Ab wann man gewerblich handelt ist doch gesetzlich genau festgelegt:
"Nach dem Gesetz handelt man gewerblich wenn „eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. (...) Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist." (§ 15(2) EStG) "
Sprich wenn du Sachen bzw. Artikel kaufst um sie z.B. bei Ebay gewinnbringend zu verkaufen, handelst du nach dem Gesetz gewerblich.