Talkyoo nicht aus 1&1 Netz erreichbar

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Hallo,

Kann jemand die Aussage von rosx1 bestätigen?
Ja, kann ich. Es ist tatsächlich die AGB gültig, die bei Vertragsabschluss vorlag. Allerdings steht der Passus der Sperrung von Sonderrufnummern schon lange drin, wie man auch aus den verlinkten Threads entnehmen kann.

D.h. hat jemand vor September einen Doppelflatvertrag abgeschlossen, und er wird weiterhin mit der besagten Nummer verbunden?
Ich verstehe nicht wirklich, was die Sperrung einer konkreten Rufnummer mit der Aktualisierung der AGBs zu tun hat ... ?

Die hier zitierte (stark einschränkende) AGB ist jedoch auf 09/2008 datiert (nicht einmal das Datum wurde korrekt angegeben).
Wie gesagt: Die verlinkten Threads sind von Juli 2007, und auch damals wurden Mehrwertdienste schon gesperrt.

Die komplette Sperrung von Festnetznummern nach eigenen Kriterien sollte den TK Anbietern nicht erlaubt sein.
Was ist denn eine Festnetznummer genau? Könntest du das bitte exakt definieren? Ist es jede Nummer, die vom äußerlichen Format einer handelsüblichen Endkunden-Rufnummer gleicht? Oder sind es nur die Rufnummern, die tatsächlich reinen Telefonanschlüssen zugeordnet sind?
Wenn es um reine Ende-zu-Ende Telefonie geht, dann gebe ich dir Recht: Die sollten tatsächlich nicht gesperrt werden dürfen. Wenn es aber um Mehrwertdienste geht, dann kann ein Anbieter die meines Erachtens einschränken, unabhängig vom Format der Rufnummer.

Die Doppelmoral diesbezüglich finde ich schon merkwürdig. Benutzt ein Mehrwertdienst 0180 oder 0190 Rufnummern wird Abzocke und Gewinnmacherei unterstellt, und Gerichtsverfahren werden angestrebt, um die Rechnung nicht zahlen zu müssen, Sperrungen der Rufnummern werden verlangt usw usw usw. Jeder regt sich auf, wie es sowas geben kann. Benutzt ein vergleichbarer Dienst aber eine Rufnummer im "Festnetzformat" dann erwartet man, den Dienst kostenlos nutzen zu können. Kaum geht ein Anbieter hin und sperrt den Zugang, schreit man nach Gerichtsverfahren und unterstellt Einschränkung der persönlichen Freiheit ... :crazy: Irgendwas stimmt da generell nicht mehr, das wird jeden Tag deutlicher. Und es sind nicht nur die Anbieter, über die man den Kopf schütteln kann.
 
Sorry - du bist nicht auf meinen Einwand eingegangen!

1&1 hat ab 09/2008 in iherer AGB die Nutzung ihrers Dienstes weiter eingeschränkt; wendet diese erweiterten Einschränkungen jedoch auf alle Kunden an; auch auf diejenigen, die die Doppleflat vor September 2008 abgeschlossen haben.

Wenn die zum Zeitpunkt des Vertrags aktuelle AGB gilt, dann gilt diese nicht nur für den Kunden, sondern auch für 1&1 :mad:

PS:
Aber eigentlich hat dieses Thema nichts mit einer (technischen) Störung zu tun, ist in diesem Forum also OT.
 
Hallo,

1&1 hat ab 09/2008 in iherer AGB die Nutzung ihrers Dienstes weiter eingeschränkt; wendet diese erweiterten Einschränkungen jedoch auf alle Kunden an; auch auf diejenigen, die die Doppleflat vor September 2008 abgeschlossen haben.
Woher weist du denn, dass diese Nummer erst durch die "Erweiterung" unter diese Regel fällt? Ich denke eher, dass auch schon die alte Formulierung hinreichend ist, diese Nummer zu sperren.
Des Weiteren sehe ich die Formulierung in den neuen AGBs nicht als "Erweiterung", sondern eher als "Erläuterung" der Regel, die schon immer in den AGBs vorhanden war.
 
Hallo,


Woher weist du denn, dass diese Nummer erst durch die "Erweiterung" unter diese Regel fällt? Ich denke eher, dass auch schon die alte Formulierung hinreichend ist, diese Nummer zu sperren.
Des Weiteren sehe ich die Formulierung in den neuen AGBs nicht als "Erweiterung", sondern eher als "Erläuterung" der Regel, die schon immer in den AGBs vorhanden war.

