstrickt.

Was haltet ihr davon? Wie sollte man vorgehen?

Was mich etwas überrascht sind eure Kündigungen. Nach meinem Verständnis kann man doch lediglich den neuen AGB's wiedersprechen und entweder kann maxdome (respektive 1&1) die alten AGB's aufrecht erhalten (was wohl nicht klappen wird) oder eine Auflösung des Vertrags abbieten.

Gruß,

WOnken
 
hi

hallo,

hatte mich damals für das uefa cup spiel glasgow-werder angemeldet und vergessen das probeabo zu kündigen.

meint ihr das bringt was auf den wichtigen grund zu verweisen bei der kündigung, also wegfall des werder-pakets.

oder soll ich einfach mal den neuen agb´s widersprechen?


gruß tom
 
Was haltet ihr davon? Wie sollte man vorgehen?

Das ist bei mir auch, aber eigentlich versuchtzumindest 1&1 Dir klarzumachen, dass das zwei verschiedene Verträge sind, von daher sollen die sich drum kümmern, das ist nicht mein Bier, wenn sie dann plötzlich DSL einstellen bekommen sie das Problem, weil dann dürfen sie für meinen Verdienstausfall zahlen, nachdem ich nicht den DSL-Vertrag gekündigt habe...

Was mich etwas überrascht sind eure Kündigungen. Nach meinem Verständnis kann man doch lediglich den neuen AGB's wiedersprechen und entweder kann maxdome (respektive 1&1) die alten AGB's aufrecht erhalten (was wohl nicht klappen wird) oder eine Auflösung des Vertrags abbieten.

Gruß,

WOnken

<DISCLAIMER>
Das ist jetzt keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Laien-Meinung (bei der ich aber stark davon ausgehe, dass ein Gericht dieser Begründung folgen würde, aber man weiß ja nie: "Auf Hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand)
</DISCLAIMER>

Aber nicht doch, die AGB-Änderung stellt eine Übertragung der Rechte an einen Dritten dar, womit Punkt 2.2 der AGB greifen und der Kunde das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund hat.
Oder anders ausgedrückt: mein Vertragspartner ist nicht die neue Maxdome-Tri-Tra-Trallala-GmbH sondern die alte Sevenseses, diese versuchen nun ihre Rechte in die neue Gesellschaft rüberzuretten, indem Sie das Überschreiben der Rechte als AGB-Änderung deklarieren. Faktisch ist das ein Wechsel des Vertragspartners, dem man explizit zustimmen müsste. Ein solcher Wechsel ist allerdings im Vertrag explizit geregelt (Punkt 2.2 der AGB). Wie oben geschrieben erlaubt diese Regelung eine fristlose Kündigung auszusprechen oder anders ausgedrückt: da hat sich mal wieder eine Firma in ihren eigenen Klauseln verfangen.

Einziger Ausweg für Sevenseses/Maxdome: die Klausel 2.2 als unwirksam erklären, dann können sie aber auch gleich einen Strick nehmen, weil das Medienecho und die Folgensind unabsehbar.

Von dem Formfehler bei der Information über die AGB-"Änderung" mal ganz abgesehen (per Email ohne gültige Signatur nach dem deutschen Signaturgesetz ist nicht schriftlich).
Interessant ist auch die schon mehrmals von deutschen Gerichten gekippte Klausel bezüglich des Verfalls des Widerspruchsrechts nach 4 Wochen, aber das sind dann alles nur Randerscheinungen, die das ganze nur umso dubioser dastehen lassen.

hallo,

meint ihr das bringt was auf den wichtigen grund zu verweisen bei der kündigung, also wegfall des werder-pakets.

<DISCLAIMER>
Immernoch keine Rechtsberatung sondern Laienmeinung
</DISCLAIMER>

Moment: der wichtige Grund ist nicht unbedingt der Wegfall des Werderpakets, sondern die Änderung des Vertragspartners. Auf die Inhalteschiene würde ich lieber nicht ausweichen, das ist ziemlich starkes Glatteis und noch dazu viel zu dünn. Finger Weg und 2.2 der AGB heranziehen.

