Wahnsinn: Anstehender Umzug: kein 1&1 möglich, dennoch Kündigung nicht angenommen!

@sz54:

Ich würde ja nur ein Telefonanschluss beantragen, ohne Vertrag und ohne Laufzeit, diesen kann ich doch jederzeit wieder kündigen, oder mittlerweise nicht?

Ich verstehe nur nicht, wieso sollte ich bei Freenet +Tcom mehr Chance auf Kulanz bei 1&1 haben, als nur TCom-Anschluss ohne DSL?
 
@sz54


Wenn 1&1 am neuen Wohnort die Vertragsleistung nicht erbringen kann, können sie auch kein Geld dafür verlangen...


1u1 ist ja nach dem vertrag nicht verpflichtet am neuen Wohnort die Leistung zu erbringen, sondern nur am bestehenden.
 
Hat 1&1 das geändert? Früher war das so, dass man, sofern kein DSL möglich ist, auf einen Vertrag mit Einwahl downgraden konnte. Da fällt dann eine geringere GG an. Einwahlkosten nur, wenn es genutzt wird.

Was ich mir nicht vorstellen kann ist, dass Freenet dort DSL über Telekom schalten kann, die Telekom selbst aber nicht. Da würde ich erst glauben, wenn ich es sehe. Warum sollte 1&1 es nicht können, wenn Freenet es kann?

jo
 
Also wenn die Telekom kein DSL am neuen Wohnort bereitstellen kann und 1&1 keinen Komplettanschluß über einen anderen Technologiepartner (Telefonica, QSC,...), stehen die Chancen eher schlecht, dass dort überhaupt DSL möglich ist.
Evtl. gibt es dort ja auch andere Möglichkeiten (Internet via Kabel oder Wimax oder UMTS).

Meiner Meinung nach (ich bin aber auch wirklich absoluter Laie in juristischer Hinsicht), stünde dir eine Kündigung aus wichtigem Grund zu, da i. d. R. die Gerichte der Auffassung sind, dass ein Umzug ein wichtigen Grund darstellt und der Leistungserbringer die Leistung nicht erbringen kann, eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt wäre.

ABER: Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig und somit kann auch in deinem Fall ein Gericht anders entscheiden.

Sofern du eine gute Rechtschutzversicherung hast, wende dich an einen Rechtsanwalt. Manchmal - nicht immer - verschafft das einer Forderung etwas Nachdruck und es wird ggf. eine Kulanzlösung angeboten.

Falls nicht, kannst du dich noch an die Verbraucherzentrale wenden - wie schon vorher geschrieben.
Eine Rechtsberatung gibt es dort (bei der Verbraucherzentrale) schon für kleines Geld (hier in NRW EUR 7,- bzw. 26,- für 20 Minuten mit einem Anwalt).
 
Hat 1&1 das geändert? Früher war das so, dass man, sofern kein DSL möglich ist, auf einen Vertrag mit Einwahl downgraden konnte. Da fällt dann eine geringere GG an. Einwahlkosten nur, wenn es genutzt wird.

Was ich mir nicht vorstellen kann ist, dass Freenet dort DSL über Telekom schalten kann, die Telekom selbst aber nicht. Da würde ich erst glauben, wenn ich es sehe. Warum sollte 1&1 es nicht können, wenn Freenet es kann?

jo

Das habe ich auch nie gesagt.

Freenet bietet wie 1&1 2 verschiedene Systeme an:
1: Freenet mit TCOM-DSL
2: Freenet-Komplett über Strato.

Die 2. Variante wurde mir von Freet angeboten. Diese sollte auch gehen, da ein Nachbar auch bei Freenet DSL hat.
 
2: Freenet-Komplett über Strato.
Strato? Strato hat mit DSL nichts mehr zu tun. Die Verträge laufen über Freenet und Freenet setzt bei den Komplettanschlüssen auf QSC, Telefonica, Alice (?) und T-Com Bitstream. Wenn T-Com aber nicht schalten kann, heißt dies fast immer, das es auch kein anderer kann, denn wenn der Ausbau für T-Com zu hoch ist, dann erst recht für die anderen Carrier. Ausnahmen sind oft City-Carrier, aber über die schaltet kein großer Anbieter.
 
ich weiß nicht genau, welcher anbieter den vollanschluss schaltet bei freenet.
Dachte es wäre strato.

Ich habe aber bei Freenet checken lassen, ob es möglich ist, die meinten, es wäre definitiv möglich, da sie einen anderen von Telekom unabhängigen Anbieter haben, der andere Bereiche abdeckt.
die bieten mir sogar 16000er Leitung an. Der Mitarbeiter meinte aber, daß es wohl ca 9000-10000 werden würden.
 
ja, genau.

Wie schnell es ist, weiß ich aber nicht
 
so ärgerlich das für Dich auch ist: das Vorgehen von 1und1 ist völlig korrekt und nicht zu beanstanden.
Natürlich ist das zu beanstanden. Die wenigsten ziehen aus Lust und Laune um. Andere machen das, um einen Job zu bekommen oder zu erhalten.

Von daher sind solcherlei Vorgehen völliger Mumpitz.
Der Internetzugang steht auch weiterhin zur Verfügung, wenn auch über Einwahl durch das Telefonnetz.
Das ist ja wohl ein schlechter Scherz. Der Zugang über's Telefonnetz kostet neben den Flatgebühren teuer Geld (abgerechnet wird ja pro Minute) und VoIP ist so auch nicht möglich.

Es fallen unweigerlich 2 Vertragsbestandteile weg (Internet-Flat + VoIP-Flat). Von daher sollte man sich da mal etwas näher am Kunden orientieren. Sonst gibt's in 2009 wieder die Servicekröte.
 
reg Dich nur ordentlich auf! Fakt ist, dass die meisten vorliegenden Gerichtsurteile nun mal so sind, wie ich das geschrieben habe, und genau diese Begründung dafür verwenden.
Das dies nicht besonders kulant und kundenfreundlich ist, steht auf einem anderen Blatt. Das ändert aber nichts an der überwiegenden Rechtsauslegung.
Von daher ist der Ton mancher Beiträge in diesem Zusammenhang völlig unangemessen. 1und1 hält sich in diesen Punkten an die (bisher) verbreitete Rechtsauslegung. Bisher gab es zahlreiche Fälle, in denen 1und1 durchaus Kulanz gezeigt hat. Glück, eine gute Strategie und eine angemessene Verhandlung dürften hierbei helfen (Beleidigungen wohl weniger!)
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe hier sowie bei 1&1 keinen beleidigt.
hoff das zumindest!

Ich werd auf jeden Fall den Wunsch von 1&1 nachgehen, hab auf die neue Adresse einen Telefonanschluss beantragt und werde bei 1&1 einen Anschluss-Umzug beantragen.
Wird aber ein teurer Spass (ca. 110 Euro)
 
@ burner8

Du weisst nicht gemeint. Ich drücke Dir die Daumen für ein Kulanzangebot von 1und1.
 
Aber was sagt der Chipsatz über die Verfügbarkeit eines Providers, bzw was meinst du eigentlich, das hier: "Broadcom 98.132 - H2" ?
 
Na dann gib mal nen Tipp ab zu meinem Beispiel ;) Was könnte man damit anfangen?
 
Auflösung -> Alice über QSC. Aber ob die Methode zum ursprünglichen Thema hilft? Viel Glück jedenfalls :)
 
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