Kratzer an 7270 von 1&1 = Umtauschgrund?

Kaworu

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Hallo


Ich bin auf ein Problem gestoßen bei dem mir einiege Fragen aufkommen
und bin über jede hilfreiche Antwort sehr dankbar.


Ein Bekannter von mir hat ab dem 22.07.08 einen neunen und seinen ersten
Vertrag bei 1&1 abgeschlossen. Dabei hat er natürlich eine kostenlose 7270
bekommen und mich gebeten diese weiterzuverkaufen.

Gesagt getan, ging die Box für eher magere 121 Eur bei eBay unterm
Ladentisch. Es befand sich im versiegelten und damit ungeöffneten Zustand,
sowie es auch beschrieben wurde.
(ok, dass 1&1 scheinbar in diesem Karton auch noch die Zugangsdaten im
Umschlag bewahrt, war mir nicht bewusst. - Das ist aber auch nicht das
Problem.)


Mich schrieb der Käufer nun aber an, und bemängelte die fehlende Schutzfolie
an der schwarzen Stelle des Gehäuses und die damit verbundene Kratzer.
Er verlangt nun ein anderes Gerät oder die Rückforderung des Geldes.


Wie wäre nun am besten vorzugehen?


- Habe ich einen Garantieanspruch bei 1&1, und akzeptiert 1&1 die Kratzer als
Umtauschgrund?
- oder muss ich dies bei AVM versuchen?
- *** Wäre es möglich (um Versand zu sparen) dem Käufer selbst durch
Weitergabe der originalen Rechnung den Garantieanspruch zu übertragen?
Oder würde es nicht akzeptiert werden durch unterschiedliche Namen bzw.
Verkauf an Dritte.

Ich nehme an ich lasse die Box an mich zurückschicken und versuche bei 1&1
die Box umzutauschen. Oder wäre andere Vorgehensweise schlauer?

Die letzte genannte Möglichkeit wäre am optimalsten, doch weiß einer ob
der Garantieanspruch auch für Dritte bei 1&1 besteht? Natürlich mit der
Rechnung des Verkäufers.


Was meint ihr?
 
Sei vorsichtig, wenn du versuchst, 1und1 da mit ins Boot zu nehmen.
Die Boxen, die 1und1 liefert, sind für den 1und1 Anschluss bestimmt und dürfen normalerweise erst nach 6 Monaten weiterverkauft werden.

Ich würde den eBay-Deal rückabwickeln, mir den Kratzer genau ansehen und versuchen, die Box über 1und1 umzutauschen - aber Käufer-Bewertungen vorher genau ansehen.

P.S: Ich habe vor drei Tagen eine neue 7270 von 1und1 bekommen, ohne Schutzfolie und mit ganz leichten Schlieren, wie sie bei glänzenden Kunststoffoberflächen immer entstehen.
 
Das mit der fehlenden Folie hatte ich hier auch.

Ich nehme an, dass das daher kommt, dass AVM wegen der Produkteinführung der 1&1 Homeserver einfach den Deckel getauscht hat.
Hab auch ein paar Kratzer drauf gehabt.

Empfehlung: Schon bei der Angebotsbeschreibung hineinschreiben, dass der Karton zur Überprüfung des Inhalts auf Vollständigkeit geöffnet wurde.
 
...Mich schrieb der Käufer nun aber an, und bemängelte die fehlende Schutzfolie
an der schwarzen Stelle des Gehäuses und die damit verbundene Kratzer.
Er verlangt nun ein anderes Gerät oder die Rückforderung des Geldes...
Diese Aussage und die damit verbundene Forderung des Käufers lässt bei mir schon die Alarmglocken schrillen. Der Käufer scheint sich sehr wohl im klaren darüber zu sein, dass du diesen angeblichen Mangel nicht zu vertreten hast.
Denn er weiß mit Sicherheit, dass die Verpackung noch ungeöffnet war! Es scheint mir, dass er den Preis nochmal drücken möchte. Denn er macht nach deiner Aussage, eine fehlende Schutzfolie für die "Kratzer" verantwortlich...:gruebel:. Desweiteren stellt sich die Frage, ob es tatsächlich Kratzer sind oder nur die von chked beschriebenen Schlieren. Auch ich habe kürzlich eine 7270 von 1&1 erhalten. Ohne Schutzfolie und eben auch mit diesen Schlieren. Mit dem richtigen Feingefühl bei dem Putzen bekommt man diese Schlieren weg. Geht man zu grob ran, entstehen feine Kratzer.

