7170 Verschmort!!!

Du findest im Handbuch Deiner FB7150 auf der ersten Seite den Hinweis auf die Garantie.PDF auf der Produkt-CD.
Da stehen dann auch die verbindlichen Garantiebedingungen.


mfG
h1watcher
 
florianr schrieb:
Der Garantiegeber kann zwar in (begrenzten Umfang) in seine Garantiebedingungen reinschreiben was er will, aber in dem Moment, wo es zum Garantiefall kommt und der Kunde sein Gerät zur Garantie Reparatur bei AVM anmeldet (oder einschickt), werden die Bedingungen zum Bestandteil des dann geschlossenen Vertrages und unterliegen damit den der normalen AGB Kontrolle.

HÄ?

Du schliesst einen Kaufvertrag mit dem Händler, bei dem du die Box kaufst.

AVM garantiert ab Kaufdatum die in oben genannten PDF zugesagten Leistungen.

Das ist Bestandteil deines Kaufvertrages. Ob du dich vorm Vertrag darüber informierst, wie die Bedingungen sind, ist unerheblich. Es ist piepegal ob du wusstest, wie die Garantie lautet.
Die Garantiebedingungen sind freiwillige Zusagen des Herstellers und unterliegen keiner AGB Prüfung, da es einseitige Zusagen des Herstellers sind.

Du bist nicht verpflichtet, Garantieansprüche anzumelden bzw. die Garantie in Anspruch zu nehmen wenn es dir nicht gefällt. Der Garantieleistende muss sich aber sehr wohl an seine Garantiezusagen halten, es sei denn sie würden gegen geltendes Recht verstoßen (z.B.: Wir garantieren Ihnen, Ihre Schwiegermutter binnen 2 Wochen rückstandslos aus ihrer Existenz zu entfernen, wenn unser Produkt "VergrauldieSchwiegermutterausmeinerWohnungBox EX 1704" nicht innerhalb eines halben Jahres dafür sorgt, dass Ihre Schwiegermutter auszieht!).

;)
 
Bozo schrieb:
Du schliesst einen Kaufvertrag mit dem Händler, bei dem du die Box kaufst.
Richtig! Einen Kaufvertrag mit dem Händler, die Garantiebestimmung wird aber nicht besatndteil des Kaufvertrages (im Normalfall) weil die Ja nicht das Verhältnis Händler -- Kunden, sondern Hersteller -- Kunden betrifft.

AVM garantiert ab Kaufdatum die in oben genannten PDF zugesagten Leistungen.

Das ist Bestandteil deines Kaufvertrages.
Eben nicht, das wird niemals Bestandteil des Kaufvertrages. (Außer es handelt sich um eine Garantie, die der Händler gibt, aber davon ist hier ja nicht die Rede.)

Inwieweit ein Vertrag mit dem Hersteller zustandekommt hängt vom Einzelfall ab. Die Garantierklärung kann eine einseitige Willenserklärung sein, dann käme ein "Garantievertrag" zwischen Hersteller und Kunden zustande, wenn dem Kunden die Garantieerklärung zugegangen ist (also normalerweise, wenn er die "Box" in Händen hält und die Möglichkeit hat die Garantieerklärung zur Kenntnis zu nehmen.


Die Garantiebedingungen sind freiwillige Zusagen des Herstellers und unterliegen keiner AGB Prüfung, da es einseitige Zusagen des Herstellers sind.
Aha das ist ja interessant ... Du meinst also ein vollständiger Haftungsausschluss z.B. in Garantiebedingungen ist z.B. wriksam?

Das ist absurd, die Bedingungen eines "Garantievertrages" unterliegen genauso der AGB Prüfung wie alle anderen Vertragsbedingungen auch. Sie müssen zumindest leicht verständlich sein, Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders und sie dürfen den Kunden nicht Benachteiligen.
 
Alles was über die gesetzlich geregelte Gewährleistung hinaus geht kann der Hersteller in seinen Garantiebedingungen definieren. Mit dem Kauf des Produkts gelten automatisch diese vom Hersteller festgelegten Bedingungen für die zusätzliche Herstellergarantie ohne dass es einer Zustimmung des Kunden bedarf.
Kein Gesetz verlangt von AVM 5 Jahre Garantie und zumindest nach Ablauf der 2 Jahre gesetzlicher Gewährleistung kann AVM diese Bedingungen verbindlich festlegen.

