VoiP für Aufzug-Notruf

Ich finde es sowieso etwas befremdlich, warum so eine Frage überhaupt auftaucht.
Der Aufzug muß ja auch gewartet und repariert werden und das geht üblicherweise mit einem Wartungsvertrag mit einer Firma, die sich auf so etwas spezialisiert hat.
Ich habe auch eine Eigentumswohnung und da gibt es einen Wartungsvertrag mit einer Aufzugsfirma und in diesem ist der Notruf mit drin. Damit sind alle Probleme, wenn es mal welche geben sollte, bei dieser Firma.
Aus Kostengründen würde ich auch nicht auf etwas anderes umsteigen, denn wenn wirklich mal etwas passiert...
 
Da gibt es nur eine Alternative (auch ohne Telefon :hehe:):
Alle Aufzüge durch Rolltreppen ersetzen. Da funktioniert bei einem Ausfall das Fallback auf "Treppe" wenigstens zuverlässig :mrgreen:

BTW: Warum fällt mir dabei eigentlich dieses Thema ein ;)
 
Vielen Dank für Eure zahlreichen und wertvollen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen.

Noch eine letzte Frage: Gegen die Schaltung von ADSL auf den für den Notruf verantwortlichen analog Anschluss ist nichts zusagen, oder? Ich würde sagen der zusätzliche Splitter sollte ein akzeptables Risiko darstellen. Stimmt Ihr mir in dieser Frage zu?

P.S.: Liebe Novize, Ich denke es ist betriebswirtschaftlich gesehen der gewöhnliche Ansatz die Kosten anhand der vorraussichtlichen Nutzungsdauer hochzurechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
fera schrieb:
Ich würde sagen der zusätzliche Splitter sollte ein akzeptables Risiko darstellen. Stimmt Ihr mir in dieser Frage zu?


Da der Splitter im Prinzip nur eine passive Frequenzweiche ist, sollte das Ausfallrisiko da gering sein. 100%ig sicher kann man sich da natürlich nie sein, auch ein Splitter kann mal ausfallen, das habe ich persönlich aber noch nie erlebt.
 
Bei mir war der Splitter schon ausgefallen und gerade die Telefonleitung ging nicht mehr, DSL hatte weiter funktioniert.

Im übirgen ist mir kein einziger Fall bekannt, wonach jemand zu Tode gekommen ist, weil er im Aufzug stecken geblieben war.

Außerdem wäre es für die Diskussion hilfreicher, hier die entsprechenden Vorschriften entweder zu posten oder als Anhang mit einzufügen, dann kann sich jeder ein Bild machen, was wirklich Sache ist und nicht nur von irgendjemandem vermutet wird.
 
Das mag sein. Es ist nur so das an keiner Telefonleitung für den Aufzug ein Splitter montiert ist! Es seiden dein Aufzug braucht für ein Firmware Update eine Internet Verbindung und das würde mir echt zu denken geben :)


Gruß SOJ :)
 
Ist ganz einfach -> Analogleitung schalten lassen, dann hast Du kein Problem mit irgendwelchen Diensten, die in Zukunft da vielleicht noch gebraucht werden. Erinnert mich an die Frage eines Freundes, der wollte die Alarmanlage seines Einfamilienhauses über eine FritzBox und dann über VoIP realisieren ... bei solchen Einfällen fehlen mir einfach die Worte.

-Matthias
PS: Immer auch dran denken -> lass den Analoganschluss in 10 Jahren doch 2000 EUR kosten -> das sind dann 3650 Tage ... eventuell passiert in dieser Zeit was und der Notruf funktioniert nicht - als Verantwortlicher (abgesehen von den Finanziellen Folgen) möchte ich an der Stelle auch noch die "moralische" Komponente bringen - auch "Schuldgefühl" genannt ;)
 
@mfehleisen: Alarmanlage über eine FritzBox und dann über VoIP - was ist daran so extrem abwegig?
Ohne USV liegen (herkömmliche) TK-Anlage und Fritzbox gleichauf und bei analoger Telefonie oder VoIP entscheidet wohl der "appe Draht" über beide, obwohl DSL erst bei zweidrähtiger Unterbrechung richtig tot ist - selbst unfreiwillig getestet!

@fera
Bei den Aufzugsherstellern sind i.A. sämtliche zutreffenden Vorschriften/Nomen/DINs aufgeführt. z.B. hier: http://www.burger-aufzuege.de/services,vorschriften_+_normen,0__page.htm
Die wichtige DIN EN 81-28 (Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Aufzüge für den Personen- und Gütertransport, Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge) kann man gegen Obolus beim Beuth Verlag herunterladen. Sich klug machen und dann über die techn. Lösung grübeln. Sonst kann ich nur dringend empfehlen, sich 100%ig an die bestehenden Normen zu halten, sonst ist man recht schnell vor dem Kadi.
 
andilao schrieb:
Sonst kann ich nur dringend empfehlen, sich 100%ig an die bestehenden Normen zu halten, sonst ist man recht schnell vor dem Kadi.

...vorher scheitert man aber noch kläglich bei der Abnahme durch den TÜV.
 
andilao schrieb:
@mfehleisen: Alarmanlage über eine FritzBox und dann über VoIP - was ist daran so extrem abwegig?
Ohne USV liegen (herkömmliche) TK-Anlage und Fritzbox gleichauf und bei analoger Telefonie oder VoIP entscheidet wohl der "appe Draht" über beide, obwohl DSL erst bei zweidrähtiger Unterbrechung richtig tot ist - selbst unfreiwillig getestet!
Wir reden hier von einer Absicherung - die Alarmanlagen (genau wie m.E. auch die Telefonleitung in einem Aufzug) sollten einen autonomen Zugang haben - nichts mit TK-Anlage dazwischen - wir installieren keine Alarmanlagen (dafür haben wir entsprechend zertifizierte Partner), aber ich würde _nie_ auf die Idee kommen, einer Alarmanlage keinen dedizierten ISDN-Anschluss schalten zu lassen (und dieser dann von der T-COM und nicht von QSC über VoIP,...). Geiz mag Geil sein, aber nicht an der falschen Stelle sparen ...

-Matthias
 
mfehleisen schrieb:
Wir reden hier von einer Absicherung - die Alarmanlagen (genau wie m.E. auch die Telefonleitung in einem Aufzug) sollten einen autonomen Zugang haben ... Geiz mag Geil sein, aber nicht an der falschen Stelle sparen ...
Sehe ich genau so, man kann als Eigentümer versuchen an anderen Stellen zu sparen, aber beim Aufzug und auch der Brandmeldeanlage hört der Spaß auf. Da geht es im Ernstfall um Menschenleben, zumindest um die Gesundheit und da kann falsches Sparen schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn mal ein Notfall eintritt.
 
hier neuer Diskussionsstoff:

Technische Daten des TFN-S
*Sprach-Notrufe über eine GSM- Strecke :cool:
* Erfüllt alle VDS und TÜV-Kriterien
* Solarbetrieb möglich
* Schutzklasse IP 54 oder besser

siehe http://www.telefix.de/technik_aufzug.pdf

Also wenn der TÜV das anerkennt...

und außerdem schreibt die TRA006: ... Für die Weiterleitung des Notrufes von der Wähleinrichtung des Aufzuges zum Notrufzentrum genügt eine dem öffentlichen Fernmeldenetz vergleichbare Übertragungssicherheit. ...

siehe http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/tr/tra106/1.htm
 
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