Weiterhin sind diese "Kratzer" IMHO kein tatsächlicher Mangel, die einen Umtausch oder "Geld zurück" rechtfertigen. Der Käufer hat doch von Privat gekauft. Oder verkaufst du bei Ebay gewerblich?

Mein Vorschlag: Er soll den Beweis antreten, dass du diese angeblichen "Kratzer" verursacht hast. Oder biete ihm eine Rückerstattung von 5 - 10 ¤ an. Ich persönlich würde den Beweis verlangen, da es auch einen Zeugen gibt (dein Bekannter), der versichern kann dass die Verpackung ungeöffnet war. Wenn du das Gerät zurücknimmst, hast du schlechte Karten.
 
Es ist vollkommen egal wie der Router aussah. Der Käufer kann den Verkäufer haftbar machen und nicht dessen Lieferanten. Der Käufer hat einen Vertrag mit dem Verkäufer und sonst keinem. Nur der Verkäufer kann sich an dessen Lieferanten wenden und die Sache klären.
 
Bitte lies meinen Beitrag richtig... ich sprach in keiner Weise vom Lieferanten, sondern nur von der Tatsache, die du richtigerweise angegeben hast:
...Der Käufer kann den Verkäufer haftbar machen...Der Käufer hat einen Vertrag mit dem Verkäufer und sonst keinem...
Ansonsten kritisiere ich die Ansicht des Käufers, denn dieser hat anscheinend anderes im Sinn... ;)

@ kaworu... da du unwissender Weise die Zugangsdaten des ursprünglichen Besitzers an den Käufer mitgeliefert hast, sollte der ursprüngliche Besitzer umgehend in seinem CC diese Zugangsdaten ändern!
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe mir die Antworten durchgelesen und dadurch etwas Sicherheit bekommen.
Dafür danke ich euch.

Ich habe den Käufer ohnehin schon angeschrieben und warte auf seine Antwort.
Habe ihm angeboten entweder eine Vergünstigung zu bekommen oder das
Gerät zurückschicken zu lassen. Bezüglich der Vergünstigung werde ich mich
einer Antwort orientieren (max. 10 Eur).

Ausserdem fragte ich nach einem Bild um mir
selbst über die Kratzer bewusst zu werden.

Alles andere was ich da angeboten habe (Garantiemöglichkeiten) werde ich
nun doch besser sein lassen, nachdem ich mir die Beiträge durchgelesen habe.


nochmals vielen Dank :)


P.S. Wenn mich nochmal jemand fragt seinen Router zu verkaufen,
überlege ich mir mehrmals ;) Nur Ärger dabei...
 
Bitte beachte auch dringend diesen Hinweis:
...da du unwissender Weise die Zugangsdaten des ursprünglichen Besitzers an den Käufer mitgeliefert hast, sollte der ursprüngliche Besitzer umgehend in seinem CC diese Zugangsdaten ändern!
 
@Bommel

Ja Bommel, das ist bereits getan.

Übrigens zu deiner Frage:

Ja ich habe die Box Privat verkauft und den Standartsatz verwendet
(keine Rücknahme, kein Garnatieanspruch bei mir)

Jedoch habe ich weiter aber übereifrig (werde ich in Zukunft nicht mehr tun ;)
Meine Hilfe angeboten für irgendwelche Mängel.


Ich denke in diesem Fall die Rücknahmemöglichkeit wohl doch zu akzeptieren
Wegen der angebotenen Hilfe, und weil man als Verkäufer halt doch auf
Kundenzufriedenheit achten sollte...

Dumm nur wenn es solch Kleinlichkeiten sind; Wobei es sich ja noch rausstellen wird -> Warte auf Bild.



