VOIP Softphone Notruf

telefonjunkie1243

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Hallo zusammen,
mir hat sich nach einem Umstieg auf Voip folgende Frage gestellt?

Vorab diese Frage ist rein rechtlich gemeint, moralisches richtig und falsch vorab:)

Und zwar:

Wenn ein Unternehmen ausschließlich Softphones einsetzt und kein einziges Tischtelefon. Am Abend ist die Putzfachkraft alleine im Betrieb und muss aus welchen Gründen auch immer den Notruf wählen, was ja nicht möglich ist, da alle PCs ausgeschaltet und Passwortgeschützt sind. Wer ist dann im Schadensfall dafür haftbar zu machen?


Danke euch :)
 
Moinsen


Ganz einfach, die Putzfachkraft.

Begründung
Verweigert Jemand Hilfe, dann ist das unterlassene Hilfeleistung.
Das dürfte auf den Überwachungskameras eindeutig zu erkennen sein.
Also in so einem Fall lieber das eigene Gerät ( im Blickfeld einer Ü-Kamera ) zum Alarmieren nutzen.
:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Putzfachkraft muß dann ein Handy dabei haben.
Prepaid Sim Karte benutzen.
Notrufe über 112 sind in der EU auch über Mobilfunk kostenlos !
Es muß kein Guthaben aufgeladen sein.
Das Handy wählt beim Notruf auch Fremdnetze falls eigenes Netz nicht verfügbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Gegenfrage: Wo steht denn, dass der Putzfachkraft ein Notruftelefon zur Verfügung stehen/gestellt werden muss?

Grüße
Snyder
 
Hoffentlich ist es dann eine externe Putzkraft, denn dann müsste die Putzfirma sicherstellen, dass Anrufe getätigt werden können ;)
 
Hi,

@Fritz_Fan1966: Da steht überall nichts drin von der Pflicht, ein (Notruf)Telefon vorzuhalten!
Die "Hilfsmittel", die da erwähnt werden, sind Sanikasten etc.
Im Zweifelsfall darf so eine Person eben nicht alleine arbeiten.

Grüße
Snyder
 
Jössas dann stellt man am Gang ein billiges VoIP Telefon hin und gut ist es.
 
Wer ist dann im Schadensfall dafür haftbar zu machen?
Um welche Art von Schaden geht es denn?
Die Risiken bei Arbeiten ohne Kollegen oder Aufsicht sind bei der BG hinlänglich bekannt und man wird dort auch Rat wissen.
Inzwischen sind auch alleinige Streifengänge von Wachleuten legitim. Man muß nur technisch-organisatorische Regelungen finden um die Sorgfaltspflichten als Arbeitgeber zu erfüllen.
Beispiel: wenn Putzkraft im Gebäude 09 sich bis 22 Uhr nicht gemeldet hat durch Anruf kontaktieren oder eine Kontrollkraft entsenden.
 
Dafür gibt es bei den Ascom i62 die möglichkeit zu dedectieren ob es bewegung gibt oder nicht.
 

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