100 Freiminuten sind weg

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Hallo butz,

nö, ich hatte gemäß EVN von 1&1 nur 1104 MB verbraucht.

Ich habe 1&1 mal eine E-Mail geschickt. Mal sehen, was sie antworten.

Gruß
Michael
 
Jetzt mal zu aktuellen Zwischenstand bei denen, die dem Wegfall der Freiminuten (auch in Verbindung mit der Preiserhöhung der Mobiltarife) widersprochen haben:

Sind bei der aktuellen Rechnung die Freiminuten wieder / noch frei - oder doch gesondert berechnet?
 
Bei der Rechnung vom 8.4. sind alle Minuten berechnet worden.

Nach meiner Mail, daß dies wohl ein Abrechnungsfehler sein müsste bekam ich am 13.4. die Antwort:
"Aufgrund einer Produktumstellung ist es uns seit dem 29.03.2005 nicht mehr möglich, in Ihren Vertrag die von Ihnen geforderten 100 Freiminuten für Gespräche über Voice over IP ins deutsche Festnetz zur Verfügung zu stellen. Über diesen Sachverhalt wurden Sie bereits per Newsletter informiert. Aufgrund der entstandenen Unannehmlichkeiten durch den Wegfall der 100 Freiminuten erklären wir uns aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dazu bereit, in Ihren Kundendaten einen Betrag in Höhe von 1,00 EUR pro Monat (bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) zu hinterlegen, welcher das monatliche Freikontingent in Höhe von 100 Freiminuten abdeckt. Das Guthaben wird dann als einmalige Gutschrift für Ihre kommende Abrechnung hinterlegt. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie sich mit der Gutschriftenhinterlegung einverstanden erklären."

Wie die Rechnung Anfang Mai ausschaut? Ich werd`s euch wissen lassen.
 
Ich habe per FAX widersprochen, erhielt als Antwort, daß meine Kündigung (Hallo!?!?) in vier Wochen gültig sei und mir wurden die Gespräche berechnet....
 
Ist ja witzig.

Ich habe am 14.04.2005 per Fax und gleichzeitig per Mail widersprochen und bis heute immer noch keine Reaktion bekommen.

Werde die nächsten Tage mal per Einschreiben direkt an den Vorstand schreiben. Mal sehen, ob sich dann was regt.

Aber sollten die mir irgendwas berechnen, was nicht nach den alten AGB, die ja bei Widerspruch gegen die neuen AGB weitergelten, werde ich umgehend die gesamte Summe zurückbuchen lassen und anschließend nur die Summe überweisen, die denen tatsächlich zusteht (natürlich abzüglich Aufwandsersatz für die Rückbuchung.

Ausrechnen kann man sich das ja selber.

Gruß
Frank
 
dreamfast schrieb:
Aber sollten die mir irgendwas berechnen, was nicht nach den alten AGB, die ja bei Widerspruch gegen die neuen AGB weitergelten, werde ich umgehend die gesamte Summe zurückbuchen lassen und anschließend nur die Summe überweisen, die denen tatsächlich zusteht (natürlich abzüglich Aufwandsersatz für die Rückbuchung.
[...]

Was denn für einen Aufwandsersatz? Die Kosten trägt doch 1und1/bzw. deren Bank. Damit dürftest Du wohl nicht weit kommen.

Du hast zwar grundsätzlich natürlich recht, daß Du 1und1 nicht mehr zahlen mußt, als sie nach alten Konditionen zu berechnen berechtigt waren, ich würde jedoch bedenken, daß ein Lastschriftwiderspruch bei einem Fehlbetrag von ca. 1 Euro unter Umständen mußbräuchlich sein könnte ( da die Kosten/Bankgebühren ein vielfaches betragen). Da erscheint es verhältnismäßiger (wenn 1und1 tatsächlich zuviel berechnet und abbucht) die Einzugsermächtigung zu widerrufen und die nächste Rechnung um einen entsprechenden Betrag gekürzt zu überweisen.
Und natürlich der falschen Rechnung widersprechen, mit Begründung.

Dabei sollte man jedoch beachten, daß alle diese Aktionen wahrscheinlich dazu führen werden, daß 1und1 zunächst den Zugang sperren wird (besonders relevant für alle, die auch 1und1 dsl haben). (Aus dieser Sperre könnte sich dann aber wirklich ein außerordentliches Kündigungsrecht ergeben, zumindest dann, wenn sie nicht umgehend aufgehoben wird.)
Wegen der hohne Kosten, die hierbei für Rücklastschriften, Sperrungen, Mahnungen usw. entstehen können, sollte man sich meines Erachtens nach anwaltlich beraten lassen (z.B. auch bei einer Verbraucherzentrale).
 
@dreamfast:
Schau mal im ControlCenter, ob dort eine Mitteilung für dich vorhanden ist (unter "Mitteilungen zum Vertrag").
Da steht meine zwar nicht ausgesprochene aber bestätigte Kündigung auch noch mal drin.

