032-rufnummerngasse, der einstieg zum ausstieg!

haeberlein schrieb:
Eplus weigert sich Kündigungen wegen der Nichterreichbarkeit von 032 anzunehmen mit dem Hinweis: "Als Sie den Vertrag abgeschlossen haben konnten Sie diese Nummern auch nicht anrufen ,also haben Sie das doch akzeptiert." Sie die bekloppt? Als ich meinen eplus Vertrag abgeschlossen habe gab es gar keine 032er Nummern und Hellsehen kann ich leider nicht. Naja werde es weiter versuchen mit ausserordentlicher Kündigung.

Bevor ich meinen BASE Vertrag vor 3 Monaten abschloss konnte ich mit T-Mobil und O2 ohne Probleme ins 032 Netz telefonieren!
 
Hörbi schrieb:
Bevor ich meinen BASE Vertrag vor 3 Monaten abschloss konnte ich mit T-Mobil und O2 ohne Probleme ins 032 Netz telefonieren!
Never touch a running system. Wieso hast du dann gewechselt?
 
Hier im Forum wurde schon vor 6 Monaten darüber berichtet, dass es mit Eplus gerade nicht geht. Da wäre dann zumindest eine Nachfrage vor Vertragsabschluss sinnvoll gewesen.
 
Als unbedarfter Kunde darf man davon ausgehen, dass seit Jahren etablierte Netzbetreiber alle deutschen Rufnummerngassen bedienen können. Eine Nachfrage sollte sich daher erübrigen und ist nicht notwendig.

Eigentlich eine wirkliche Sauerei, dass die BNetzA es nicht schafft, die Betreiber so in die Mangel zu nehmen, dass 012, 032, etc. aus allen Nezten heraus erreichbar ist, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Da bin ich mit M"net damals schon zusammengerutscht, weil die es jahrelang nicht geschafft haben, die 012er Gasse erreichbar zu machen obwohl ich einige Kontakte mit einer solchen Rufnummer hatte (bsp. Voicebox und Fax-Nummer meines Vermieters...).

T-Com/T-Mobile - da weiß man, was man hat :D

*scnr*
 
Hi,

selber habe ich das Problem nicht, aber sicher interessieren sich die Bundesnetzagentur und auch die Verbraucherzentralen für diese Nicht-Erreichbarkeit der 032-er Gasse bzw. auch für die Verweigerung der Kündigung durch Euch...

Reiner
 
hallo@all!

es gibt news. guckt euch einfach mal die anhänge an und urteilt selbst.

hier die antwort der bundesnetzagentur:

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr "JohnnyT",

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.06.2006, mit dem Sie sich über die Erreichbarkeit von Internettelefon-Anschlüssen (z. B. VoIP) über die Rufnummerngasse 032 informieren möchten.

An Internettelefonanschlüsse können Ortnetzrufnummern oder nationale Teilnehmerrufnummern (NTR) mit der Zugangskennzahl 032 vergeben sein. NTR werden seit dem 24.01.05 von meinem Haus an die Anbieter zugeteilt (siehe: http://www.bundesnetzagentur.de/ Nummernverwaltung <http://www.bundesnetzagentur.de/enid/c172c9d1230eaf0932e077fca09eb25f,0/NTR__32/Hinweise_zum_Antragsverfahren_1i8.html> ) und von den Anbietern an ihre Kunden vergeben.

Inwieweit Internettelefon-Anschlüsse erreichbar sind, ist von den Verträgen zwischen den beteiligten Telekommunikationsunternehmen abhängig. Der Bundesnetzagentur ist im Einzelnen nicht bekannt, welche Unternehmen untereinander Verträge zur Erreichbarkeit von Internettelefon-Anschlüsse abgeschlossen haben bzw. dies planen.