Die genauen Zeilen waren:

Da es sich allerdings um einen Privatverkauf handelt, ist zwar offiziel keine Rücknahmemöglichkeit
bzw. Garantie enthalten; jedoch lässt sich im Falle des Falles sicher was vereinbaren.

Auf Wunsch des Käufers kann ich die Verpackung auch öffnen und den Router auf Funktion testen
(In dem Falle ließe sich das Produkt noch umtauschen, da Verkäufer natürlich Garantie fürs Gerät hat).
 
...jedoch lässt sich im Falle des Falles sicher was vereinbaren...
Dass war wohl auch der Grund für die Reaktion und anschliessende Argumentation des Käufers. Für mich steht jetzt fest, dass er den Preis von vorneherein nochmal drücken wollte. Ich weiß, das ist eine gewagte Unterstellung, dennoch bleibe ich dabei. Tja... dumm gelaufen, aber mit Sicherheit eine Lehre für dich... ;)
 
Laß Dich doch nicht ins Bockshorn jagen. Was will der Kerl denn eigentlich? Wenn das Gerät defekt ist, kann der Käufer den Support von AVM in Anspruch nehmen. Die werden das entsprechend würdigen.
Alle Boxen, die ich hier habe, haben keine Schutzfolie und sind mehr oder minder Stumpf an dem Plasteteil.
Folglich entspricht das gelieferte Gerät genau dem, was wir alle hier geliefert bekommen haben und was er vom Provider geliefert bekommen hätte, wenn er selbst dort Kunde wäre.

Wo ist also der Mangel?

Dein Vorschlag bei Problemen behilflich zu sein, solltest Du genau so handhaben wie Du ihn gemeint hast: Wenn es wirklich ein Problem ist und du aus Freundlichkeit weiterhilfst, ist das absolut ok, wenn der Käufer Dir dumm kommt, lass ihn vor die Pumpe laufen.

Ich finde Leute, die ein Schnäppchen machen und anschließend noch was rausschlagen wollen einfach zum k...en.

Wer sagt, dass die "Kratzer" überhaupt vorhanden waren? Wenn Du Patscher auf die Plaste machst und zu sehr dran reibst, bekommst Du auch welche.

Ich hatte mal einen Fall bei Ebay, da hat mir ein Käufer eines nagelneuen ISDN Handtelefones ein Gerät mit kaputtem Display zurückgeschickt und behauptet, das sei das Gerät, das ich Ihm verkauft habe.
Danach drohte er mir mit einem Anwalt, von dem ich danach einen Brief bekam. (War wohl sein Kumpel :D )

Ein bisschen Recherche ergab, dass der Kerl nur eine billige Möglichkeit suchte sein defektes Gerät "Umzutauschen". Er selbst hatte es ein paar Wochen vorher versucht, das Teil als Defekt bei Ebay zu verkaufen.

Die Seriennummer war selbstverständlich auch eine andere (ich hatte zum Glück noch die Nummer auf den Bildern, die ich für ebay gemacht hatte).

Ich glaube, dass kaputte Teil und den schäbigen Brief hab ich noch als Andenken im Keller gebunkert. Leute gibts .....
 
Wenn du Garantie und Rücknahmeansprüche ausgeschlossen hast, hat der Käufer keine rechtliche Handhabe, gegen dich vorzugehen.Auch gegen eine negative Bewertung könntest du vorgehen.Wie mrstringer2001 schon schrieb, solltest du dir keine Angst machen lassen.Auch deine Einlassung, gerne helfen zu wollen, spielt hier keine Rolle, weil bei Rücknahme der Box die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" weit überschritten würde, denn es liegt ja kein Defekt vor.Die Kratzer können nicht als Defekt angesehen werden.Auch wenn du,leider zu schnell, eine Rücknahme angeboten hast, würde ich dem Käufer schreiben, dass du nach Rücksprache mit deinem Anwalt eine Rückgabe sowie eine teilweise Erstattung wegen Wertminderung ausschliesst.Und schreibe dazu, daß du bei einer negativen Bewertung seinerseits gegen ihn rechtlich vorgehen wirst.
Eine Rücksendung an 1und1 oder AVM bringt aus o.a. Grund (kein Defekt) gar nichts.
Das Beste wäre, wenn du hier den Link deiner Auktion posten würdest, damit man sich das Ganze mal richtig anschauen kann ;)
 