Kein Hersteller haftet bei eigenmächtigen Eingriffen in ein Gerät oder bei dem Betreiben eines Gerätes außerhalb der von ihm angegebenen Spezifikation, auch nicht in der Zeit der Gewährleistung.

mfG
h1watcher
 
h1watcher schrieb:
Alles was über die gesetzlich geregelte Gewährleistung hinaus geht kann der Hersteller in seinen Garantiebedingungen definieren.

Ohne dass ich das juristisch bis ins Detail beurteilen kann, weiss ich aber definitiv, dass ein Hersteller nicht beliebiges in die Garantiebedingungen reinschreiben darf. Auch wenn es nur zum Vorteil des Kunden ist.

Die Garantie ist evtl. mit kaufentscheidend. Also muss ich als Kunden klar erkennen können, was durch die Garantie abgedeckt ist.

Unklare oder vielleicht sogar bewusst missverständliche Vormulierungen und Bedingungen könnten Wettbewerbsrechtliche folgen haben.

Unklar ist mir aber, was das alles mit dem Threadthema zu tun hat. ;)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für AVM oder 1&1 unter'm Strich rentabel ist, bei jeder toten Box zu prüfen, welche Software da vorher drauf war. Maximal machen die vermutlich eine Sichtprüfung auf offensichtliche Schäden oder Manipulationen. Könnte sogar sein, dass die die Box nicht mal aufmachen.

Man muss einfach nur mal die Herstellkosten der Box mit dem Stundensatz eines Service-Technikers vergleichen. Kulanz ist oftmals keine reine Kundenfreundlichkeit sondern einfach die billigere Lösung. :mrgreen:
 
detg schrieb:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für AVM oder 1&1 unter'm Strich rentabel ist, bei jeder toten Box zu prüfen, welche Software da vorher drauf war. Maximal machen die vermutlich eine Sichtprüfung auf offensichtliche Schäden oder Manipulationen. Könnte sogar sein, dass die die Box nicht mal aufmachen.

Man muss einfach nur mal die Herstellkosten der Box mit dem Stundensatz eines Service-Technikers vergleichen. Kulanz ist oftmals keine reine Kundenfreundlichkeit sondern einfach die billigere Lösung. :mrgreen:

das sehe ich genauso!;)

aus eigener erfahrung mit meinem kürzlich verstorbenen dvd-brenner (plextor px-716a) kann ich als beispiel folgendes sagen:
die haben mir aus belgien per dhl-express SOFORT einen neuen brenner geschickt und den defekten durfte ich einfach behalten:D

ich weiss: ein dvd-brenner ist keine fritz!box ... aber es geht hier ja um die gewährleistungs-/garantie-sache:)
 
Kulanz ist aber nur dann die billigere Lösung, wenn INNERHALB der Garantiefrist einfach getauscht wird, auch die Boxen, die vom Anwender geschrottet wurden.

Ausserhalb der Garantiefrist könnte AVM ja sogar sagen: "Wir gucken uns die Box überhaupt nur an, wenn vorher Betrag X gezahlt wurde und entschieiden dann nach der Prüfung ob es ne neue Box und eventuell auch nen Betrag Y dazu zurückgibt...

Sowas wäre indirekt natürlich auch teuer, da es nicht besonders Werbewirksam und Kundenfreundlich wäre.

Unterm Strich bedeutet das Alles: Du hast keinen Anspruch aber gute Chancen auf eine neue Box, musst aber mit einer eventuellen Ablehnung deiner Ansprüche rechnen.
 
[Edit wichard: Fullquote des Beitrags darüber gelöscht.]

wenn ich da nochmal anklinken darf ;)

bei meinem plex waren fast 23 monate rum :) :) :)

:-Ö
 
Wie ein Hersteller im Einzelfall entscheidet im Rahmen des zusätzlichen Garantieversprechens (Anerkennung ohne weitere Prüfung, Kulanz) ist seine Sache. Aber bei offensichtlichem Verstoß gegen die von ihm festgelegten Bedingungen kann man rechtlich nichts durchsetzen.
AVM ist bekannt für eine großzügige Behandlung bei Problemen an den Fritzboxen. Da ist aber auch Ehrlichkeit von Seiten der Kunden gefragt, denn sonnst kann es aus Kostengründen da mal eine Änderungen geben.

mfG
h1watcher
 
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