Sie sollten insofern Ihren Teilnehmernetzbetreiber fragen, inwieweit bei ihm Anrufe zu Internettelefon-Anschlüsse (z. B. zu 032er-Rufnummern) möglich sind bzw. sein werden. Wenn Sie Ihren Verbindungsnetzbetreiber vor ausgewählt haben (Preselect), oder diesen per Netzbetreibervorwahl (Call-by-Call) auswählen, gelten jeweils die Bedingungen und/oder Entgelte gemäß den AGB des gewählten Anbieters.

VoIP ist ein innovativer Dienst, der bisher nur dort wo es unbedingt notwendig ist reguliert wird. Diese Dienste können sich von Anbieter zu Anbieter sehr stark unterscheiden. Ihre Rechte und Pflichten sind in den AGB der Anbieter festgelegt. Nutzer von innovativen Diensten sollten es als selbstverständlich ansehen, sich vorab ausgiebig über die AGB zu informieren. Innovative Dienste können einer sehr schnellen Entwicklung unterliegen, wodurch es auch nötig wird sich regelmäßig über Änderungen/Neuerungen zu informieren.

Nach § 46 Abs. 4 TKG müssen Betreiber öffentlicher Netze sicherstellen, dass alle Anrufe in den europäischen Telefonnummernraum ausgeführt werden. Das heißt, dass die technischen Voraussetzungen durch die Anbieter zu schaffen sind, damit die Zusammenschaltung mit anderen Anbietern möglich ist. Nach § 16 TKG ist nämlich jeder Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes verpflichtet, anderen Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze auf Verlangen ein Angebot auf Zusammenschaltung zu unterbreiten, um die Kommunikation der Nutzer, die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten sowie deren Interoperabilität gemeinschaftsweit zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
[email protected]
http://www.bundesnetzagentur.de
15.06.06

so long&greetz

JohnnyT
 

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Hmm, die technischen Vorraussetzung zur Interconnection mit anderen Telefonnetzen sind bei KabelBW gegeben - sonst könnten sie nicht ins vorhandene Festnetz terminieren oder vorhandene Rufnummern übernehmen. Damit haben sie aus Sicht der BNetzA anscheinend ihre Verpflichtungen nach §46 erfüllt.
Sie müssen jetzt lediglich aus dem Quark und in die Puschen kommen und bei den Betreibern der 032er-Nummern Angebote für Interconnection einfordern. Genauso sollten aber auch die Betreiber von 032er-Nummern sich aufraffen und die ihnen nach §16 zustehenden Angebote zur Interconnection einfordern.
 
voipd_2.5.2006 schrieb:
Die BNetzA hat keine eindeutige zeitliche Vorgabe gemacht bis wann sich die Betreiber einigen und die Calls durchstellen muessen.

[...] Laut Aussage BNetzA wurde durch diese Regelung der freie Markt, wie er von der EU gewuenscht ist, gefoerdert und gefordert.
Wenn das Produkt nicht im Markt angenommen wird sieht die BNetzA keinen Handlungsbedarf, da sie nicht fuer das Funktionieren eines Produktes verantworlich ist.

Ergo: Nach meinen Gespraechen ist denen sch**ss egal was damit passiert. Die haben die Rufnummern vergeben, den Rest macht der Markt.

Danke fuer dein Engagement!
An dieser Stelle moechte ich mich mal selbst zitieren um denjenigen Lesern deutlich zu machen was gemeint ist. :(

Aus meiner Sicht abhaken! Wer will schon allen Leuten erklaeren warum er nun eine (augenscheinliche) Rufnummer aus Neufuenfland die man nur aus 2 oder 3 Netzen erreichen kann. Wenn das mit den ausserordentlichen Kuendigungen funktionieren wuerde, dann wuerden mit Sicherheit sich zumindest die Mobilfunkbetreiber bewegen.


voipd.
 
"Das mit der Kündigung" funktioniert schon. Man muss es nur eben durchziehe. Klar blocken die erstmal ab. Ein klarer Mangel ist die Nichterreichbarkeit von bundesweiten, zugelassenen und explizit eingeführten Rufnummerngassen dennoch, solange bei Vertragsabschluss nicht darauf hingewiesen wurde.
 
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