1&1 nur probleme !

re

Hallo,

bist du dir sicher, dass der erste Auftrag wirklich komplett storniert wurde? Nur aufgrund eines Adressfehlers kann ich mir das kaum vorstellen. Dann gibt es zwar eine neue Auftragsnummer, das heißt aber noch lange nicht, dass es ein neuer Bestellvorgang mit neuer Widerrufsfrist ist. Und dann hast du eben keine Möglichkeit mehr, zu widerrufen, und damit bleibt die Bestellung natürlich aktiv.



Da bin ich mir ganz sicher !
 
re

Wie reden nur einander vorbei . Ja aber der von 15.05 ist gar nicht zu stande gekommen .Da die Angaben falsch waren . Deswegen am 11.06. Neuauftrag.
 

sicher?

ich interpretiere hier nun nur eine neue interne Auftragsnummer allerdings keine Stornierung der Bestellung.
aber in dem Brief (oder der Mail) steht sicher mehr dazu.
 
re

Am 19 juni wurde der Widerruf verschickt.

Ich sag doch nur was mir der Kundendienst mitteilt . Die haben gesagt das der Auftrag vom 15.05 . vom System gelöscht ist bzw storniert wurde.

sonst hätten die mir doch von vorneherein gesagt .Sie haben die Widderufsfrist nicht eingehalten. Dies ist aber nicht der Fall . Ich habe Widerrufsbestätigungen erhalten am 20.06 und am 25.06
 
Am 19 juni wurde der Widerruf verschickt.

für deine zweite Bestellung vermute ich. denn als Widerruf für deine erste Bestellung vom 15.5. ist dies erheblich zu spät.


Die haben gesagt das der Auftrag vom 15.05 . vom System gelöscht ist bzw storniert wurde.

das ist wichtig (weil sehr sehr ungewöhnlich)
was steht hierzu im Brief (oder eher mail).
ist dies nur eine Änderung der Bestellung - also des Auftrages - oder wäre ohne eine erneute Bestellung gar kein Auftrag durchgeführt worden?
 
Hallo,

Leute, bitte! Vollzitate und mehrere Beiträge unmittelbar hintereinander müssen nicht sein. Also: Forumregeln beachten!

Ich kann es mir offengestanden ebenfalls nicht vorstellen, dass 1&1 die erste Bestellung komplett storniert hat. Das solltest du unbedingt sicherstellen, bevor du unüberlegte Schritte tust. Wenn du jetzt voreilig woanders DSL bestellst, hast du möglicherweise 2 DSL Anschlüsse. Du musst also auf jeden Fall warten, bis der Fall mit 1&1 geklärt ist. Danach musst du dann noch auf den neuen DSL Anbieter warten. Also schneller wäre es gegangen, wenn du einfach bei 1&1 geblieben wärst.
 
re

Ja , genau ohne mein Anruf hätte auch kein Neuer Auftrag zustande gekommen bzw Bestellung .Ich wurde per sms informiert das ich mich bitte melden soll. Und dan habe ich meine adresse Korigiert.


Zur frank _ 24 .Ich habe schon ein Internet Anschluss .Da hats 5 Tage gedauert bis ich den Anschluss hatte KD . Da habe ich mich aber auf die positiven Widerrufsbescheide vertraut .


So sieht die Mail aus

Sehr geehrter ............,

mit Bedauern haben wir die Stornierung Ihres Vertrages mit der
Vertragsnummer ::::::::: zur Kenntnis genommen und bestätigen Ihnen diese
zum heutigen Tag.

Bitte beachten Sie, dass eine Vertragsreaktivierung nach der Stornierung
nicht mehr möglich ist.

Haben Sie Fragen zu unserer Stornierungsbestätigung? Gerne helfen wir
Ihnen unter folgender Rufnummer weiter:

0180 5 001 006 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreise ggf.
abweichend)

Selbstverständlich können Sie uns auch per E-Mail erreichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stornierung [..] zur Kenntnis genommen und bestätigen Ihnen diese

na prima.
sende diese Bestätigung(en) einfach zu 1u1 und alles ist klar.

beide deiner Bestellungen sind damit korrekt widerrufen und dies ist wie du schreibst auch bestätigt.
 
Hallo,

bitte nimm die Vertragsnummer aus deinem Beitrag - auch zu deinem eigenen Schutz.
 
re

Ich habe aber heute diese mail bekommen .Wenn das so einfach währe . Ich habe den das doch schon geschildert und gesagt unter der Kundennumer habe ich ein Widerrufsbestätigung erhalten. Die sagten aber zu mir das währe für diese Auftragsnummer und nicht für diese :mad: .


