Meinst du allen Ernstes die klagen in Spanien, kann sein, glaube ich aber nicht.
Wahrscheinlich nicht. Dafür gibts nen Titel hier in D, samt Schufa.
Meinst du allen Ernstes die klagen in Spanien, kann sein, glaube ich aber nicht.
Was soll ich tun? Soll ich einfach weiter in der Sonne liegen und lachen?
Ersteinmal gibt es diesbezügliche Gerichtsurteile das es rechtens ist,wenn ein Kunde umzieht und der alte Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann er außerordentlich ohne Gebühren kündigen kann.
In den von mir in diesem Beitrag verlinkten Gerichtsurteilen wird mit keinem Sterbenswörtchen darauf eingegangen, unter welchen Umständen der Umzug erfolgte, aufgrund dessen außerordentlich gekündigt wurde. Daraus kann man schließen, dass diese Umstände keine Rolle spielen. Entscheidend ist nur, ob der Anbieter seine Leistungen auch am neuen Wohnort erbringen kann oder nicht.Das trifft nur zu wenn er nachweisen kann dass der kurzfristige Umzug unvermeidbar war. Davon war hier nie die Rede.
Warum wird das dauernd pauschalisiert? Das stimmt so nicht. Das trifft nur zu wenn er nachweisen kann dass der kurzfristige Umzug unvermeidbar war. Davon war hier nie die Rede.