voipstation.de schrieb:
Die Tatsache, daß das Projekt sehr plötzlich enormes öffentliches Interesse geweckt hat - siehe auch:
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/22360 -, hat das Projekt etwas überholt.
Daher mein (gutgemeinter) Rat sich hier unbedingt beraten zu lassen. Und zwar bevor man von einer Abmahnung, Nachforderung des FA, oder Schadensersatzforderung überrolt wird.
Verein wäre eine Gestaltungsmöglichkeit, wie man das gewünschte umsetzen könnte. Dies setzt aber eine wasserdichte Satzung vorraus.
Ihr solltet unbedingt bedenken, daß Ihr (soweit sich das per Ferndiagnose sagen läßt) vermutlich unbeschränkt persönlich haftet, für alle Forderungen gegen die IG. Insofern sollte es auch in Eurem persönlichem Interesse sein Euch abzusichern.
z.B. durch einen technischen Defekt kann ein Kunde unbegrenzt telefonieren, wodurch erheblich Telefongebühren auflaufen. Der Kunde ist insolvent (oder zahlt einfach nicht), dann haftet Ihr gegenüber Eurem Zulieferer unbegrenzt auch mit dem Privatvermögen.
Sofern Ihr lediglich private Haftpflichtversicherungen und Rechtschutzversicherungen habt, solltet ihr klären, ob diese hier greifen (in oben genannten Fall sowieso nicht!).
Aufgrund der oben genannten Risiken sollte man unbedingt eine Rechtsform finden, in der die Haftung begrenzt werden kann, in Frage kommt Verein (fraglich, ob dieser bei Lieferanten al Kunde akzeptiert würde), oder GmbH. Außerdem sollte man auf jedenfall einen Überschuß erwirtschaften, um eine Rücklage für Zahlungsausfälle zu haben.