Naja, wenn noch der analoge Festnetzanschluss dazu kommt, brauchst Du drei analoge Eingänge - bei der Homestation hast Du den Vorteil, dass sie das analoge Amt durchschleift, Du also nur zwei analoge Eingänge brauchst.
Ansonsten brauchst noch einen weiteren Konverter (noch eine 5050...) oder doch den teureren Auerswaldkonverter. Damit hättest Du ja drei Eingänge, zwei an dem Konverter und einen an der FBF.
Was den Stromverbrauch angeht:
Die Fritz!Box fon classic hat einen (Spitzen)Bedarf von 6W (12V,0,5A), der dürfte sich bei abgeschalteten DSL-Modem noch weiter reduzieren. Außerdem hängen beim Einsatz als analog->SIP-Konverter keine Telefone dran, die Strom verbrauchen. Also dürften wir von 3-4 W reden (habe leider kein Messgerät). Die hinzukommenden Verluste am Steckernetzteil dürften der größte Brocken sein. FBF, Sagem ect. haben aber alle 12V, so dass man ein höherwertiges 12V-Schaltnetzteil zur Versorgung aller Geräte nehmen kann. Ich habe z.B. eines von Pollin (Restpostenhändler) für 5¤ mit 12V/3,5A, das 3 FBF, 1 Gateway und 1 DSL-Modem versorgt.
Was die angesprochenen AGB der Provider zum Thema Gateways angeht: Ob und wie weit die überhaupt wirksam sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Um die Wirksamkeit einer AGB zu prüfen, gibt es einen sehr einfachen Ansatz: Unwirksam sind überraschende Klauseln, Klauseln, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen usw. Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders. Schon wenn man sagen kann: "Das ist Auslegungssache, ob's verboten ist", hat der Verwender verloren, die Bestimmung greift nicht. Deshalb versuchen die Provider häufig, alle Arten von Gateways auszuschließen, gehen damit über das Ziel hinaus. Denn bei der Prüfung einer AGB wird die weitestgehende Auslegung genommen, geprüft, ob diese unwirksam wäre, womit die ganze Regelung in den AGB unwirksam wird.
Bereits eine fest installierte Freisprecheinrichtung mit Sprachwahl wäre bei der weitgefassten Definition einiger mir bekannter AGB ein Gateway. Überrascht, dass das auch verboten wäre, wo doch Freisprecheinrichtung bei Telefonieren im Auto sogar gesetztlich vorgeschrieben ist? Tja, da wäre die AGB-Regelung wahrscheinlich unwirksam...
Allerdings sind die eher scharf gegen den umgekehrten Einsatz, also Telefonate ausgehend führen. Soll das Gateway nur eingehende Gespräche entgegen nehmen, ist das für die Provider ja ein Gewinngeschäft.