Das sehe ich nicht so. Ich habe eine Kopie der AGBs bei meinem Vertragsabschlus 5/2008:

2.9. Telefon-FLAT
Die Telefon-FLAT ist Bestandteil der 1&1 Doppel-FLAT Tarife und in der monatlichen Grundgebühr enthalten. Der Pauschaltarif für Privatkunden umfasst alle Gespräche ins nationale Festnetz. 1&1 Surf & Phone Office Tarife werden wie alle 1&1 Surf-FLAT Tarife ohne die Telefon-FLAT, d. h. mit nutzungsabhängigen Tarifen für Telefonate ins nationale Festnetz bereitgestellt. Für Mobilfunktelefonate, Auslandsgespräche und Sonderrufnummern fallen ebenfalls zusätzliche Gebühren an. Alle zusätzlichen Gebühren werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.

Hier steht ausdrücklich: alle Gespräche.

Damit liegt hier eine AGB-Änderung ohne meine Einwilligung vor. Ich habe die AGBs vor Vertragsabschluss sehr genau gelesen. Demnach könnte ich jetzt also 1&1 verklagen?

Insgesamt ein sehr unerfreuliches Geschäftsgebaren des Providers.
 
Ab heute wurde die AGB (Datierung 11/2008 ) noch weiter verschärft (II. Telefoniedienstleistungen Kap. 2.1.8.)

Inzwischen droht 1&1 dem anwendenden Kunden noch mit außerordentlicher Kündigung und Schadensersatzansprüchen :-Ö
 
Der Passus ist seit über 8 Monaten der Gleiche, also hat sich nicht geändert.
 
Der Passus ist seit über 8 Monaten der Gleiche, also hat sich nicht geändert.

Das ist eben wie in meinem letzten Posting festgestellt leider nicht zutreffend. Wenn die AGBs schon vor meiner Anmeldung diesen Passus beinhaltet hätten, wäre ich sicherlich nicht zu 1&1 gegangen, zumal es sehr viele kritische Postings zu 1&1 - insbesondere den AGBs - gibt.
 
Hallo,

Zum einen handelt es sich bei deinem Zitat um einen völlig anderen Paragraphen, zum anderen solltest du vollständig zitieren, sonst verfälscht du die Tatsachen.

Hier steht ausdrücklich: alle Gespräche.
Es steht dort ausdrücklich: Der Pauschaltarif für Privatkunden umfasst alle Gespräche ins nationale Festnetz.
Ist ein Vermittlungscomputer für Konferenzen "nationales Festnetz"? Darüber kann man lange streiten. Es fehlt eine klare Definition des Begriffs "Festnetz" und "Festnetzrufnummer".
 
Es gibt Festnetznummern und Sonderrufnummern - das ist einem normalen Telefonkunden zuzumuten - mehr nicht!!!

Anbieter und Netzagentur können sich über "Festnetznummern streiten", wie sie wollen; und wenn es sein muss gegenseitig vor Gericht ausfechten, aber den Telefonkunden aus diesem Streit heraus lassen.

Festnetznummern sind Telefonnummern die einer erkennbaren Ortvorwahl zurodenbar sind - alle anderen Diskussionen sind absolut kundenfeindliche Spitzfindigkeiten :mad:
 
Hallo,

Es gibt Festnetznummern und Sonderrufnummern - das ist einem normalen Telefonkunden zuzumuten - mehr nicht!!!
Dummheit schützt vor Strafe nicht, der Spruch ist so alt wie die Justiz. Wenn jemand einen Service anruft, der über eine reine Endkunden-Sprachverbindung hinausgeht, dann sollte er das einschätzen können - unabhängig von den Ziffern, die er da eintippt. Er ist ja auch in der Lage einzuschätzen, dass er gerade den Service benötigt und wofür er ihn benötigt.

Anbieter und Netzagentur können sich über "Festnetznummern streiten", wie sie wollen; und wenn es sein muss gegenseitig vor Gericht ausfechten, aber den Telefonkunden aus diesem Streit heraus lassen.
Gut. Einverstanden. Dann hat aber der Dienstanbieter den schwarzen Peter, nicht der Telefonie-Anbieter. Warum bietet er Mehrwert-Dienste unter "Festnetz-Rufnummer" an? Ich kann den Telefonie-Anbieter verstehen, der die zusätzlichen Kosten dafür nicht tragen will, das passt halt nicht in den Business-Case. Klar ist dann wieder Kunde verärgert, weil er die Nummer nicht erreichen kann.

