Vorzeitige Kündigung durch Umzug

hanswurst89

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Hallo, ich hätte mal gerne euren Rat weil ich momentan nicht weiß wie ich vorgehen soll.
Ich ziehe zum 1. Oktober um und habe bereits Ende Juni bei 1und1 Bescheid gegeben. Diese meinten dann auch das am neuen Wohnort kein DSL verfügbar ist und haben mir ein Ersatzangebot gemacht mit HDSPA, welches ich aber nicht annehmen wollte. Also bietet man mir, ab dem Zeitpunkt des Umzug gegen Einmalzahlung von 3 Monaten, eine vorzeitige Kündigung an.
Das heißt ich soll jetzt bis Ende September ganz normal weiter laufen lassen, dann mit Ummeldebescheinigung und außerordentlicher Kündigung dann 3 Monate auf einmal zahlen um raus zu kommen.

Nun gilt seit 10.05.2012 doch die neue TKG-Novelle. Nach der heißt es nach §46 Absatz 8:
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

Das verstehe ich doch so, das ich einfach 3 Monate vorher kündigen kann und dann keine 3 Monate extra auf einmal zahlen muss?
Oder verstehe ich das etwas falsch?

Vielen Dank für euere Antworten.
 
Hi,

ist in der Tat schwammig formuliert. Ich glaube das Gesetz geht tatsächlich vom Zeitpunkt des Umzuges als frühesten Kündigungstermin aus. Zum Vergleich mal dieses Szenario: Man weiss schon ein Jahr vorher, dass man umziehen wird. Und es steht auch schon fest, dass am neuen Wohnort die Leistung nicht angeboten werden kann. Deswegen kommt man ja nicht 9 Monate vorher aus dem Vertrag raus.

Probier es einfach aus und kündige jetzt zum Umzugstag. Ansonsten halt zahlen, ist immernoch deutlich besser als die vorherige Regelung. Schliesslich bist du ja vertragsbrüchig geworden.
 
Danke erstmal für eure Antworten.

Ja bis Ende Oktober kündigen käme wenigstens noch 70 Euro günstiger als der Vorschlag von 1und1. Ist nur wieder die Frage: 1und1 möchte ja so oder so eine Bestätigung, also Ummeldebescheinigung. Bekomme ich jedoch zeitigstens mit dem Tage des Umzuges^^
 
Ich habe demnächst vermutlich eine ähnliche Situation: Ich ziehe in 3-4 Monaten und somit etwa 5-6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um.


Was die Gesetzeslage anbelangt ist das ganze für mich also relativ unspektaktulär, sobald der Zielort feststeht, weiss ich auch ob's dort VDSL (wie im aktuellen Tarif) gibt, oder nicht. Falls das so ist, läuft der Vertrag weiter und ich muss sogar eine Umzugsgebühr berappen - falls das jedoch nicht der Fall ist, entsteht ein Sonderkündigungsrecht für mich.

Für den Fall, dass es nur ADSL (statt VDSL) mit <=16M gibt, frage ich mich jedoch, welchen Verhandlungsspielraum man dabei dann hat. Ich würde in so einem Fall dennoch gern die Leistungen weiter nutzen, da ich recht zufrieden bin mit 1&1 und an dem Vertrag noch zwei Handy-Festnetz/Netzintern-Flats dran hängen.

Konkret gefragt: Hat hier jemand schonmal so etwas gemacht - also vorzeitiger Umzug mit zwangs-downgrade des Tarifes? Kann man in so einem Fall Neukunden Konditionen und neue Hardware erhalten?
 
Ich habe demnächst vermutlich eine ähnliche Situation: Ich ziehe in 3-4 Monaten und somit etwa 5-6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um.
Konkret gefragt: Hat hier jemand schonmal so etwas gemacht - also vorzeitiger Umzug mit zwangs-downgrade des Tarifes? Kann man in so einem Fall Neukunden Konditionen und neue Hardware erhalten?

