Das ist offenkundig Auslegungssache. Und die massgebliche Auslegung der Bundesnetzagentur habe ich bereits zitiert, von der Seite, von der du ebenfalls zitiert hast. Merkwürdig, dass du dies ignorierst.
Einfach formuliert: Jeder Kunde hat das Recht, seine Rufnummer mitzunehmen, aber nicht...