koehler
Forumsbundespräsident
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@purtel:
Ich habe geschrieben: "@ber5erker: Das hat sicher seine Gruende."
Ich habe nur Kommentiert. Gruende wurden nicht angesprochen, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht durch dich genannt und somit unbekannt.
1. wenn "scheinbar" mit "offenbar" gleichzusetzen waere haettest du Recht. Hast du aber nicht!
2. (WiGym 11 Klasse) eine Kuendigung ist rechtlich nur wirksam wenn diese durch Willenserklaerung beiderseitig erfolgte. Wie die WE abgegeben wird ist, z. B. durch EMail, Hyperlink, Fax, Briefpost oder Muendlich, nicht entscheidend, entscheidend ist das dieses beiderseitig und nachweislich erfolgte (oder gerichtl. erzwungen wurde)
Wenn du schreibst das eine Kuendigung auf traditionellem Wege eine "Zwangsehe" darstelle oder auch noch 'scheinbar' der Kunde von diesen Firmen die dieses "Hyperlink-Kuensigungsverfahren" nicht anbieten mit Gewalt gehalten werden, dann kann man das wohl zweifelsohne eine Behauptung nennen die einer Begruendung durch Fakten bedarf (auch wenn diese durch Punkt 2 schon enthoben wurde)
Also ?
Ich habe geschrieben: "@ber5erker: Das hat sicher seine Gruende."
Ich habe nur Kommentiert. Gruende wurden nicht angesprochen, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht durch dich genannt und somit unbekannt.
Scheinbar bedeutet, es ist Augenscheinlich so, weil der Kunde diese Entscheidung nicht allein treffen kann, sondern sich erst mit seinem Provider in Verbindung setzen muss.
1. wenn "scheinbar" mit "offenbar" gleichzusetzen waere haettest du Recht. Hast du aber nicht!
2. (WiGym 11 Klasse) eine Kuendigung ist rechtlich nur wirksam wenn diese durch Willenserklaerung beiderseitig erfolgte. Wie die WE abgegeben wird ist, z. B. durch EMail, Hyperlink, Fax, Briefpost oder Muendlich, nicht entscheidend, entscheidend ist das dieses beiderseitig und nachweislich erfolgte (oder gerichtl. erzwungen wurde)
Wenn du schreibst das eine Kuendigung auf traditionellem Wege eine "Zwangsehe" darstelle oder auch noch 'scheinbar' der Kunde von diesen Firmen die dieses "Hyperlink-Kuensigungsverfahren" nicht anbieten mit Gewalt gehalten werden, dann kann man das wohl zweifelsohne eine Behauptung nennen die einer Begruendung durch Fakten bedarf (auch wenn diese durch Punkt 2 schon enthoben wurde)
Also ?