Gruß,

Turbo
 
Wie könnte den ein Widerspruch aussehen? Hat jemand einen Formulierungsvorschlag der Wasserdicht ist?
Wie sieht es denn eigentlich mit der Kopplung zu 3DSL bzw 4DSL aus? Diese 1und1 Verträge beinhalten doch Maxdome! Ist denn dann nicht auch 1und1 in der Pflicht mich über AGB-Änderungen zu informieren? Ich sehe da eine Möglichkeit aus den Knebelverträgen raus zu kommen. Bin gespannt auf Eure Meinungen...

gruß MC
 
Wie könnte den ein Widerspruch aussehen? Hat jemand einen Formulierungsvorschlag der Wasserdicht ist?

Formulierungsvorschlag: ja
Wasserdicht? weiß ich nicht!
Widerspruch? nene nix da, das Wort Widerspruch lass ich da schön raus, ich Widerspreche ja nicht de Änderung sondern Kündige wegen der Übertragung der Rechte...

Wie sieht es denn eigentlich mit der Kopplung zu 3DSL bzw 4DSL aus?
gruß MC

Wenn Du mal genau schaust, dann führt die 1&1 aber als getrennte Verträge, also ich seh da keine Chance.

Viele Grüße,

Turbo
 

Anhänge

  • 20080921-maxdome-agb_blacked.pdf
    34 KB · Aufrufe: 48
Wenn Du Dich einzig und allein auf das Sonderkündigungsrecht gemäß 2.2 beziehst, sehe ich keinen Sinn darin, zusätzlich noch rechtlich unsichere Punkte aufzuführen. Beschränke Dich doch einfach kurz und knapp auf das wesentliche - niemand will lange, belehrende Briefe lesen.

Ich kenne keine Regelung, die besagt, dass eine AGB-Änderung schriftlich i.S.d. Signaturgesetzes angekündigt muss. Meines Wissens nach muss sie lediglich in geeigneter Weise dem Vertragspartner zur Kenntnis gebracht werden.

Ebenso ist meines Wissens Schweigen als Einverständnis zu einer AGB Änderung ebenfalls nicht grundsätzlich unwirksam, wenn sie in den ursprünglichen AGB vertraglich festgelegt wurde. Es kommt in diesem Fall darauf an, welchen Umfang die Änderungen haben bzw. ob wesentliche Vertragsbestandteile geändert werden (wie Laufzeit, Kündigungsfristen, ...).
 
Ich kenne keine Regelung, die besagt, dass eine AGB-Änderung schriftlich i.S.d. Signaturgesetzes angekündigt muss. Meines Wissens nach muss sie lediglich in geeigneter Weise dem Vertragspartner zur Kenntnis gebracht werden.

Nicht digital signierte Emails sind in Deutschland genauso geeignet für solcherlei Mitteilungen, wie ein Aushang bezüglich der intergalaktischen Expressroute im Keller der zuständigen Baubehörde auf Alpha Centauri.

Ebenso ist meines Wissens Schweigen als Einverständnis zu einer AGB Änderung ebenfalls nicht grundsätzlich unwirksam, wenn sie in den ursprünglichen AGB vertraglich festgelegt wurde.
Diese Klausel wird meines Wissens nach in der ständigen Rechtsprechung deutscher Gerichte jedesmal gekippt - und mich kotzt es schlichtweg an, dass weiterhin jede Wald- und Wiesenfirma sie aufführt.

//EDIT:
ganz zu schweigen davon, dass die Mitteilung Änderung des Vertragspartners als AGB-Änderung zu "tarnen" vermutlich schwerlich ein Hinweise auf die tatsächliche Bedeutung dieser "Änderung der AGB" ist, ich wette, dass die gleich mehrmals auf die Schnauze fliegen würden, vor Gericht.
 
Zuletzt bearbeitet:
...1&1 muss Dich nur informieren, wenn sie die geänderten AGB auch auf Deinen laufenden Vertrag anwenden wollen. ...

Aber selbst dann machen sie das nicht, das hatte ich nämlich mit meinem Smart-Drive. Nachdem ich mich ein wenig aufdringlich mit denen gezankt habe, unter Angabe, dass es nicht sein könne, AGBs zu ändern, ohne den Kunden zu infomieren, wurde mir kleinlaut Recht gegeben. Aber erst muss man sich streiten....
 