HIER DIE MAIL

Sehr geehrter ::::::

Sie haben uns um Stornierung Ihres Auftrages bei 1&1 gebeten.

Bei der Beauftragung von 1&1 DSL-HomeNet 16.000 haben Sie sich für eine
schnellstmögliche Schaltung des 1&1 Anschlusses entschieden. Damit haben
Sie uns beauftragt, die Schaltung Ihrer DSL Leitung noch während der
laufenden Frist für Ihr Widerrufsrecht sofort auszuführen.

Während der Bestellung besteht die Möglichkeit, einen Wunschtermin für
die Leistungserbringung anzugeben oder sich für die schnellstmögliche
Schaltung zu entscheiden. Sie haben die Option "schnellstmöglich"
gewählt. Über die Folgen der Entscheidung wird im Bestellverlauf
informiert. Im Rahmen der Bestellung wurde auf unsere AGB und unsere
Widerrufsbelehrung hingewiesen.

Wir haben daher auf Ihren Wunsch vor Ende der Widerrufsfrist mit der
Ausführung der beauftragten Leistung begonnen und Ihren Auftrag zur
Schaltung eines 1&1 Anschlusses an unsere Technologiepartner
übermittelt. Ein Widerruf Ihres Auftrages ist daher nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie dazu unsere Widerrufsbelehrung:

"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der
Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.
wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses
beauftragen etc.)."

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns die Stornierung Ihres
Auftrags nach den hier bereits getätigten Aufwendungen nicht mehr
möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Ferdinand
Vertragskundenservice
1&1 Internet AG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich werde morgen das mit zu meinem Anwalt mitnehmen . Meinst du damit komme ich durch ?
 
Meinst du damit komme ich durch ?

persönliche Meinung: ja
rechtliche Angelegenheit: etwas unklar.


das zitierte Urteil ist leider eine Einzelfallentscheidung und da ohne Berufung ohne Grundsatzbedeutung.



sinnvoll wäre sowieso: jeder Anbieter sollte sich ohne Probleme an das rechtlich definierte Widerrufsrecht für den Kunden halten. das bedeutet zwar, dass jeder Anbieter mit der Durchführung irgendwelcher Arbeiten diese 2 Wochen wartet, aber in dieser Zeit besteht dann ja die Chance und die Zeit ist vorhanden den abgeschlossenen Auftrag dem Kunden schriftlich zu senden damit alle Unklarheiten beseitigt wären.
 
Ich kann diese Urteil leider nicht drucken oder kopieren. Kannst du mir da helfen?
---
schon ok habs gedruckt !

Danke für eure Hilfe!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
rechtliche Angelegenheit: etwas unklar.

das zitierte Urteil ist leider eine Einzelfallentscheidung und da ohne Berufung ohne Grundsatzbedeutung.
...und die Urteilsbegründung enthält schon gewisse Selbstzweifel:
n Rechtsprechung und Literatur ist es jedoch umstritten, ob bei der Anwendung der Vorschrift des § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB möglicherweise zwischen teilbaren und unteilbaren Dienstleistungen zu differenzieren ist.

Nach einer Auffassung [...]
Nach der Gegenansicht [...]
Der letztgenannten Ansicht schließt sich das erkennende Gericht an. [...]
Das nächste Gericht kann sich also genau so gut der ersten Auffassung anschließen und genau anders herum urteilen. Auf hoher See usw...
 
re

Hi!



Ich habe heute alles mein Anwalt übergeben. Es gab für mich von Anfang an eine Kundennummer und dies ist Widerrufen worden. Und danach orientiere ich mich auf . Und das die dann in diesem Fall 3 Auftragsnummer haben , das ist nicht mein problem . Eine Kundennumer ein Widerruf , das reicht ja wohl .
 
Eine Kundennummer hat nichts mit den Aufträgen zu tun. Bindend ist der Auftrag.
 
eine Kundennummer [...]
3 Auftragsnummer haben

alles unbedeutend. wichtig ist nur die Bestellung.

du kannst mit einer Kundennummer mehrmals bestellen. jede Bestellung ist zu widerrufen.

du kannst mit einer Bestellung mehrere Auftragsnummern erhalten (das sind alles interne Abläufe). trotzdem reicht es die Bestellung zu widerrufen.
 

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