[Gelöst] 6490 (2000 2691) Brick

Hallo stoney0815, von diesem Thread habe ich bisher nur den Anfang gelesen, werde das aber heute Abend nachholen. Vielen Dank auch für das Angebot, dich per Unterhaltung zu kontaktieren. Darauf würde ich, nach weiterer Lektüre, bei Bedarf gern zurückkommen.

Der Log meiner "Versuche" mit der Box steht nicht mehr zur Verfügung, das war an einem anderen Rechner, gespeichert habe ich davon nichts.
 
An einem Abend wirst Du das sicherlich nicht gelesen und verstanden bekommen.

Vorraussetzungen um deine Box zu retten sind IMHO: ein Linuxsystem + YourFritz von @PeterPawn sowie die Schlagwörter aus #14

Allerdings ist zwar bis jetzt noch immer nicht bekannt, ob der Zugriff auf den Bootloader (ftp/adam) nun funktioniert oder nicht.
 
Wenn sich die Box mit einem falschen Recovery-Programm (dann natürlich unter Windows) oder über "eva_discover" finden läßt im Netz, dann wäre das zumindest mal der erste Schritt. Das braucht die passende Verkabelung - Laptops sind da (auch unter Linux) gerne mal besonders zickig, weil sie teilweise schon vom BIOS her den Ethernet-Port deaktivieren, solange kein Kabel eingesteckt ist. Hier würde ich entweder einen anderen Rechner nehmen oder einen Switch (oder auch einen WLAN-AP, wenn der mind. zwei gebridgte Ethernet-Ports hat) dazwischenschalten. Das nimmt den Unsicherheitsfaktor der Netzwerk-Aktivierung aus dem ganzen Spiel.

Wenn die Box vom Recovery-Programm gefunden wurde, steht sie ja schon im Bootloader und wartet ... wenn man "eva_discover" verwendet hat, kann man auch erst mal nur mit "nc <ip> 21" nachsehen, ob der FTP-Server nun antwortet oder nicht; das Skript zeigt einem ja an, was als "<ip>" zu verwenden wäre. Das muß dann natürlich innerhalb der 5-10 Sekunden (wieviel es nun genau sind, mag jeder selbst stoppen) erfolgen und eignet sich (im ersten Anlauf) eher nicht für die "händische Anwendung".

Erst dann, wenn "eva_discover" beim Broadcast keine Antwort mehr von der startenden Box kriegt oder der FTP-Server auf der berichteten Adresse nicht reagiert (innerhalb der Zeitspanne muß das natürlich erfolgen), erst dann sinken die Chancen wirklich rapide.

Aber das muß man eben Schritt für Schritt testen und wenn ich da schon lese, daß sich jemand an die Anleitung in der Weise hält, daß er einfach "SETENV linux_fs_start 1" ausführt, ohne zuvor den alten Wert geprüft zu haben, dann behaupte ich einfach mal, daß er die darauffolgenden Beiträge (also auf die Anleitung folgend), in denen dieses fixe Setzen auf "1" als klarer Fehler bezeichnet wird, genau wieder nicht gelesen hat. Vermutlich reicht es hier bereits, wenn man einfach mal das andere Partition-Set probiert (und zwar ohne das noch einmal zu beschreiben vor diesem Versuch).
 
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denn schon die Annahme, daß sich automatisch jede 6490 mit der Artikelnummer 2000 2691 auch im Eigentum von VF/KD befinden muß (und das damit implizierte, dauerhafte Verbot jeder legalen Weiterveräußerung dieser einmal von AVM für diesen KNB produzierten (bzw. konfektionierten) Geräte), ist einfach abwegig.
Warum hast Du diese abwegige Annahme dann gemacht? Ich schrieb lediglich vom "KNB, der sie einst herausgegeben hast". mit VF/KD hast Du angefangen.

