florianr schrieb:Der Garantiegeber kann zwar in (begrenzten Umfang) in seine Garantiebedingungen reinschreiben was er will, aber in dem Moment, wo es zum Garantiefall kommt und der Kunde sein Gerät zur Garantie Reparatur bei AVM anmeldet (oder einschickt), werden die Bedingungen zum Bestandteil des dann geschlossenen Vertrages und unterliegen damit den der normalen AGB Kontrolle.
Richtig! Einen Kaufvertrag mit dem Händler, die Garantiebestimmung wird aber nicht besatndteil des Kaufvertrages (im Normalfall) weil die Ja nicht das Verhältnis Händler -- Kunden, sondern Hersteller -- Kunden betrifft.Bozo schrieb:Du schliesst einen Kaufvertrag mit dem Händler, bei dem du die Box kaufst.
Eben nicht, das wird niemals Bestandteil des Kaufvertrages. (Außer es handelt sich um eine Garantie, die der Händler gibt, aber davon ist hier ja nicht die Rede.)AVM garantiert ab Kaufdatum die in oben genannten PDF zugesagten Leistungen.
Das ist Bestandteil deines Kaufvertrages.
Aha das ist ja interessant ... Du meinst also ein vollständiger Haftungsausschluss z.B. in Garantiebedingungen ist z.B. wriksam?Die Garantiebedingungen sind freiwillige Zusagen des Herstellers und unterliegen keiner AGB Prüfung, da es einseitige Zusagen des Herstellers sind.
h1watcher schrieb:Alles was über die gesetzlich geregelte Gewährleistung hinaus geht kann der Hersteller in seinen Garantiebedingungen definieren.
detg schrieb:Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für AVM oder 1&1 unter'm Strich rentabel ist, bei jeder toten Box zu prüfen, welche Software da vorher drauf war. Maximal machen die vermutlich eine Sichtprüfung auf offensichtliche Schäden oder Manipulationen. Könnte sogar sein, dass die die Box nicht mal aufmachen.
Man muss einfach nur mal die Herstellkosten der Box mit dem Stundensatz eines Service-Technikers vergleichen. Kulanz ist oftmals keine reine Kundenfreundlichkeit sondern einfach die billigere Lösung. :mrgreen: