VOIP über fremden DSL Anschluß

Wenn ich mir den rechtlichen Worst-Case so anhöre, dann könnte man unsere zukünftige Wissens-Elite ja komplett einbuchten. :doktor:

Wenn da in einem Studentenwohnheim an einem DSL-16k Anschluß im Schnitt fünf Studenten surfen & per VoIP telefonieren... und nur einer hat als "Vertreter" angemeldet - zum Teil sogar der Vermieter - wow! :-Ö

Zumindest die VoIP-Accounts kann man ja schön trennen und jeden Account einem Endgerät exklusiv zuordenen (nein, die Sache ist nicht 100% wasserdicht), aber spätestens am (gesicherten) WLAN wird's eng. :verdaech:

Was, wenn da einer Mißbrauch betreibt? :lamer:

Wie sichern sich eigentlich Hotels, Flughäfen und andere "HotSpots" in dieser Hinsicht ab? :boxer:
Einige erlauben ja freien Zugriff und geben an die Gäste lediglich täglich neue "Zugriffscodes" raus. :-Ö

Laut einigen Aussagen hier stehen die ja alle "mit einem Bein im Gefängnis"? :spocht:

Beste Grüße,
surround42.
P.S. Ich betreibe auch einige meiner Sipgate-Accounts in mehreren Wohnungen (allerdings innerhalb der Familie - Kids sind z.B. auch bei Oma unter ihrer individuellen Rufnummer erreichar) und an meinem Laptop.
 
Wenn ich mir den rechtlichen Worst-Case so anhöre, dann könnte man unsere zukünftige Wissens-Elite ja komplett einbuchten. :doktor:

Oder alle zu den Juristen umschulen deren Käse sie nachplappern.
 
@all,

an vielen Stellen kann ich der Diskussion nicht mehr ganz folgen. :confused:

Hab Ihr eigentlich das Ausgangsposting noch im Kopf, wenn hier immer wieder neue Fälle etc. diskutiert werden?

Hier geht es doch um einen privaten Internetzugang und die Benutzung durch Dritte.


Auch das Thema auf technische Schichtmodelle zu lenken, zeigt doch nur, dass man sich mit technischem Wissen hervorheben will, aber zum Thema nichts Wesentliches betragen möchte oder kann.

Da kommt man zudem mit Studentenwohnheim, Hotels und HotSpots an Flughäfen etc.
Geht doch irgendwie alles am Thema vorbei.
Und wer sich in diesem Zusammenhang schon einmal sich die Mühe gemacht hat, der wird feststellen, dass man bei dieser Benutzung des Internetzugangs andere Verträge eingeht als bei einem privaten Zugang.
Bei solchen Zugängen wird zum Beispiel die Nutzung protokolliert und man verzichtet vertraglich auf eine gewisse Privatsphäre. Die Anbieter haften zwar nicht für die Rechtsverletzungen Dritter, allerdings müssen sie im Zweifelsfalle selbst nachweisen, die Handlungen nicht begangen zu haben.



Wir haben doch festgestellt, wer die Mitnutzung des DSL durch Dritte gestattet gegen die AGB der T-Com verstößt.
Und wenn etwas schief läuft, ist es praktisch immer zunächst der Anschlussinhaber, der sich Ansprüchen von Dritten gegenübersieht. Denn ersichtlich nach außen ist nur der Anschlussinhaber über die IP. Dadurch wird er stets erster Ansprechpartner beziehungsweise Verdächtiger sein und nicht seine "Untermieterin".
Die Bandbreite von möglichen Vorwürfen brauchen wir hier wohl nicht weiter erörtern… Zwar ist er in dem Moment aus der Haftung heraus, wenn festgestellt wird, dass er es nicht war. Nur nachweisen muss er diese Tatsache erst einmal – und das wird nicht immer ganz einfach sein…

Ich würde mich auf so eine unsichere Sache nicht einlassen – aber das muss jeder selber wissen…

Da sind die Vorschläge einer entsprechenden Mobilfunkoption eigentlich eine besser Alternative.


Innerhalb der "Familie" sehe ich so manche Sache etwas anders und gelassener... Und innerhalb der eigenen vier Wände sowieso...


