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Die Bereinigung der Firmware von ECHTEN Fehlern wird bei AVM generell nicht publik gemacht.
Zumindest hatte sich auch die Stabilitaet bei Downloads > 1GB seit dem letzten FW - Update merkbar gebessert, ohne das hier eine Verbesserungsmeldung seitens AVM erkennbar war.
Gleiches gilt fuer das Einfrieren des "Radarbildes".
Es gibt aber zum Glueck nicht den Fall, dass ehemals behobene FW - Fehler/Schwaechen wieder auftauchen.
Sieht so aus, als ob das ein kleiner Feinschliff in Richtung 7390 ist, oder? Ich hab mir die Version jedenfalls mal draufgepackt und konnte (wie auch beim Vorgänger) nichts Negatives feststellen.
kann zur unberechtigten Sperrung eines Computers führen.
Begründung:
Der Repeater meldet einen PC mit der AC-Adresse des Repeaters an, statt den PC mit der MAC-Adresse des PC selber an der 7170 zu melden.
Dies führt zu folgendem Eintrag in den Ereignissen
16.03.10 11:09:43 Der Computer C1 wird gesperrt, da von dessen IP-Adresse 192.168.178.41 das Internet mit der MAC-Adresse 00:12:ee:30:34:33 statt 00:12:ee:30:34:34 Genutzt wurde.
Beim Einsatz des FRITZ!WLAN Repeaters oder eines weiteren Routers zwischen
der FRITZ!Box und dem betroffenen Computer kommuniziert der Computer
prinzipbedingt über die MAC-Adresse des FRITZ!WLAN Repeaters bzw. Routers
mit der FRITZ!Box. Da die FRITZ!Box jeden Computer sowohl mit seiner MAC-
als auch seiner IP-Adresse abspeichert, wertet sie Anfragen von gleichen
MAC- aber unterschiedlichen IP-Adressen als einen Versuch, die
Kindersicherung zu umgehen. Ein Fehler der FRITZ!Box liegt nicht vor.
In diesem Fall bietet sich nur folgender Workaround an:
1. Rufen Sie die Benutzeroberfläche (http://fritz.box) im Internetbrowser
auf.
2. Klicken Sie auf "Einstellungen".
3. "Erweiterte Einstellungen" > "Internet" > "Kindersicherung"
4. Aktivieren Sie die Option "Für Computer mit deaktivierter
Kindersicherung ist die Internetnutzung unbegrenzt". und klicken Sie auf
"Übernehmen".
Nur dann kann das Kind jederzeit durch manuelle Eingabe seiner IP-Adresse die Kindersicherung umgehen.
(Den Tipp hatte mein damals 10jähriger Sohn von seinem 11-jährigen Freund vor 2 Jahren bekommen). Bin nur darauf gekommen, da die beiden leider versehentlich die feste IP-Adresse meines eigenen PC's genommen haben und mein PC den Koflikt gemeldet hatte...
Bert
Und damit kann man Repeater und Kindersicherung nicht für die gleichen Personen verwenden.
Solange Du keinen Repeater verwendest, ist das alles unproblematisch.