Bin mir nicht sicher ob das immer so klappt. Mein Sohn hatte damit keine Probleme. Er hatt durch sein Studium sein Wohnort wechseln müssen. Er rief bei 1&1 an um den Anschluss zu ändern, man riet ihn aber er solle kündigen und sich als Neukunde mit gleichem Tarif anmelden, was er auch tat und erhielt sogar ein neuen Router ohne den Alten ( obwohl der Vertrag vorzeitig gekündigt wurde ) abgeben zu müssen. Ich weiß nicht ob das wirklich immer so geht.
Ob es in Deinem Fall so geht kann ich nicht sagen. Einfach mal mit 1&1 reden, sie sind eigentlich sehr kulant.
 
Hallo zusammen!

Mein neuer Mietvertrag beginnt zum 1.11. und ich habe jetzt schonmal bei 1&1 zum 31.10. gekündigt, da sie kein VDSL bereitstellen können. Dies wurde mir auch prompt bestätigt:

Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihren 1&1 Umzugsauftrag. Sie möchten wissen, wie es mit
Ihrem DSL-Vertrag weitergeht. Gerne informieren wir Sie ausführlich.

Wir bedauern sehr, dass an Ihrem neuen Wohnort aus technischen Gründen
keine VDSL-Freischaltung möglich ist.
UMZUGSAUFTRAG? Ich habe gekündigt! Nun gut, vielleicht ein überforderter Supportmitarbeiter, kann ja mal passieren...

...weiter im Text: 1&1 bietet mir ein äusserst "kulantes" Angebot an:
Daher bieten wir Ihnen an, Ihren
ertrag vorzeitig mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten - ab dem Tag
Ihrer Umzugsmitteilung am 30.07.2013 - zu beenden. Dabei spielt es keine
Rolle, ob Sie uns Ihren Umzug telefonisch oder schriftlich mitgeteilt haben.
Wir verkürzen für Sie in diesem Fall die Vertragslaufzeit und
berechnen Ihnen im Gegenzug 3 monatliche Grundgebühren vom 30.07.2013
bis zum 30.10.2013. Bereits bezahlte Grundgebühren für diesen Zeitraum
werden wir natürlich berücksichtigen.

Das ist ja nett! Was mir per Gesetz ohnehin schon zusteht, verkaufen die als Angebot das ich zudem schriftlich
bestätigen soll:
Sie sind mit unserem Angebot einverstanden? Dann schicken Sie uns bitte
folgende Unterlagen - wahlweise mit dem Betreff "Angebot angenommen/Kundennummer XXXX" oder "Angebot abgelehnt/Kundennummer XXXXX" [...]

Was aber viel prekärer ist, ist folgender Satz, direkt unter deren Anschrift:
Wichtig: Den DSL-Anschluss an Ihrem bisherigen Wohnort schalten wir ab, wenn
wir alle Unterlagen erhalten haben.

Will heißen: Wenn ich auf dieses Angebot eingehen würde, würden die mir sofort den Hahn abdrehen sobald sie alle Unterlagen haben - zahlen müsste ich trotzdem volle 3 Monate, ohne dabei Leistung zu erhalten.

Insgesamt ganzschön frech was die da versuchen.

Das Angebot werde ich weder annehmen, noch ablehnen, sondern einen Widerspruch raussenden, dass mein vorhergehendes Schreiben kein Umzugsauftrag, sondern eine Kündigung...

Ich berichte weiter wenns Neuigkeiten gibt!
 
Die gesetzliche Regelung ist eigentlich eindeutig.

Der Umzug an einen neuen Wohnort ist ein Sonderkündigungsrecht, das einem zusteht, und bei dem man 3 Monate Kündigungsfrist zusteht.
Nun ist es in der Tat so, dass man für ein Sonderkündigungsrecht die Vorraussetzungen eigentlich mit der Kündigung nachweisen muss - dies also nicht nachreichen kann. Das ergibt sich nicht aus dem Passus des Gesetzes, ist aber ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, nachdem man, wenn man sich auf etwas beruft um ein Recht daraus abzuleiten, den Beweis erbringen muss.

