oldschool2k7
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Das ist offenkundig Auslegungssache. Und die massgebliche Auslegung der Bundesnetzagentur habe ich bereits zitiert, von der Seite, von der du ebenfalls zitiert hast. Merkwürdig, dass du dies ignorierst.
Einfach formuliert: Jeder Kunde hat das Recht, seine Rufnummer mitzunehmen, aber nicht überall hin, sprich zu jedem Anbieter.
Ansonsten sprengt das nun den Rahmen des Themas - es wurde alles gesagt.
Einfach formuliert: Jeder Kunde hat das Recht, seine Rufnummer mitzunehmen, aber nicht überall hin, sprich zu jedem Anbieter.
Ansonsten sprengt das nun den Rahmen des Themas - es wurde alles gesagt.