Was meint ihr, muß ich eigentlich der Kündigungsbestätigung irgendwie widersprechen? Schließlich habe nicht ich gekündigt... Nicht daß die mir da einen Strick daraus drehen werden.

Hier noch mal der Text:
"...Ihren Widerspruch zu den geänderten Tarifkonditionen und
der damit verbundenen Vertragskündigung haben wir zur Kenntnis genommen...."

Das liest sich in meinen Augen so, als wenn ich gekündigt hätte. Ich habe aber nur den Verbindungspreiserhöhungen und dem Wegfall der 100 Freiminuten widersprochen. Von Kündigung meinerseits war nie die Rede...
 
@Elmo
Gute Frage, ich denke es ist eigentlich nicht notwendig, zumindest bei mir geht klar aus dem Mailverkehr hervor, daß 1und1 den Vertrag gekündigt hat (auch wenn ich letztlich eine normale Kündigungsbestätigung erhalten habe).
Ich wüßte jetzt im Moment nicht, was für Auswirkungen das haben könnte.

Relevent wird die Frage allerdings, wenn Ihr von einem Profiseller geworben wurdet (oder euch selber geworben hat). Ich weiß zwar nicht wie 1und1 da verfahren wird, aber es ist doch denkbar, daß sie sich dort die Provisionen zurückholen. Dann könnte es wichtig sein, wer wann und warum den Vertrag gekündigt hat.
 
Naja, denkbar (ob berechtigt oder nicht) wäre, daß sie das 100¤ Wechslerguthaben zurückfordern oder die Fritz!Box zurückhaben wollen (oder Geld nachfordern) oder aber eine Summe X in Rechnung stellen, weil denen durch "meine Kündigung" ein Schaden X entstanden ist...

Hier mal mein Schrieb an 1und1:
Betrifft: Widerspruch gegen die Änderung der Vertragsbedingungen bei Ihrem Produkt "1&1 DSL PLUS Fair-Preis-Option"

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit widerspreche ich fristgerecht (innerhalb von 4 Wochen) den folgenden beiden von Ihnen durchgeführten Änderungen unseres bis dato bestehenden Vertragsverhältnisses:
1. Wegfall der 100 VoIP-Freiminuten bei Gesprächen ins Deutsche Festnetz
2. Erhöhung der Verbindungspreise in die Mobilfunknetze

Bitte teilen Sie mir umgehend mit, wie weiter vorgegangen wird!

Bis dahin gehe ich davon aus, daß ich weiterhin 100 Freiminuten nutzen kann und auch weiterhin zu den alten Preisen in die Mobilfunknetze telefonieren kann!

Mit freundlichen Grüßen,

Ich denke damit dürfte auch klar sein, daß nicht ich sondern die mich gekündigt haben.

Ich denke, ich warte einfach mal ab... :gruebel:
 
Also das mit der Box zurückfordern oder den 100 Euro sollte doch eigentlich gegessen sein. Diese Befürchtung hatten wir ja schon öfter hier. Zumindest was die Box anbelangt ist überwiegende Meinung hier gewesen (der ich mich auch anschließen würde), daß diese (günstig) gekauft wurde und eine Rückforderung unberechtigt wäre (gibt dazu auch keine AGB Klausel oder ähnliches). Bei den 100 Euro Startguthaben sieht es meines erachtens nach ähnlich aus (auch hier soweit ich weiß) keine AGB Regelung.
Es gab auch die befürchtung 1und1 könnte nach Ziff. 7.6 der AGB einen gewissen Betrag für die eiegntliche Restlaufzeit des Vertrages verlangen (75%). Aber auch das würde wohl unberechtigt sein, da der Grund für die Kündigung ja bei 1und1 liegt und nicht beim Kunden (insofern zumindest auch für 1und1 eigentlich kein Kündigungsrecht nach 7.5 AGB!)
 
@elmo

Danke für den Tipp. Bei mir steht aber immer noch nichts davon drin.

@florianr
Zu denAufwendungen, die entstehen und demnach zu ersetzen sind, zählen nicht nur die Bankkosten. Darunter könnten auch Kosten für Zeit und Wege der Rückbuchung fallen und/oder auch Kosten für den dann anfallenden Schriftverkehr. Die ganzen Sachen können sich sehr schnell summieren.

Auch als Endverbraucher hat man das Recht, sich in angemessenem Rahmen solche Kosten ersetzen zu lassen.

Aber in einem hast Du recht. Sollten die aufgrund dessen den Zugang und/oder Leitung sperren, dann hilft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.

Aber ob sich sowas für 1+1 lohnt, wenn da dann dessen Kosten und ggfs. Schadenersatzkosten für andere Zugänge ins Internet auf die zukommen?

Ich finde es bisher sehr befremdlich, das noch nicht einmal eine Reaktion auf Fax und Mail gekommen sind.

