1&1-Stellungsnahme auf Nachfrage Norton-Sicherheitskeks
Hallo liebe Forumsmitglieder,
auf mein letztes Schreiben :
--------------------------------------------------------------
> Sehr geehrtes 1und1-Team,
>
> es geht um die Klärung, ob das 1&1 Norton 360 Sicherheitspaket in meinen Tarif 1&1 Surf und Phone 2000 Regio komplett Vertragsbestandteil ist.
>
> Sie vertreten die Meinung, daß das Norton 360 Sicherheitspaket Vertragsbestandteil meines Vertrages ist.
> Ich hingegen gehe davon aus, daß das Norton 360 Sicherheitspaket in meinen Tarif 1&1 Surf und Phone 2000 Regio komplett nicht Vertragsbestandteil ist und somit die Abbuchung von 4,99€ monatlich zusätzlich ab Juni 08 widerrechtlich erfolgt ist. (Ich kann mich nicht entsinnen, daß in meinen handschriftlich unterschriebenen Vertrag das Norton-Paket erwähnt ist bzw, daß ich ein Häckchen bzgl. Norton Paket gesetzt habe.)
> Falls die Abbuchung widerrechtlich ohne Vertragsgrundlage erfolgt ist, dann überweisen Sie mir bitte unverzüglich diese Beträge zurück auf mein Konto!
>
> Aus rechtlicher Sicht im deutschen Vertragsrecht ist entscheidend, was in dem von mir handschriftlich unterschriebenen Vertrag als Vertragsbestandteil aufgeführt ist.
> Irrelevant aus rechtlicher Sicht im deutschen Vertragsrecht hingegen ist, was in Ihrem Login-Controllcenter an Vertragsdaten meines Vertrages hinterlegt ist!
>
> Zur Klärung dieses Sachverhaltes dient aus rechtlicher Sicht allein mein handschriftlich unterzeichneter Vertrag incl. den von Ihnen per Post zugeschickten AGB?s!
> Klären Sie bitte diesem Sachverhalt auf, indem Sie mir eine Kopie meines Vertrages zusenden, so daß Sie nachweisen können, daß das Norton 360 Paket Vertragsbestandteil meine Vertrages ist.
> <Das wäre doch der einfachste Weg um Klarheit im beidseitigen Interesse zu schaffen!>
> Wenn es auf meinen handschriftlich unterzeichneter Vertrag das Norton Paket als Vertrags-bestandteil aufgeführt wäre, was ich nicht glaube, dann würde ich von meiner These von widerrechtlich abgebuchten Beitrag von monatlich 4,99€ zurücktreten und die ganze Schreiberei könnte man sich sparen!
>
> Wenn Sie mir bis 04.10.2008 keine Kopie meines Vertrages und keine schriftliche Bestätigung senden, daß Norton 360 Paket Vertragsbestandteil meine Vertrages ist, würde es meine Annahme bestärken, daß das Norton 360 Paket nicht Vertragsbestandteil meines Vertrages ist.
> In diesem Fall würde ich die monatlichen Mehrbeträge von 4,99€ mtl. ab Juni 08 auf mein Konto zurück buchen.
> Ansonsten wenn Sie mir eine Kopie meines Vertrages senden und zusätzlich im Vertrag steht, daß das Norton Paket Vertragsbestandteil meines Vertrages ist, dann sehe ich die zusätzlichen Abbuchungen von 4,99€ mtl. als gerechtfertigt an!
>
> Darum bitte ich Sie zur Aufklärung, ob das 1&1 Norton 360 Sicherheitspaket in meinen Tarif „1&1 Surf und Phone 2000 Regio komplett“ Vertragsbestandteil ist, mir eine Kopie meines handschriftlich unterschriebenen Vertrages auf schriftlichen Wege oder per email zu senden.
--------------------------------------------------------------
habe ich folgende Antwort von 1und1 erhalten:
--------------------------------------------------------------
...Eine Vertragskopie können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen, da der Vertragsabschluss "konkludent" erfolgt ist. Die entsprechend vorliegenden Vertragsbestandteile [Leistungen, Preise & Features] sind hierzu im Kundenmenü online auf
1&1 Control-Center [https://login.1und1.de]
ersichtlich. Die Einsicht erfolgt nach Angabe der Ihnen vorliegenden Kundendaten.
"Konkludent":
Nicht ausdrücklich, sondern durch ein in sich schlüssiges Verhalten, wird eine bestimmte Haltung oder Handlung erkennbar gemacht. Dieses Verhalten stellt dann eine Willenserklärung dar.
Nach Ablauf der Testphase von 6 Monaten ist eine Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Dazu ein Auszug aus Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter A. Allgemeine Hinweise 5.7:
"Bestellt der Kunde Zusatzleistungen zum Vertrag, so gilt für diese ebenfalls die vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Zusatzleistungen können gemäß den genannten Kündigungsregelungen auch einzeln unter Fortführung des Vertrages im übrigen gekündigt werden."
--------------------------------------------------------------
Das deutsche Recht bzgl. konkludentes Vertragsverhalten ist ein doch ein
Krampf hoch drei. Da werden doch die Kunden mit Strich und Faden ausgenommen. Des wär dann fast ähnlich, wenn ich ins Gasthaus gehe mir was zum essen kaufe mir die Bedienung einen Schnaps gibt, was ich gar nicht willund ab den x-tem mal noch dafür bezahlen müßte. Wer hat den Schei..dr..k an Rechtsverdreherei nur in das Rechtwesen übernommen.