Und als abschließende Frage meinerseits: Wie und wieso sollte ein Käufer einer 6490 sich der "Historie" seines neu erworbenen Gerätes (nicht mit "als neu erworben" verwechseln, die kann auch gebraucht sein) überhaupt vergewissern? Seit wann werden diese Geräte mit einem "FRITZ!Box-Brief" ausgeliefert, in dem die Vorbesitzer und die bisherigen Änderungen der Besitzverhältnisse vermerkt sind?
Die Artikelnummer 2000 2691 und erst recht das "(kdg)" auf dem Label des Geräts ist ein leicht zu entdeckender Hinweis, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein Leihgerät eines Kabelnetzbetreibers handelt. Da muss man nicht viel recherchieren. Aber Du weisst sicher selbst, dass Du Deine von meiner abweichende Haltung zum Thema Eigentum wieder mal hinter abwegigen Forderungen zu kaschieren versuchst.
 
Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, die Box habe ich während eines Auslandsaufenthaltes online erworben, um sie an meinem neuen Kabel Deutschland Anschluss gleich nach der Ankunft zu betreiben.

Um die Historie der erworbenen Box habe ich mir bisher keine Gedanken gemacht. Falls es sich um ein Leihgerät handelt, schuldet der ehemalige Nutzer jetzt vermutlich KD bzw. Vodafone diese Box und wird eventuell irgendwann die im Vertrag vereinbarte Summe für das Ausbleiben der Rücksendung berappen "dürfen".
Ich weiß nicht, warum die anderen Beitragsschreiber Dir das noch nicht gesteckt haben, aber wenn es sich tatsächlich um ein Leihgerät von Vodafone Kabel handelt, wirst Du das überhaupt nicht an Deinem Vodafone Kabel Anschluss betreiben können!

Denn Vodafone Kabel hat die MAC-Adressen seiner Leihgeräte in seiner Datenbank fest mit den Kunden verknüpft, an die sie sie jeweils herausgegeben hat. Und nein, man kann die MAC-Adresse nicht verändern, denn das ist die kryptographisch abgesicherte Identität des Kabelmodems.

Also schau nach, ob auf dem Label auf der Unterseite des Geräts irgendwo "(kdg)" steht, und wenn dem so ist, kannst Du Dein Unterfangen gleich sein lassen, es sei denn, Du hast Spaß daran - oder Du beabsichtigst noch umzuziehen, denn an einem unitymedia-Anschluss könnte sie akzeptiert werden. Ansonsten kannst Du Dir überlegen, ob Du @PeterPawns oder meinem Vorschlag zur Abgabe der Box folgen möchtest.
 
Vielen Dank vor allem an PeterPawn und stoney0815.
Mit Hilfe des Recover-Programms für die 7490 ließ sich die neue IP der Box in Erfahrung bringen und über diese war der ftp-Zugriff mit adam2 möglich. Anschließend habe ich die aus der FW 6.83 extrahierten ARM- und ATOM-Dateien in die entsprechenden mtd geschrieben und den Startwert mit quote SETENV linux_fs_start 0 geändert. Das Blinkverhalten des Gerätes war schon nach dem ersten Aufruf des Recover-Programms ein anderes.
Lange Rede, kurzer Sinn, die Box funktioniert nun mit der neuesten updatebaren Firmware, allerdings nur hinter der vom Provider geliehenen und hinsichtlich der (kostenpflichtigen) WLAN-Konnektivität per Fernwartungseinstellung kastrierten cbn-Kabelbox. Vielleicht gibt es noch eine Möglichkeit, dem System des KNB eine 2778 vorzugaukeln, um das Kabelmodem der 6490 zu nutzen und zusätzlich vor ungewünschten Änderungen der Software/Einstellungen per Fernzugriff zu schützen.
Um dem zu erwartenden kollektiven Aufschrei zuvor zu kommen, der ganze Sachverhalt in Bezug auf die Restriktionen seitens der KNB war mir bis vor wenigen Tagen nicht bekannt. Auch weiß ich, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, allerdings kann ich hier keinen wirklich Geschädigten erkennen. KDG hat sein Eigentum sicherlich durch entsprechende Sanktionen geschützt und kann sich am (ehemaligen?) Kunden schadlos halten. Dieser zahlt entweder weiterhin die Leihgebühr oder aber die fällige Auslöse für die nicht zurück gesandte Box, die dann in sein Eigentum übergehen würde. Mit der diffusen (Rest)Grauzone kann ich umgehen bzw. leben.
Nochmals danke an die betreffenden Forenteilnehmer für ihre konstruktive Hilfe und Geduld.
 