Gruß
Frank
 
Hallo,

kleiner Sprung nach oben:
Ich hatte den Verdacht, dass mir nicht nur die Freiminuten gestrichen wurden, sondern auch der VoiP-Traffic gesondert berechnet wurde, statt Verwendung des Freivolumnes.

Da habe ich mich getäuscht :oops:, das war ein kleiner Nachschlag, weil ich im Vormonat das Freivolumen überschritten hatte. Mein Abrechnungszeitraum geht vom 16. bis zum 15. (einschl.). In der Rechnung standen aber nur die Verbindungen bis 15. bis 3h21, der Rest von 3h21 bis 24h00 wurde dann erst einen Monat später abgerechnet.

Im Übrigen habe ich dem Vorschlag der 1EUR/Monat-Gutschrift zugestimmt. 1. habe ich gerade keine Lust hektisch nach einer Alternative zu suchen
2. geht mir bei einer Kündigung wahrscheinlich mein Guthaben bei 1&1 flöten (?).

Gruß
Michael
 
@michig

Ich habs genauso gemacht und akzeptiert.
Bei mir ist auch der letzte Tag des Vormonats später kostenpflichtig abgerechnet worden, allerdigs hatte ich damals noch Guthaben für den Rechnungszeitraum das nicht berücksichtigt wird.
Ich bin jetzt dazu übergegangen von 1und1 für jeden nicht korrekt abgerechneten Cent eine Erklärung einzufordern.

Kleine Fehler im System finde ich nicht so schlimm, seit ich jedoch das Gefühl hab dass 1und1 auf die Vertragsbedingungen nicht viel Wert legt bin ich genervt und möchte nicht betrogen werden, egal wie gering der Betrag auch ist.

edit:
na Bitte, geht doch!
Sind zwar nur 19 Cent, aber die gehören jetzt wieder mir!
1&1 Internet AG
Code:
Sehr geehrter Herr ....,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage.
 
Nach Bearbeitung der Angelegenheit können wir anhand unserem System erkennen, das Sie am 
10.04.2005 um 21.35 Uhr eine Verbindung aufgebaut haben. Da die Verbindung über die Datums-
grenze hinaus ging, konnte dieser Verbrauch erst am 11.04.2005 ermittelt werden, wonach dieser
Verbrauch im aktuellen Abrechnungszeitraum aufgeführt wird. 
 
Allerdings weisen wir Sie darauf hin, das Ihnen der Verbrauch vom 10.04.2005 im aktuellen Abrechnungs-
zeitraum mehr zur Verfügung steht, so das Ihnen auch im Zeitraum vom 11.04.-11.05.2005 das
komplette Freivolumen von 2.000 MByte zur Verfügung steht. 
 
Abschließend bestätigen wir Ihnen, das wir den berechneten Betrag in Höhe von 0,19 EUR als 
Gutschrift auf dem Kundenkonto hinterlegt haben. 
 
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weitergeholfen haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
xxxxx
Rechnungsstelle
 
Mir ist als Ausgleich für den Wegfall der Freiminuten auch die 1-Euro-pro-Monat-Gutschrift zugesichert worden.
Trotz erfolgter Kündigung - obwohl da lt. Aussage des Support angeblich keine Gutschrift gewährt werden würde / könne ...
 
Nachdem ich jetzt nochmals telefonisch nachgefragt habe, teilte man mir mit, das die Sache in Bearbeitung sei. Wohlgemerkt, das Fax ging Mitte April raus und die telefonische Nachfrage ca. 2 Wochen später..

Nunmehr kam endlich eine Antwort, zwar wieder per Mail, aber dafür mit einem Angebot, das ich nicht ablehnen konnte. Somit bleibe ich nun doch erstmal Kunde bei 1+1.

Hört sich zwar seltsam an, aber scheinbar wird das Wort Kulanz bei 1+1 unterschiedlich ausgelegt. Oder es liegt daran, das Kopien meiner Mails und eine Kopie des Faxes direkt an einen der höheren Herrn bei 1+1 (ist wohl so ne Art Abteilungsleiter) gingen und nicht nur an den Support. Auf jeden Fall habe ich insgesamt (auf die restliche Mindestvertragslaufzeit) 25 Euronen angeboten bekommen. Macht also pro Monat 5 Euro.

Dieses Angebot habe ich natürlich dankend angenommen, sodas ich jetzt erstmal in Ruhe abwarten werde, was da bei 1+1 in den nächsten 5 Monaten gemacht wird.

Gruß
Frank
 
Schaut euch mal diesen thread im pc-welt-forum an. Grenzt doch glatt an Nötigung, oder? :verdaech:

PC-Welt-Forum
 
Ist hier im Forum schon längst diskutiert worden und demnach ein alter Hut.

Vielleicht mal vorher ein bißchen die Suche bemühen.

Gruß
Frank
 
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