Ich werd den ganzen Sch..ß an Vertrag kündigen. Hoffentlich gibt es dann
demnächst Anbieter mit mtl. Kündigungszeit (z.B. Alice)
Viele Grüße
Amski
Hallo liebe Forumsmitglieder,
auf mein letztes Schreiben :
--------------------------------------------------------------
> Sehr geehrtes 1und1-Team,
>
> es geht um die Klärung, ob das 1&1 Norton 360 Sicherheitspaket in meinen Tarif 1&1 Surf und Phone 2000 Regio komplett Vertragsbestandteil ist.
>
> Sie vertreten die Meinung, daß das Norton 360 Sicherheitspaket Vertragsbestandteil meines Vertrages ist.
> Ich hingegen gehe davon aus, daß das Norton 360 Sicherheitspaket in meinen Tarif 1&1 Surf und Phone 2000 Regio komplett nicht Vertragsbestandteil ist und somit die Abbuchung von 4,99€ monatlich zusätzlich ab Juni 08 widerrechtlich erfolgt ist. (Ich kann mich nicht entsinnen, daß in meinen handschriftlich unterschriebenen Vertrag das Norton-Paket erwähnt ist bzw, daß ich ein Häckchen bzgl. Norton Paket gesetzt habe.)
> Falls die Abbuchung widerrechtlich ohne Vertragsgrundlage erfolgt ist, dann überweisen Sie mir bitte unverzüglich diese Beträge zurück auf mein Konto!
>
> Aus rechtlicher Sicht im deutschen Vertragsrecht ist entscheidend, was in dem von mir handschriftlich unterschriebenen Vertrag als Vertragsbestandteil aufgeführt ist.
> Irrelevant aus rechtlicher Sicht im deutschen Vertragsrecht hingegen ist, was in Ihrem Login-Controllcenter an Vertragsdaten meines Vertrages hinterlegt ist!
>
> Zur Klärung dieses Sachverhaltes dient aus rechtlicher Sicht allein mein handschriftlich unterzeichneter Vertrag incl. den von Ihnen per Post zugeschickten AGB?s!
> Klären Sie bitte diesem Sachverhalt auf, indem Sie mir eine Kopie meines Vertrages zusenden, so daß Sie nachweisen können, daß das Norton 360 Paket Vertragsbestandteil meine Vertrages ist.
> <Das wäre doch der einfachste Weg um Klarheit im beidseitigen Interesse zu schaffen!>
> Wenn es auf meinen handschriftlich unterzeichneter Vertrag das Norton Paket als Vertrags-bestandteil aufgeführt wäre, was ich nicht glaube, dann würde ich von meiner These von widerrechtlich abgebuchten Beitrag von monatlich 4,99€ zurücktreten und die ganze Schreiberei könnte man sich sparen!
>
> Wenn Sie mir bis 04.10.2008 keine Kopie meines Vertrages und keine schriftliche Bestätigung senden, daß Norton 360 Paket Vertragsbestandteil meine Vertrages ist, würde es meine Annahme bestärken, daß das Norton 360 Paket nicht Vertragsbestandteil meines Vertrages ist.
> In diesem Fall würde ich die monatlichen Mehrbeträge von 4,99€ mtl. ab Juni 08 auf mein Konto zurück buchen.
> Ansonsten wenn Sie mir eine Kopie meines Vertrages senden und zusätzlich im Vertrag steht, daß das Norton Paket Vertragsbestandteil meines Vertrages ist, dann sehe ich die zusätzlichen Abbuchungen von 4,99€ mtl. als gerechtfertigt an!
>
> Darum bitte ich Sie zur Aufklärung, ob das 1&1 Norton 360 Sicherheitspaket in meinen Tarif „1&1 Surf und Phone 2000 Regio komplett“ Vertragsbestandteil ist, mir eine Kopie meines handschriftlich unterschriebenen Vertrages auf schriftlichen Wege oder per email zu senden.
--------------------------------------------------------------
habe ich folgende Antwort von 1und1 erhalten:
--------------------------------------------------------------
...Eine Vertragskopie können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen, da der Vertragsabschluss "konkludent" erfolgt ist. Die entsprechend vorliegenden Vertragsbestandteile [Leistungen, Preise & Features] sind hierzu im Kundenmenü online auf
1&1 Control-Center [https://login.1und1.de]
ersichtlich. Die Einsicht erfolgt nach Angabe der Ihnen vorliegenden Kundendaten.
"Konkludent":
Nicht ausdrücklich, sondern durch ein in sich schlüssiges Verhalten, wird eine bestimmte Haltung oder Handlung erkennbar gemacht. Dieses Verhalten stellt dann eine Willenserklärung dar.
Nach Ablauf der Testphase von 6 Monaten ist eine Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Dazu ein Auszug aus Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter A. Allgemeine Hinweise 5.7:
"Bestellt der Kunde Zusatzleistungen zum Vertrag, so gilt für diese ebenfalls die vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Zusatzleistungen können gemäß den genannten Kündigungsregelungen auch einzeln unter Fortführung des Vertrages im übrigen gekündigt werden."
--------------------------------------------------------------
Das deutsche Recht bzgl. konkludentes Vertragsverhalten ist ein doch ein
Krampf hoch drei. Da werden doch die Kunden mit Strich und Faden ausgenommen. Des wär dann fast ähnlich, wenn ich ins Gasthaus gehe mir was zum essen kaufe mir die Bedienung einen Schnaps gibt, was ich gar nicht willund ab den x-tem mal noch dafür bezahlen müßte. Wer hat den Schei..dr..k an Rechtsverdreherei nur in das Rechtwesen übernommen.
Ich werd den ganzen Sch..ß an Vertrag kündigen. Hoffentlich gibt es dann
demnächst Anbieter mit mtl. Kündigungszeit (z.B. Alice)
Viele Grüße
Amski