Wenn man als Nachweis des Umzuges aussschließlich die Meldebestätigung ansieht, ergibt sich daraus, dass man frühestens am Tage der Ummeldung des Wohnsitzes die Kündigung am alten Ort aussprechen kann, denn erst dann ist die Voraussetzung zur Kündigung erfüllt. Damit zahlt man ab dem Tag der Ummeldung i.d.R. noch bis zu vier Monate (wenn der Mietvertrag wie üblich am Monatsersten beginnt, darf erst dann die Ummeldung erfolgen, damit ist die gesetzliche Frist also bis zum Ende der an den aktuellen Monat anschließenden drei Monate).

Das Gesetz ist auch durch die Formulierung "neuer Wohnort" eindeutig. Solange man noch nicht umgezogen ist, handelt es sich noch nicht um den neuen Wohnort, sondern erst um einen beabsichtigten. Zum "Wohnort" im Rechtssinne wird die neue Wohnung erst durch den Umzug, wenn man tatsächlich dort wohnt.

In Anbetracht dieser gesetzlichen Regelung ist das Angebot von 1&1 durchaus kulant:

Sie akzeptieren die Kündigung ja nach der Mail ohne den Nachweis des Umzuges als ausgesprochen. Abgeschaltet wird aber erst, wenn alle Unterlagen vorliegen, also die Meldebescheinigung. Wenn Du dich am 27.10. ummeldest, wird da der Anschluss abgeschaltet. Wenn Dus schon am 15.10 tust, wird am 15.10. abgeschaltet. Ziehst Du doch schon einen Monat früher ein, wird zu Ende September abgeschaltet. Bezahlen musst Du immer bis zum 30.10., solange die Meldebescheinigung noch nicht bei 1&1 ist, die normalen Entgelte, danach den Rest als Einmalzahlung.

Insofern verstehe ich die Aufregung nicht, gesetzlich kann 1&1 fast 4 Monate kassieren, ohne Leistung erbringen zu müssen, hier bringen sie bis auf wenige Tage die volle Leistung.

Das einzige, was man bemängeln kann, ist die Formulierung. Statt:
"Den DSL-Anschluss an Ihrem bisherigen Wohnort schalten wir ab, wenn wir alle Unterlagen erhalten haben."
müsste 1&1 schreiben:
"Den DSL-Anschluss an Ihrem bisherigen Wohnort schalten wir ab, wenn wir die Kopie der neuen Meldebescheinigung erhalten haben, spätestens jedoch zum 30.10.."
Wobei dann noch eine Regelung dazu gehört, was passiert, wenn man sich gar nicht ummeldet (also die Kündigung mißbräuchlich betreibt)
 
Hi Andre!

Danke für die Antwort! Gut zu wissen, ich hatte die Fallstricke im Gesetzestext des TKG mit meinem laienhaften Rechtsverständnis einfach nicht gesehen ;-)

Das ich einen Beweis erbringen musste war mir klar, aber eben nicht dass dieser auch sofort erbracht werden muss.
Weißt Du wie dieser Nachweis genau aussehen muss, bzw. könnte ich auch den neuen Mietvertrag, sowie die Kündigungsbestätigung meines alten Mietvertrages übersenden?

Nachtrag:
Ich habe von der Gemeinde am Zielort erfahren, dass eine Ummeldung nicht für die Zukunft möglich ist - lediglich rückwirkend innerhalb der gesetzlichen Frist innerhalb von einer Woche.

Sollte daher eine Ummeldebescheinigung der einzig anerkannte Nachweis für einen Umzug sein, folgt daraus, dass man stets 3-4 Monate zu viel bezahlen muss, sofern der Provider nicht kulant ist. Fraglich ist eben, ob eine Kündigungsbestätigung der alten Wohnung nicht auch ausreichend ist - hierüber kann ich aber als Laie nur spekulieren...
 
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