Das halte ich aber so auch für falsch.
In meinem Fall war der DSL Port erst unvollständig zu 1und1 gewandert. In der Zwischenzeit hätte ich nur mit Problemen wieder stornieren können, also ist ja klar, dass 1und1 meinen Auftrag angenommen hat und eigentlich müsste der Vertragsschluss dann zu dem Moment beginnen, wo 1und1 den Schaltungsauftrag für Resale an die T-com weitergibt, weil damit ist ja klar, dass sie annehmen. Wenn mir dies von 1und1 bestätigt würde (das der Auftrag an T-Com raus ist), müsste doch auch dieses Schreiben als Bestätigung, daß der Auftrag angenommen wurde und wir damit einen Vertrag haben, gelten.
1und1 könnte ja in der Zwischenzeit wer weiss was in die AGB schreiben und sagen: Da hätten sie mit rechnen müssen, dass wir in der Zwischenzeit die AGB ändern, jetzt gelten halt die neuen für sie...