So und jetzt noch für alle, die weniger querulatorisch sind:

Der Anhang in der etwas freundlicheren Formulierung, TeX-Quellen für wen will auch gleich dabei
 

Anhänge

  • 20080922-maxdome-agb.zip
    29.3 KB · Aufrufe: 53
Nicht digital signierte Emails sind in Deutschland genauso geeignet für solcherlei Mitteilungen, wie ein Aushang bezüglich der intergalaktischen Expressroute im Keller der zuständigen Baubehörde auf Alpha Centauri.
Das mag ja Deine Meinung sein und die mag auch berechtigt sein, hat aber in einem Kündigungschreiben nichts verloren.

Diese Klausel wird meines Wissens nach in der ständigen Rechtsprechung deutscher Gerichte jedesmal gekippt - und mich kotzt es schlichtweg an, dass weiterhin jede Wald- und Wiesenfirma sie aufführt.
Ich kenne nur Urteile, in denen die Klausel bezogen auf wesentliche Vertragsinhalte wie Laufzeit und Kündigungsfristen gekippt wurde. Wenn Du ein allgemeines Urteil gegen die generelle Gültigkeit kennst, wäre das sehr hilfreich. Immer her damit. Aber auch das hat in einem Kündigungsschreiben nichts verloren, da es sich nicht auf den Kündigungsgrund bezieht.

Nochmal: Kündigungsschreiben sollten nicht lang und belehrend sein, sondern sich auf die Sache konzentrieren.
 
Maxdome 1&1 Kündigung hat geklappt!!!

Habe letzte Woche meine Kündigung per Einschreiben geschickt (erst AGB-Änderung wiedersprochen & gleichzeitig fristlos gekündigt aus wichtigem Grund wegen AGB-Änderung und wegfall von WERDER.TV). 1&1 hat mein Kündigung heute zum 23.09.2008 bestätigt!

So einfach!

Gruß,
Bill
 
Japp Kündigen geht !!

anbei das Schreiben von 1&1:

wir bedauern sehr, dass Sie die folgenden Artikel aus Ihrem 1&1 Paket mit der Vertragsnummer XXXXXXXX gekündigt haben.

Artikel:
- Premium-Paket


LG

Winnipuuh
 
Maxdome löscht Daten und hat sie doch noch.

Hallo,
Hat zwar nicht direkt mit den aktuellen Kündigungen zu tun. Sollte dem einen oder anderen zu denken geben.
ich hatte mit dem damaligen dsl-Vertrag auch die Maxdome-Flat bestellt. Das Angebot hat mir nicht sonderlich zugesagt und war nach dem Umstieg auf Mac OSX nicht mehr zugäglich. Ich konnte meinen Vertrag ohne Probleme im Feb. 2008 kündigen.
Habe vor ein paar Wochen auch die AGB-Änderung erhalten. Auf die Frage, wieso sie hinter meiner EMail-Adr. einen Maxdomekunden vermuten habe ich folgende Antwort erhalten.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben Ihre Daten geprüft und festgestellt, dass Ihr maxdome Account
bereits am 29.02.2008 von uns gelöscht wurde.

Das Schreiben wurde demnach versehentlich an Ihre E-Mail-Adresse
verschickt.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

S.....
1&1 Kundenservice
 
Kündigung erfolgreich

Hallo!

Ich habe nach Erhalt der AGB-Änderung einen Brief an MAXDOME geschrieben: "Hiermit widerspreche ich der AGB-Änderung von MAXDOME. Bitte informieren Sie mich über die Folgen." Kurze Zeit danach kam eine Email, dass ich gekündigt bin. Und der Account ist tatsächlich gelöscht.
Yippie!

Euch auch viel Erfolg!
 
dann werd ich einfach auch nur gegen die agb-änderung widersprechen und noch nix von werder-paket schreiben, damit kann ich ja immernoch eins draufsetzen...
ich schreibe: hiermit widerspreche ich gegen die per mail angekündigte agb-änderung. bitte informieren sie mich über die folgen.

denke damit muss ich auch raus sein, oder?

gruß tom
 

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