bssued schrieb:
Im übrigen habe ich niemand die Schuld zugewiesen, sondern mich nur gewundert, dass die DSL Leitung entgegen der Aussagen doch so schnell zur Verfügung stand.
bssued schrieb:
Kann ich den 1und1 Tarif mit sofortiger Wirkung kündigen, da ich ja eine Information erhalten habe, die definitiv nicht stimmt !!
Sorry, wenn ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe...
Du hast nur versucht, dich deiner vertraglichen Verpflichtung zu entziehen aus Gründen, die definitiv nicht an 1&1 lagen. Hat mit Schuldzuweisung natürlich nichts zu tun. Sorry!
Wenn die Ausführungen mit den Datumsangaben im Thread so stimmen, dann ist laut den AGB von T-Home der Vertrag noch nicht durch Schaltung der Leitung zustandegekommen.
T-Home-AGB - Call&Surf Comfort 2
Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch die Deutsche Telekom zustande.
Diese AGB und der Hinweis auf das Widerrufsrecht muss dem Kunden schriftlich vorliegen. Das kann bei einer Bestellung am 2.11.07 nicht schon am 3.11.07 um 7.00 Uhr vorgelegen haben. Die Auftragsbestätigungen gehen bei T-Home nicht per E-Mail raus, sondern automatisiert schriftlich.
Klar kann man beide zahlen, aber der beste Ansatz ist, den Call&Surf Auftrag noch zu widerrufen.
Man kann sich natürlich auch an einer Retail-Leitung mit den Zugangsdaten von 1&1 anmelden. Darin liegt auch nicht das Problem.
Problem ist, dass 1&1 bei einem Wegfall der DSL-Leitung die Zugangsdaten sperrt, und den Vertrag auf einen Umzugsstatus setzt. Das ist bei einem Umzug auch sinnvoll, denn dann muss man während der Dauer eines Umzuges auch nicht bezahlen. Ein Anruf bei 1&1 könnte in dem hier vorliegenden Fall bestimmt nicht schaden und dort versuchen, die Situation zu klären.