Ich weiß nicht, warum die anderen Beitragsschreiber Dir das noch nicht gesteckt haben [...]
Ich rate einfach mal (bzw. bei mir kann ich es auch ganz genau sagen, wenn Du es wissen möchtest): Das kam dann knapp drei Tage nach dem Erstellen des Threads im elften Beitrag "ans Licht" und die primäre Frage (auch wenn die nicht ausdrücklich formuliert wurde) ist es wohl, wie man die Box zunächst mal wieder zum Laufen kriegt - deshalb konzentriert sich meine einzige nach #11 geschriebene Antwort zunächst einmal auf diesen Aspekt.

robert_s schrieb:
[...] Deine von meiner abweichende Haltung zum Thema Eigentum [...]
Wenn Du das freundlicherweise auf das Thema "Eigentum eines (nachfolgenden) Käufers an einer früher mal von einem Provider bereitgestellten FRITZ!Box 6490" beschränken würdest (oder meinetwegen generell auf die Situation, wo jemand mit einer Pauschale für die nicht stattgefundene Rückgabe einer Sache abgefunden wurde), klingt das auch gleich nicht mehr so "anzüglich" - ich habe auch zum Thema "Debattieren" ja eine deutlich andere Haltung als Du, was Du unerwähnt läßt (wie so viele andere denkbare Divergenzen).

Ich will ja nur verhindern, daß Dich jemand in der Richtung "mißversteht", ich würde das Entwenden fremden Eigentums (so es dann wirklich ein solches Entwenden ist) irgendwie gutheißen oder gar befürworten (nur weil er die eigentliche Diskussion gar nicht verfolgt und sich auf Deine "Zusammenfassung" stützt). Wenn jemand ein fremdes, nicht angeschlossenes Fahrrad irgendwo mitgehen läßt, ist das nichts, was ich verteidige - wenn Du dann jedoch 10 Jahre nach §243 StGB fordern solltest, würde ich Dir widersprechen ... immer noch nicht, weil ich den Diebstahl (§242 StGB) gutheiße, sondern weil Du irren würdest bei der Klassifizierung als BSD.

Ausgangspunkt der ganzen damaligen Diskussion (gerne rufe ich es Dir noch einmal in Erinnerung) war meine Frage, woran ich bei einer eBay-Auktion die "zweifelhafte Herkunft" erkennen könnte, nachdem Du Dich selbst in einem Beitrag mit den Worten
robert_s schrieb:
Wenn Du wissentlich Hehlerware erworben hast, gib diese dem rechtmäßigen Eigentümer (Vodafone Kabel) zurück und verbuche die Dir entstandenen Kosten als Lehrgeld, dass sich Verbrechen nicht lohnt...
zum Richter (oder zum "gesunden Volksempfinden") ernannt hattest und dabei gleich mehrere inhaltliche Fehler ins Auge sprangen.

Ich weiß auch nicht, warum Du das Thema wieder aufwärmen mußtest oder wolltest ... daß ich an dieser Stelle nicht einfach schweigen würde, dürfte Dir von Beginn an klar gewesen sein. Über Argumente warst Du ja im "ersten Waffengang" nicht zu beeindrucken (da ging Deine Gegenrede dann am Ende über zu "Formfehlern" bei der Länge meiner Beiträge und verzichtete auf weitere sachbezogene Darlegungen) - vielleicht ist es Dir ja aufgrund der inzwischen verstrichenen Zeit entfallen, daß sich meine Argumentation darauf stützte, daß auf dem Weg zum derzeitigen Eigentümer auch ein wirksamer Übergang stattgefunden hat (zumindest "haben kann" und das keinesfalls alles "kriminelle Zwischenhändler" waren) und es vollkommen egal ist, wer die Box ursprünglich "in den Verkehr" (mit einem Endverbraucher) gebracht hat.

