florianr
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Ich glaube nicht, daß daran jemand gezweifelt hat ...detg schrieb:Hat da jemand ernsthaft dran gezweifelt ?
Ich bin seit vielen Jahren 1&1-Kunde und habe bisher bei jeder Vertragsüberschneidung die doppelt gezahlten Gebühren spätestens mit der nächsten Rechnung gut geschrieben bekommen.
Also ich finde es ziemlich unverfroren, daß es in solchen Fällen zu doppelten Abbuchungen kommt, es ollte buchhaltungstechnisch doch kein Problem sein, dies direkt zu verrechnen, so daß es gar nicht erst zu einer Doppelten Abbuchung kommt.
Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, daß man dem Unternehmen eine Einzugsermächtigung erteilen muß halte ich das für sehr fragwürdig.
Prinzipiell ist der Kunde natürlich nicht verpflichtet doppelt zu zaheln, da ja auch keine doppelte Leistung erbracht wird.
Im vorliegenden Fall ist es ja noch schlimmer, weil offensichtlich erst einmal abgebucht wird und dann erst geschaut wird, ob esüberhaupt realisierbar ist, das macht nicht gerade einen sehr seriösen Eindruck, auch wenn das Geld dann nachträglich zurückgezahlt wird.
Was hier 1&1 teilweise unterstellt wird (zurückbehalten von Beträgen, für die keine Leistung erbracht wurde) das grenzt ja schon fast an Verleumdung.
Neben allem anderen, kann man 1und1 hier, zu Recht IMHO, vorwerfen, einen abgeschlossenen Vertrag nicht einzuhalten. Sie buchen bereits den Betrag für den neuen Tarif ab, das kann der Kunde nur als eine Annahme des Vertragsangebote verstehen. Somit ist der Vertrag über die Lieferung von 3DSL zustandegekommen. So ohne weiteres kann 1und1 da meine ich auch nicht raus. Was man da tun kann habe ich ja bereits oben irgendwo auf der 1. Seite geschrieben, ob sich allerdings der Aufwand lohnt?