Festnetznummern sind Telefonnummern die einer erkennbaren Ortvorwahl zurodenbar sind - alle anderen Diskussionen sind absolut kundenfeindliche Spitzfindigkeiten :mad:
Da machst du es dir nach momentaner Regulations-Lage eindeutig zu einfach. Aber in gewisser Hinsicht gebe ich dir Recht: Da sollte man was dran ändern. Es würde die Verhältnisse vereinfachen.

Das alles kann man aber 1&1 nicht vorwerfen. Fakt ist: Da gibt es eine Sonderrufnummer mit Mehrwertdienst unter dem Deckmantel einer "Festnetz-Rufnummer". Das es sich dabei nicht um Gespräche "ins deutsche Festnetz" handelt, dürfte unstrittig sein. Im Grunde diskutieren wir also mittlerweile am Thema vorbei.
 
Du hast den Anschluss sicher nur geholt, da Du Telefonkonferenzen abhalten wolltest.
Es geht niemanden etwas an was ich mit meinem Telefonanschluss mache. Das hat die Telekom nicht zu interessieren, dann haben sich Pseudo-Festnetzanbieter da auch nicht dran zu vergreifen.

Hierunter fallen insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by Call, u.ä. Erfolgt verbotswidrig eine solche Nutzung, die der Kunde zu vertreten hat, ist 1&1 berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen.
Also Leute, kräftig chatten. :kasper:
 
In diesem Zusammenhang wären sicherlich die Urteile gegen O2 und deren Begründungen eine Bereicherung ;)
 
@Tortenboxer: Die Minuten, die Du für Konferenzdienste u.ä. vertelefoniert hast, wird 1&1 dann im Rahmen einer Schadenersatzforderung von Dir verlangen. Und das zu Recht, denn Du hast die AGB mit dem entsprechenden Paragrafen abgenickt.

Grüße Dirk
 
Was eine Person X (inkl. jeder Firma Y) hinter einer Festnetzrufnummer anschließt ist doch völlig egal! Schon seit Urzeiten sind Festnetznr. = 0[2-9]\d*, außer 0[789]00.

Ansonsten möchte ich gern sehen, wie RiverSource & Co. regelmäßig an 1&1 alle Gespräche zusätzlichen überweisen, wo sie ein beliebiges Call-Center einer Firma angerufen haben (z.B. mittels 0180.info).
 
Schande

Sowas ist doch echt schlecht.
Peterzahlt ist echt toll.
 
Hallo,

Was eine Person X (inkl. jeder Firma Y) hinter einer Festnetzrufnummer anschließt ist doch völlig egal! Schon seit Urzeiten sind Festnetznr. = 0[2-9]\d*, außer 0[789]00.
Wo steht das? Wer hat das festgelegt?
Nicht das ich dir nicht glaube, aber ich hätte es gerne bestätigt durch eine Aussage der Bundesnetzagentur z.B. oder einer Definition im TKG. Also im Grunde glaube ich dir doch nicht. :hehe:

Im B-Netz (analoger Vorgänger der Handynetze) hatte jede Basisstation ihre eigene Vorwahl im gleichen Bereich wie die umgebenden VSTs. Damit ist es nach deiner Feststellung eine Festnetznummer. :gruebel: Ok, blödes Beispiel, das B-Netz ist seit 1994 deaktiviert. Ab dem C-Netz gabs eine eigene Rufnummerngasse für Mobilfunk.

Wie steht es in dem Zusammenhang eigentlich um 032 Rufnummern? Ist das Festnetz?

Das Problem ist, dass das TKG nicht von "Festnetzrufnummer" redet. In dessen Kontext gibt es "Sonderrufnummern" und "Teilnehmerrufnummern". Letztere sind einem "Teilnehmer-Telefonanschluss" zugeordnet. Damit sind die oft sehr teuer abgerechneten 032er Rufnummern faktisch Teilnehmerrufnummern und sollen eigentlich auch so behandelt werden.
Auch Sonderrufnummern sind letztlich "Festnetzrufnummern", denn jeder erreichbare Telefonanschluss wird schlussendlich durch eine Rufnummer im "Festnetzformat" repräsentiert. 0180er Nummern oder sonstwas werden nur durch das Routing in der Vermittlungstechnik auf eine hinterlegte "Festnetzrufnummer" im von dir angegebenen Format weitergeleitet. Das heißt: Jeder Mehrwertdienst von der Hotline bis zur Stöhn-Nummer hat eine "Festnetznummer" (Die müsste man mal herausfinden :hehe:).

