florianr
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Ich würde mich, soweit keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist an die Staatsanwaltschaft wenden und Anzeige gegen Unbekannt wegen Unterschlagung einlegen.
Ich will das jetzt mal StrR nicht durchprüfen, aber ein Anfangsverdacht sollte gegeben sein.
Vorausgesetzt der ebay Verkäufer hat die Box tatsächich selber von 1und1 erworben, Müßte der ebay Käufer IMHO tatsächlich Eigentümer der Box geworden sein. damit hat 1und1 kein Recht, die Box einzubehalten.
Ob er Ansprüche gegen 1und1 aus Gewähleiszung oder gegen irgendjemanden anderen (Hersteller der Box) aus einer Garantie ist schon schwieriger zu beantworten, da wäre ich mir nicht so sicher, soweit es aber z.B. eine Hersteller Garantie gibt, sollte diese auch dem privaten ebay Käifer zustehen.
Ich will das jetzt mal StrR nicht durchprüfen, aber ein Anfangsverdacht sollte gegeben sein.
Vorausgesetzt der ebay Verkäufer hat die Box tatsächich selber von 1und1 erworben, Müßte der ebay Käufer IMHO tatsächlich Eigentümer der Box geworden sein. damit hat 1und1 kein Recht, die Box einzubehalten.
Ob er Ansprüche gegen 1und1 aus Gewähleiszung oder gegen irgendjemanden anderen (Hersteller der Box) aus einer Garantie ist schon schwieriger zu beantworten, da wäre ich mir nicht so sicher, soweit es aber z.B. eine Hersteller Garantie gibt, sollte diese auch dem privaten ebay Käifer zustehen.