Hallo,
folgende Situation: Für einen Aufzug wird eine Telefonanbindung für den Aufzug-Notruf gebraucht. (fals jmd. stecken bleibt kann über das Drücken einer entsprechenden Taste Hilfe geholt werden)
Die Verwendung von ISDN ist insofern problematisch, als das es möglich ist dass alle Leitungen im Notfall besetzt sind.
Da ich nun nicht 16¤ / Monat für einen extra analogen Telefon-Anschluss bezahlen möchte dachte ich an VoiP. Das Notrufsystem des Fahrstuhls würde einfach in einen entsprechenden VoiP-Adapter gesteckt werden, welcher einen Telefonanschluss simuliert.
Der Knackpunkt ist folgender: Im Gesetz steht allerdings über die Ausfallsicherheit der Telefon Anbindung nichts drinne. Das Gesetz stammt wohl aus einer geradezu prähistorischen Zeit, in dem Sachen wie ISDN, GSM und VoiP unbekannt waren.
Meine Frage ist: Kennt Ihr vergleichbare rechtliche Situationen in denen VoiP eingesetzt wurde? Ein funktionierender Notruf in einem Fahrstuhl ist rechtlich verpflichtend. Der Betreiber haftet. (Wie man mir sagte klagen manche Menschen in solchen Fällen ganz gerne wegen Freiheitsberaubung - durchaus mit Erfolg)
Vielen Dank im Vorraus
Achja: Alternativ kam mir noch die Versorgung über Mobilfunk in den Kopf. Also wenn jemand Mobilfunk-Analog-Adapter mit zusätzlichem Akku kennt, nur herraus damit
folgende Situation: Für einen Aufzug wird eine Telefonanbindung für den Aufzug-Notruf gebraucht. (fals jmd. stecken bleibt kann über das Drücken einer entsprechenden Taste Hilfe geholt werden)
Die Verwendung von ISDN ist insofern problematisch, als das es möglich ist dass alle Leitungen im Notfall besetzt sind.
Da ich nun nicht 16¤ / Monat für einen extra analogen Telefon-Anschluss bezahlen möchte dachte ich an VoiP. Das Notrufsystem des Fahrstuhls würde einfach in einen entsprechenden VoiP-Adapter gesteckt werden, welcher einen Telefonanschluss simuliert.
Der Knackpunkt ist folgender: Im Gesetz steht allerdings über die Ausfallsicherheit der Telefon Anbindung nichts drinne. Das Gesetz stammt wohl aus einer geradezu prähistorischen Zeit, in dem Sachen wie ISDN, GSM und VoiP unbekannt waren.
Meine Frage ist: Kennt Ihr vergleichbare rechtliche Situationen in denen VoiP eingesetzt wurde? Ein funktionierender Notruf in einem Fahrstuhl ist rechtlich verpflichtend. Der Betreiber haftet. (Wie man mir sagte klagen manche Menschen in solchen Fällen ganz gerne wegen Freiheitsberaubung - durchaus mit Erfolg)
Vielen Dank im Vorraus
Achja: Alternativ kam mir noch die Versorgung über Mobilfunk in den Kopf. Also wenn jemand Mobilfunk-Analog-Adapter mit zusätzlichem Akku kennt, nur herraus damit
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