Wann startet die Sipgate Flat?

Roady2005

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Hallo,

finde außer den Cebit News nichts konkretes.
 
Roady2005 schrieb:
finde außer den Cebit News nichts konkretes.
Das wird daran liegen, dass es noch nichts konkretes gibt. In ein paar Wochen soll es so weit sein. Einfach die Homepage von Sipgate ab und zu beobachten oder hier im Forum regelmäßig lesen ;)
 
Ich hatte eine E-Mail von sipgate bekommen, die diese im Laufe des April ankündigt... also einfach abwarten ;-) So lange wird sipdiscount ja noch halten :mrgreen:

--gandalf.
 
Moin Roady2005,
da Sipgate laut seinen AGB ausschließlich Privatkunden akzeptiert: Nein, Du kannst die Sipgate-Flat NICHT als Firmenkunde benutzen.
 
Wennst du deinen Server Privat nutzt und dich von der Firma einloggst wird das meiner meinung eine grau zohne sein ?
 
Es kommt drauf an, für welchen Zweck die Gespräche genutzt werden - der Ort, von dem aus die Anmeldung erfolgt, ist egal. Du darfst die von Sipgate bereit gestellte Rufnummer halt ausschließlich für private Anrufe nutzen. Sobald es um geschäftliches geht, ist das formaljuristisch ein Vertragsbruch.

Allerdings kannst Du durchaus mal Kontakt mit Sipgate aufnehmen und fragen, ob die Dir eine Flatrate auch für Geschäftskunden anbieten würden.
 
Ghostwalker schrieb:
Es kommt drauf an, für welchen Zweck die Gespräche genutzt werden - der Ort, von dem aus die Anmeldung erfolgt, ist egal. Du darfst die von Sipgate bereit gestellte Rufnummer halt ausschließlich für private Anrufe nutzen. Sobald es um geschäftliches geht, ist das formaljuristisch ein Vertragsbruch.

Allerdings kannst Du durchaus mal Kontakt mit Sipgate aufnehmen und fragen, ob die Dir eine Flatrate auch für Geschäftskunden anbieten würden.

hrhr... leute ihr drückt euch da bissl falsch aus.

Geschäftlich...
wenn ich mir nen Sipgate Account anlege damit mich meine Firma/mein Chef anrufen kann dann nutze ich dies Geschäftlich. Da kann keiner was wollen.

Ihr meint Gewerblich <----

und hier liegt das Problem.. es gibt keine wirkliche def. ab wann etwas Gewerblich ist.
Oki klar wenn ich den Anschluß für Ottos Traumreisen anmelde und da Kunden anrufen ist das schon klar....

Aber nutze ich diesen Account um z.B. für Ebay Kunden erreichbar zu sein wirds schwieriger.. da streiten sich auch gerne die Herren mit der Robe..ab wann ist das nun Gewerblich.

Gibt da (leicht OT) viele Beispiele gerade aus dem Bereich eBay wo man den Leuten nen Strick drehen will nur weil sie ihre Comic Sammlung NACHEINANDER VERKAUFEN... da gibts gleich ne Klage weil.. Ey is Gewerblich.

Aber wer will kann sich mal bei nem Juristen informieren.. so genau ist das nicht definiert. LEIDER!
 
Ab wann man gewerblich handelt ist doch gesetzlich genau festgelegt:

"Nach dem Gesetz handelt man gewerblich wenn „eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. (...) Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist." (§ 15(2) EStG) "

Sprich wenn du Sachen bzw. Artikel kaufst um sie z.B. bei Ebay gewinnbringend zu verkaufen, handelst du nach dem Gesetz gewerblich.
 
wuxel schrieb:
Ab wann man gewerblich handelt ist doch gesetzlich genau festgelegt:

"Nach dem Gesetz handelt man gewerblich wenn „eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. (...) Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist." (§ 15(2) EStG) "

Sprich wenn du Sachen bzw. Artikel kaufst um sie z.B. bei Ebay gewinnbringend zu verkaufen, handelst du nach dem Gesetz gewerblich.

in dem von mir beschriebenen fall gings meines wissens z.B. um Hörspielkassetten. Die dame hatte ihre alte Sammlung in Ebay verkauft..allerdings nacheinander.. nicht auf einmal.
Schon hatte sie ne Klage am Hals dass sie das Gewerblich betreibt. Und meines wissens gibts da eben keine genaue definistion..so auch die Aussage in dem Bericht.
 
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