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Hallo, ich hätte mal gerne euren Rat weil ich momentan nicht weiß wie ich vorgehen soll.
Ich ziehe zum 1. Oktober um und habe bereits Ende Juni bei 1und1 Bescheid gegeben. Diese meinten dann auch das am neuen Wohnort kein DSL verfügbar ist und haben mir ein Ersatzangebot gemacht mit HDSPA, welches ich aber nicht annehmen wollte. Also bietet man mir, ab dem Zeitpunkt des Umzug gegen Einmalzahlung von 3 Monaten, eine vorzeitige Kündigung an.
Das heißt ich soll jetzt bis Ende September ganz normal weiter laufen lassen, dann mit Ummeldebescheinigung und außerordentlicher Kündigung dann 3 Monate auf einmal zahlen um raus zu kommen.
Nun gilt seit 10.05.2012 doch die neue TKG-Novelle. Nach der heißt es nach §46 Absatz 8:
Das verstehe ich doch so, das ich einfach 3 Monate vorher kündigen kann und dann keine 3 Monate extra auf einmal zahlen muss?
Oder verstehe ich das etwas falsch?
Vielen Dank für euere Antworten.
Ich ziehe zum 1. Oktober um und habe bereits Ende Juni bei 1und1 Bescheid gegeben. Diese meinten dann auch das am neuen Wohnort kein DSL verfügbar ist und haben mir ein Ersatzangebot gemacht mit HDSPA, welches ich aber nicht annehmen wollte. Also bietet man mir, ab dem Zeitpunkt des Umzug gegen Einmalzahlung von 3 Monaten, eine vorzeitige Kündigung an.
Das heißt ich soll jetzt bis Ende September ganz normal weiter laufen lassen, dann mit Ummeldebescheinigung und außerordentlicher Kündigung dann 3 Monate auf einmal zahlen um raus zu kommen.
Nun gilt seit 10.05.2012 doch die neue TKG-Novelle. Nach der heißt es nach §46 Absatz 8:
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
Das verstehe ich doch so, das ich einfach 3 Monate vorher kündigen kann und dann keine 3 Monate extra auf einmal zahlen muss?
Oder verstehe ich das etwas falsch?
Vielen Dank für euere Antworten.