Teste doch den Kunden. Du hast ihn nur Hilfe angeboten. Soll er also das Teil auf seine Kosten zu dir senden und wenn du es tatsächlich getauscht kriegen solltest, geht es auch auf seine Kosten wieder zu ihm. Damit hast du deine Zusage der Hilfe eingehalten. Wenn er darauf eingeht, dann scheint ihm der Kratzer wichtig zu sein...:D
Übrigens kommt die FB doch in 2 Kartons... die Zugangsdaten sind doch nach meiner Erinnerung nicht im eigentlichen FB Karton, sondern in der Versandverpackung...?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann meinen Vor-'rednern' nur zustimmen. Auch meine 7270 hatte keine Schutzfolie.
Aber mal im Ernst: die Box ist ein Gebrauchsgegenstand und kein Schmuck. Wenn ich meine genau ansehe stelle ich auch kleine Kratzerchen fest. Die sind mir vorher gar nicht aufgefallen.
 
@woingenau: Da muss man ganz klar unterscheiden!

Garantie und Rücknahmeansprüche aussschließen, heißt als privater Verkäufer eine gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten auf Gebraucht- bzw. 24 auf Neugeräte und die übliche Rückgabemöglichkeit bei Fernabsatzverträgen nach § 312b BGB (Fernabsatzgesetz) komplett auszuschließen. Das ist ok und jedem Käufer zumutbar, der Verkäufer muss dies aber auch korrekt formulieren, sonst sitzt er hier schon in der Tinte.

Garantie und Rücknahmeansprüche aussschließen, bedeutet aber in keinem Fall, dass man Sachen anders als beschrieben liefern darf. Geräte, die nicht ausdrücklich als defekt oder Bastlerware beschrieben wurden, müssen somit funktionieren und Neuwertig/OVP sollte nur normale Gebrauchsspuren zeigen und "ungeöffneter Zustand" sollte also absolut neuwertig sein, ein "Kratzer im Lack" stellt dann für viele schon einen Mangel dar und wird bei der richtigen Konstellation am Ende nur Anwälte erfreuen.

@Kaworu:
Ein Foto von dem "Mangel" zu verlangen, ist genau richtig. Paypal verlangt beim Käuferschutz sogar ein qualifiziertes Gutachten einer Fachwerkstatt o.ä.
 
@ Kaworu

Also, mich würden die Kratzer nicht stören und falls Du die Box zurücknimmst, würde ich diese durchaus nehmen.

Gruss, Otti
 
@ cdow

Also ich glaube kaum, dass er sie zu deiner Preisvorstellung abgibt... doch das ist nicht der Grund meiner Antwort, sondern mehr der hier. Warum fragst du die potenziellen Verkäufer nicht per PN?
 
@ Bommel

Danke für den Hinweis, ich habe jetzt auch die Stelle für PN gefunden. Scheint aber wohl nicht grundsätzlich zu funktionieren. Wollte Dir die Antwort gleich einmal per PN senden, aber das ging zumindest nicht. Aber kommt wohl auch über diesen Weg an.

Gruss, Otti
 
Dafür hast du dann auch noch die Option mir per Email (ist auch PN) zu antworten. Ein Verkäufer wird grundsätzlich über eine der beiden oder aber auch über beide Optionen erreichbar sein... ;)
 
@Bommel

Also, gleich was gelernt und ausprobiert! Aber... wenn ich auf Deinen Namen klicke kommt das mit der persönlichen Nachricht, was nicht geht. Email o. ä. finde ich dort nicht. Ist wahrscheinlich echtes Insiderwissen. Ich werde jetzt mal das mit der PN beim "Eröffner" ausprobieren.

Vielleicht willste ja auch einfach nicht erreichbar sein! ;-) Oder ich habe die richtige Taste noch nicht gefunden.

Nice Day, Otti

PS: Die anderen Links die Du in der ursprünglichen Nachricht verfasst hast haben prima funktioniert. Leider habe ich diesbezügl. noch keine Rückmeldung erhalten.
 
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