Ich weiß nicht, warum die anderen Beitragsschreiber Dir das noch nicht gesteckt haben [...]
Ich rate einfach mal (bzw. bei mir kann ich es auch ganz genau sagen, wenn Du es wissen möchtest): Das kam dann knapp drei Tage nach dem Erstellen des Threads im elften Beitrag "ans Licht" und die primäre Frage (auch wenn die nicht ausdrücklich formuliert wurde) ist es wohl, wie man die Box zunächst mal wieder zum Laufen kriegt - deshalb konzentriert sich meine einzige nach #11 geschriebene Antwort zunächst einmal auf diesen Aspekt.
robert_s schrieb:
[...] Deine von meiner abweichende Haltung zum Thema Eigentum [...]
Wenn Du das freundlicherweise auf das Thema "Eigentum eines (nachfolgenden) Käufers an einer früher mal von einem Provider bereitgestellten FRITZ!Box 6490" beschränken würdest (oder meinetwegen generell auf die Situation, wo jemand mit einer Pauschale für die nicht stattgefundene Rückgabe einer Sache abgefunden wurde), klingt das auch gleich nicht mehr so "anzüglich" - ich habe auch zum Thema "Debattieren" ja eine deutlich andere Haltung als Du, was Du unerwähnt läßt (wie so viele andere denkbare Divergenzen).
Ich will ja nur verhindern, daß Dich jemand in der Richtung "mißversteht", ich würde das Entwenden fremden Eigentums (so es dann wirklich ein solches Entwenden ist) irgendwie gutheißen oder gar befürworten (nur weil er die eigentliche Diskussion gar nicht verfolgt und sich auf Deine "Zusammenfassung" stützt). Wenn jemand ein fremdes, nicht angeschlossenes Fahrrad irgendwo mitgehen läßt, ist das nichts, was ich verteidige - wenn Du dann jedoch 10 Jahre nach §243 StGB fordern solltest, würde ich Dir widersprechen ... immer noch nicht, weil ich den Diebstahl (§242 StGB) gutheiße, sondern weil Du irren würdest bei der Klassifizierung als BSD.
Ausgangspunkt der ganzen damaligen Diskussion (gerne rufe ich es Dir noch einmal in Erinnerung) war meine Frage, woran ich bei einer eBay-Auktion die "zweifelhafte Herkunft" erkennen könnte, nachdem Du Dich selbst in einem Beitrag mit den Worten
robert_s schrieb:
Wenn Du wissentlich Hehlerware erworben hast, gib diese dem rechtmäßigen Eigentümer (Vodafone Kabel) zurück und verbuche die Dir entstandenen Kosten als Lehrgeld, dass sich Verbrechen nicht lohnt...
zum Richter (oder zum "gesunden Volksempfinden") ernannt hattest und dabei gleich mehrere inhaltliche Fehler ins Auge sprangen.
Ich weiß auch nicht, warum Du das Thema wieder aufwärmen mußtest oder wolltest ... daß ich an dieser Stelle nicht einfach schweigen würde, dürfte Dir von Beginn an klar gewesen sein. Über Argumente warst Du ja im "ersten Waffengang" nicht zu beeindrucken (da ging Deine Gegenrede dann am Ende über zu "Formfehlern" bei der Länge meiner Beiträge und verzichtete auf weitere sachbezogene Darlegungen) - vielleicht ist es Dir ja aufgrund der inzwischen verstrichenen Zeit entfallen, daß sich meine Argumentation darauf stützte, daß auf dem Weg zum derzeitigen Eigentümer auch ein wirksamer Übergang stattgefunden hat (zumindest "haben kann" und das keinesfalls alles "kriminelle Zwischenhändler" waren) und es vollkommen egal ist, wer die Box ursprünglich "in den Verkehr" (mit einem Endverbraucher) gebracht hat.
Angesichts dessen ist die Frage, was das für eine Artikelnummer ist und was da auf welchem Aufkleber steht (solange das keine Inventarnummer und "Eigentum von ..." ist), doch auch wieder nur ein Zeichen für eine vom Kern ablenkende Argumentation. Wenn auf einem der vor mir liegenden USB-Sticks "Vodafone" steht, ist das auch noch kein Beleg dafür, daß dieser Stick jetzt Vodafone gehört. Es gibt tatsächlich Unterschiede zwischen einer Kennzeichnung eines Produktes durch den Hersteller für einen Verkäufer (neudeutsch auch mal als "Branding" bezeichnet, wobei ein solcher Verkäufer-"Name" nicht unbedingt wirklich eine Marke sein muß) und den Eigentumsverhältnissen (mein Fernseher "ist auch mir" und gehört nicht "LG", obwohl das draufsteht).
Während das bei anderen Geräten i.d.R. wohl auch von Dir nicht angezweifelt wird, daß diese sogar direkt für den Verkauf bestimmt sind (auch wenn da dreist "Vodafone" irgendwo aufgebracht wurde), beharrst Du bei der FRITZ!Box 6490 darauf, daß es absolut keine Möglichkeit gäbe, daß VF selbst diese Geräte sogar in anderer Form in Umlauf gebracht haben könnte (entsprechende Passagen in den AGB/BGB bestreitest Du mit Deiner eigenen Interpretation eines Forenbeitrags im dortigen Kundenforum) und behauptest standhaft (und Deinerseits ohne die Spur eine validen Nachweises), daß
jede dieser Boxen nach wie vor VF/KD nach dem Gesetz gehören würde.
Auf jede andere Argumentation (guter Glauben nach BGB, usw. - Du kannst ja problemlos noch einmal nachlesen, falls Du es vergessen haben solltest ... aber Vorsicht, das ist lang, jedoch haben das Argumente manchmal so an sich, wenn der Adressat ganz offensichtlich mit reinen "Stichworten" nichts anzufangen weiß) gehst Du gar nicht erst ein ... nach Deiner Ansicht muß sogar jeder Käufer einer solchen FRITZ!Box vorher schon gewußt haben, daß er gar keine Chance hat, ein rechtmäßiges Eigentum an diesem Gerät zu erwerben (von der Benutzbarkeit an seinem Anschluß ganz zu schweigen).
Vor einer klaren Antwort auf die Frage, warum er das dann trotzdem kaufte (zumindest nach Deiner Ansicht), drückst Du Dich dann aber auch wieder. Daß die Leute sich eben nicht vorher informieren und daher spätestens beim letzten Erwerber wieder der gute Glauben ins Spiel kommt, sieht man auch wieder in diesem Thread ... selbst Du wirst ja wohl nicht behaupten wollen, der TE hätte sich das Ganze hier absichtlich und in voller Kenntnis der Umstände aufgehalst.