Gruß Frank


PS. wahrscheinlich kommt jetzt wieder... :doktor:
 
@Frank-Germany)

Mit Deiner Kritik hast Du natürlich recht... das mit den Hotspots hätte ich gut weglassen können. :spocht:

Die Sache mit den Studentenwohnheimen ist aber durchaus im Kontext, da hier unsere vermeintliche Wissenselite in grossem Stile gegen die AGBs der Anbieter verstößt. Ich kenne selbst solche Kandidaten - und - ich habe denen nachdem ich auf die rechtliche Problematik hingewiesen habe auch noch bei der technischen Realisierung geholfen.

Der grosse Unterschied:
Im Eingangsbeitrag ging es darum ein technisches Problem zu lösen (DSL nicht verfügbar). Vertraglich ist VoIP dort über einen eigenen Vertrag geregelt, es wird also VoIP über den fremden Anschluß abgewickelt, es wird aber nicht mitgesurft.
Genau das war wohl bei dem ISO/OSI Beitrag gemeint, denn technisch gesehen kann man mit dem Telefon ja nicht surfen, der Mieter am Telefon kann seinen Protokolstack ja nicht nach Gutdünken verlassen. Auch die geführten Gespräche sind (im Falle von Missbrauch/Kosten) eindeutig dem VoIP-Vertrag zugeordnet und haben nichts mit DSL zu tun.
Trotzdem werden da aber mehrere Stunden pro Woche 80 kBit/s Bandbreite illegal weitergeben (wenn auch ohne Berechnung). Das ist nach meinem Verständnis ähnlich wie Untervermietung eines Zimmers ohne die Zustimmung des Vermieters.

Anders bei meinem Studentenbeispiel. Dort geht es rein um Kostensenkung - da wird bewußt gemogelt. Vor allem aber kann da keiner verhindern, dass einer auf Kosten der anderen bzw. auf Kosten aller Mist baut.

Gegen die AGBs verstößt meines Erachtens letztendlich trotzdem beides.
 
Mit vorauseilendem Gehorsam schießt man of über das Ziel hinaus:
5 Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet, Call & Surf Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder an Dritte weiterzuvermieten.
Quelle: AGB Call & Surf Basic, Comfort und Comfort Plus
Die vollständige oder entgeldliche Überlassung an Dritte wird nicht gestattet, aber kein Wort von unentgeldlicher Mitnutzung. Das wurde schon oft genug und auch in der Fachpresse abgehandelt, ebenso wie die Umkehrung der Beweislast des Anschlussinhabers bei Rechtsverletzungen durch den "Dritten".

Aber Martin_1977 ist fein raus, da er nur ein Telefon (analog/ per ISDN?) an seine Box angeschlossen und keinen direkten Internetzugang gestattet hat. Nur sollte die neue Mieterin darüber im Klaren sein, dass unverschlüsseltes SIP ganz gut zum Mittschnitt geeignet ist.
 
an vielen Stellen kann ich der Diskussion nicht mehr ganz folgen. :confused:

Wir haben doch festgestellt, wer die Mitnutzung des DSL durch Dritte gestattet gegen die AGB der T-Com verstößt.

Und wenn etwas schief läuft, ist es praktisch immer zunächst der Anschlussinhaber, der sich Ansprüchen von Dritten gegenübersieht.

-Man merkts. Musst halt noch a bissl lernen.

-Bestritten. Was glaubst Du was Skype mit dem ganzen Netz von T-Home so alles anstellt (Aggressiver Firewalldurchgang, Netzknotenerstellung auf dem Teilnehmer-PC...) und sind die Skype-Geschäftsführer im Knast oder wurden abgemahnt von T-Home? Dagegen ist SIP-VoIP gar nix.

-Rechtsgemäß registrierter Anschlussinhaber des VoIP-Anschlusses ist die Nachbarin...
 
...Musst halt noch a bissl lernen. ... Rechtsgemäß registrierter Anschlussinhaber ...ist die Nachbarin...

Und über den Anschluß kann man nur VoIP??? - Technische Sperre durch die Hardware???
Und die Bandbreite wird nicht über die Anschluss (DSL-Leitung) bereitgestellt???
Und als IP wird die IP der Nachbarin, besser eigentlich Untermieterin (Vertragsverhältnis), nach außen sichbar und registriert???

OK. jetzt habe ich es verstanden. ------------- Ich muss anscheinend noch sehr viel lernen... :ziggi:
 

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