Der Begriff "Festnetzrufnummer" wird heutzutage überwiegend synonym für "Teilnehmerrufnummer" verwendet, und darauf berufen sich die Anbieter, obwohl sie sich damit im Grunde einer Ungenauigkeit schuldig machen (vielleicht begründet durch das 032 Problem?). Zu welchen Missverständnissen das führen kann, sieht man im vorliegenden Thread.
Unstrittig ist wohl, dass "Sonderrufnummern" ausgeschlossen sind - und die Definition ist nun mal unabhängig vom Rufnummernformat. Und da fangen dann die Probleme an, wenn Anbieter die sperren. Wer trägt denn dann eigentlich die Schuld, wenn ein Anbieter wie Talkyoo zu faul ist, sich eine anständige Sonderrufnummer schalten zu lassen?

Wir können hier noch beliebig lange weiterdiskutieren, aber Fakt ist: Gemäß TKG gibt es Sonderrufnummern im Festnetzformat. Welche Konsequenzen dass für euren Telefonie-Tarif und für die Auswahl eures nächsten Anbieters - oder eines zusätzlichen VoIP-Anbieters - hat, dürft ihr euch selber ausmalen.

Ach übrigens: Wer bei der heutigen Anbieterlandschaft und den technischen Möglichkeiten ein einen spezifischen Provier noch zu viel überweist, der ist selber schuld - unabhängig von den Sperrungen gewisser Rufnummern bei einigen davon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bisher nutze ich sowohl Peter zahlt als auch Sparruf. Sparruf funktioniert bei mir immer noch. Bei Peter zahlt geht nix mehr und bei Talkyoo erfolgt ein Fallback auf Festnetz. Nun habe ich mal hier die ganzen Posts durchgelesen und mir dann meine AGB geschnappt. Ich habe meinen 4DSL-Vertrag am 16.04.2007 geschlossen. In den AGB steht:


Besondere Bedingungen für 1&1 Telefonie
1.11
Soweit eine Telefon-Flatrate Vertragsinhalt ist, verpflichtet sich der Kunde keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines. Erfolgt verbotswidrig eine solche Nutzung, die der Kunde zu vertreten hat, ist 1&1 berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, für die angefallenen Verbindungen Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Es gelten dabei die regulären Entgelte, ohne Berücksichtigung der sonst üblichen Bepreisung im Rahmen einer Telefon-Flatrate oder einer sonstigen 1&1 DSL-Telefonie-Option. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche bleibt 1&1 vorbehalten.


Hier sehe ich keinen Punkt, nachdem 1&1 für mich diese Dienste sperren darf. Wie sehen das die "AGB-Experten" unter euch?

Ich gehe soweit zu behaupten, dass 1&1 mir gegenüber schadensersatzpflichtig wäre, wenn ich mit Talkyoo ein Fallback erlebe und echte Festnetzkosten hätte. :-Ö

Gruß
afo
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Hier sehe ich keinen Punkt, nachdem 1&1 für mich diese Dienste sperren darf.
Ich ich sehe da eindeutig, dass du diese Verbindungen nicht aufbauen darfst. Mit einer Sperre verhindert 1&1 faktisch die unerlaubte Nutzung deinerseits.

Ich gehe soweit zu behaupten, dass 1&1 mir gegenüber schadensersatzpflichtig wäre, wenn ich mit Talkyoo ein Fallback erlebe und echte Festnetzkosten hätte.
Ich denke eher, dass 1&1 dich zivilrechtlich belangen kann, wenn du solche Verbindungen verbotswidrig doch über ihren Service nutzt. Sie behalten sich Schadensersatzansprüche vor.

Über 1&1 darfst du diese Nummern nicht nutzen, das steht da mehr als deutlich. Wenn du meinst, sie über einen anderen Anbieter nutzen zu müssen, dann wirst du auch mit den Kosten leben müssen, die das verursacht.
 
Kann mal jemand probieren der keine Festnetzflat hat über 1&1 hat ob er Talkyo noch erreichen kann? Ds wäre interessant zu wissen.

Oder auch jemand der z. B. den Business Tarif hat mit 1.000 Freistunden. Auch hierrüber müßte Talkyo noch erreichbar.

Ehlich gesgat glaube ich nicht daß 1&1 daß technisch gelöst hat sondern alle blockt. Erfahrungen wären interessant.

Gruß
 
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