Hallo,
Es darf hier editiert und zensiert werden, da dieses Forum andere Themen behandelt als politische.
Ah, in einem politischen Forum darf man das nicht? Dort ist dann also das veröffentlichen von solchen Inhalten ok?
aber letzten Endes heisst dieses Forum "IP-Phone-Forum" und politische Diskussionen sind hier Fehl am Platze.
Sehe ich jetzt nicht so. Das Thema ist durchaus so ernst, dass es hier einen Platz verdient hat. Über den Bundestrojaner wird hier ja auch diskutiert.
Ich möchte festhalten, dass ich die folgenden Feststellungen unabhängig von politischen Färbungen oder juristischen Bewertungen mache. Es geht einfach nur um die Fakten an sich, eigentlich sogar losgelöst von den momentan laufenden politischen Forderungen, auch wenn die der Anlass für diese Äußerungen sind.
Allerdings gibt es weder Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch Gesetze noch darf eine Zensur stattfinden. Daran wird aber jetzt gearbeitet.
Ist der Gesetzesvorschlag das wirklich? Ist es Zensur, wenn an zentraler Stelle das Verbreiten verbotener Informationen unterbunden wird?
Was würde mit einer Zeitung passieren, die solche Inhalte druckt? Auch wenn sie aus dem Ausland kommt, wo man keinen Zugriff auf die Redakteure hat? Würde man versuchen, die Zustellung dieser Zeitung in Deutschland zu verhindern?
Sollte man versuchen, die Verbreitung illegaler Informationen in anderen Medien zu unterbinden? Ist das Beschlagnahmen illegaler Inhalte Zensur? Ist es ein Grundrecht, illegale Inhalte zu konsumieren?
Dazu benötige ich keine Filter sondern nehme dazu meine eigene brain.exe.
Du schon. Hilft das den Opfern? Damit will ich allerdings nicht sagen, dass eine Blockade hilft. Wie gesagt: Die Wirksamkeit der technischen Maßnahmen gehört gesondert diskutiert.
Ach übrigens: Bei 1&1 in den AGBs steht, dass sie den Internetzugang, Internettelefonie, die eMail Konten oder die Webpräsenz eines Kunden sperren können, falls sie feststellen, dass er darüber illegale Inhalte verbreitet. Wie ist das in diesem Zusammenhang zu interpretieren? Ich zitiere:
2.1.3. Der Kunde verpflichtet sich, die 1&1 Telefonie nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
...
- keine Informationen mit rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalten über 1&1 Telefonie zu übermitteln (Dazu gehören vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornografisch bzw. geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.)
...
2.1.4.
Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 2.1.3 , ist 1&1 berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen.
oder auch:
7.3.
...
Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer A. 7.7 oder B. III. 7.1 unzulässig sind, ist 1&1 berechtigt, den Tarif zu sperren. 1&1 wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
Die dort erwähnte Ziffer 7.7:
7.7.
Der Kunde darf durch die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und, soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner und - sofern der 1&1 E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für den Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen versprich t der Kunde 1&1 unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro). Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Zensur? Oder haben wir durch das Akzeptieren dieser AGBs jetzt schon das Gesetz quasi im Voraus vertraglich akzeptiert?
Ich weiß, diese Aussagen sind provokant und werden polarisieren. Aber das sollen sie auch.