Angesichts dessen ist die Frage, was das für eine Artikelnummer ist und was da auf welchem Aufkleber steht (solange das keine Inventarnummer und "Eigentum von ..." ist), doch auch wieder nur ein Zeichen für eine vom Kern ablenkende Argumentation. Wenn auf einem der vor mir liegenden USB-Sticks "Vodafone" steht, ist das auch noch kein Beleg dafür, daß dieser Stick jetzt Vodafone gehört. Es gibt tatsächlich Unterschiede zwischen einer Kennzeichnung eines Produktes durch den Hersteller für einen Verkäufer (neudeutsch auch mal als "Branding" bezeichnet, wobei ein solcher Verkäufer-"Name" nicht unbedingt wirklich eine Marke sein muß) und den Eigentumsverhältnissen (mein Fernseher "ist auch mir" und gehört nicht "LG", obwohl das draufsteht).

Während das bei anderen Geräten i.d.R. wohl auch von Dir nicht angezweifelt wird, daß diese sogar direkt für den Verkauf bestimmt sind (auch wenn da dreist "Vodafone" irgendwo aufgebracht wurde), beharrst Du bei der FRITZ!Box 6490 darauf, daß es absolut keine Möglichkeit gäbe, daß VF selbst diese Geräte sogar in anderer Form in Umlauf gebracht haben könnte (entsprechende Passagen in den AGB/BGB bestreitest Du mit Deiner eigenen Interpretation eines Forenbeitrags im dortigen Kundenforum) und behauptest standhaft (und Deinerseits ohne die Spur eine validen Nachweises), daß jede dieser Boxen nach wie vor VF/KD nach dem Gesetz gehören würde.

Auf jede andere Argumentation (guter Glauben nach BGB, usw. - Du kannst ja problemlos noch einmal nachlesen, falls Du es vergessen haben solltest ... aber Vorsicht, das ist lang, jedoch haben das Argumente manchmal so an sich, wenn der Adressat ganz offensichtlich mit reinen "Stichworten" nichts anzufangen weiß) gehst Du gar nicht erst ein ... nach Deiner Ansicht muß sogar jeder Käufer einer solchen FRITZ!Box vorher schon gewußt haben, daß er gar keine Chance hat, ein rechtmäßiges Eigentum an diesem Gerät zu erwerben (von der Benutzbarkeit an seinem Anschluß ganz zu schweigen).

Vor einer klaren Antwort auf die Frage, warum er das dann trotzdem kaufte (zumindest nach Deiner Ansicht), drückst Du Dich dann aber auch wieder. Daß die Leute sich eben nicht vorher informieren und daher spätestens beim letzten Erwerber wieder der gute Glauben ins Spiel kommt, sieht man auch wieder in diesem Thread ... selbst Du wirst ja wohl nicht behaupten wollen, der TE hätte sich das Ganze hier absichtlich und in voller Kenntnis der Umstände aufgehalst.
 
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Reaktionen: DerLarry
...
Mit Hilfe des Recover-Programms für die 7490 ließ sich die neue IP der Box in Erfahrung bringen ...
Könnte man diese erfahren? Eher ungewöhnlich, dass der ftp-Zugriff auf eine andere IP als 192.
168.178.1 gehorcht.
LG

Gesendet von meiner Handquetsche mit dicken Fingern
 
Ich glaube, die IP war 169.254.193.1. Die letzten beiden Zahlen stimmen definitiv, hatte aber in der letzten Zeit sehr viele IPs "probiert" und bin mir deshalb nicht ganz sicher.
 
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