Hallo,
Aber es hätte Ärger zur Folge. Und den möchte sich 1&1 sparen. Da nehmen sie das kleinere Übel in Kauf und sperren die Nummern. Gibt zwar auch Diskussionen, aber weniger, als wenn es direkt ans Gesparte der Kunden geht.
Dass diese Konferenz-Verbindungen gemäß diesem Passus verboten sind dürfte ja mittlerweile klar sein. talkyoo ist kein Wohltätigkeitsverein, die verdienen Geld daran, und damit sind die Verbindungen darüber verboten. Punkt.1.11
Soweit eine Telefon-Flatrate Vertragsinhalt ist, verpflichtet sich der Kunde keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll
Das sehe ich genau so. Aber:Da 1&1 bei einer Kündigung ja einen doppelten Schaden hätte werden sie das nicht tun.
(Geiler Deutsch :hehe Also Geld könnten sie fordern, und zwar mindestens die anfallenden Gebühren und ggf. auch noch mehr. Die Frage ist, ob die Beträge den Aufwand rechtfertigen, aber rechtens wäre es.Der Kunde ist verpflichtet, für die angefallenen Verbindungen Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen.
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Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche bleibt 1&1 vorbehalten.
Aber es hätte Ärger zur Folge. Und den möchte sich 1&1 sparen. Da nehmen sie das kleinere Übel in Kauf und sperren die Nummern. Gibt zwar auch Diskussionen, aber weniger, als wenn es direkt ans Gesparte der Kunden geht.
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