vertrag über Internet kündigen

Sag mal ne Kundennummer.
 
Was willst mit seiner Kundennummer, würd se net rausgeben
 
Mit der Kundennummer allein können nur eingeweihte was anfangen. An der Hotline braucht man telefonisch noch weitere Identifikationsmerkmale um überhaupt Zugriff auf die Daten zu erhalten.
 
... Wurde der Vertrag vor 01.11.2008 abgeschlossen, kannst Du das Formular von oben faxen. Ist der Vertrag danach abgeschlossen worden, dann geht eben nur online kündigen und das Prozedere, oder Einschreiben.

Wieso?

Die Faxnummern gehören doch wohl 1&1 und damit ist eine - egal wann geschlossen - beliebige formfreie Kündigung zugegangen, wenn sie dahin gesendet wurde, oder liege ich da falsch?
Wie 1&1 damit dann umgeht, ist letztlich deren Sache. Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Kann formfrei sein (wobei die AGB Schriftform vorsehen, was mit einem Fax fristwahrend erfüllt ist).

Zum oft erwähnten Einschreiben: Das beweist nur, dass man irgendwas gesendet hat. Nicht aber den Inhalt. Damit ist es reine Geldverschwendung. Wennman unbedingt das Geld ausgeben will, dann nimmt man sich einen Zeugen, der beim Eintüten des Schreibens dabei ist und mit einem zur Post geht - und den Vorgang protokolliert.

Einfacher ist ein Fax, wenn man es z.B. mit sipgate sendet. Dort liegt das Versandprotokoll mit Inhalt, das man als Sender nur löschen, aber nicht verändern kann. Im Streitfall stellt das einen beseren Beweiswert dar, als ein Einschreiben ohne Zeugen.
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Deine Aussage ist falsch!

1&1 AGB 5.9.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 127 II BGB findet keine Anwendung). Der Kunde ist auch berechtigt, online über das 1&1 Kündigungstool (http://vertrag.1und1.de) zu kündigen

BGB § 127 Vereinbarte Form

(2) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.

Das Gesetz lässt Fax als Schriftform aus ausschließen und das hat 1&1 getan.
 
Gerade die Kündigung über das Vertragstool wird aber als ausdrückliches Recht dem Kunden eingeräumt - (was 1&1 gar nicht erfüllt, denn das Vertragstool ermöglicht nicht die Kündigung, sondern es ist auch da ein zusätzliches Fax erforderlich. Nach der AGB wäre mit Abgabe über das Vertragstool die Kündigung wirksam erklärt - das Absenden des Faxes also gar nicht erforderlich).

Für die Kündigung stellt 1&1 sogar eine eigene Webseite zur Verfügung, tut also kund, dass sie sogar ausdrücklich eine telekommunikative Abwicklung wollen. Damit wäre die Geschäftsbedingung in sich widersprüchlich und unwirksam.

Die Formulierung "§ 127 II BGB findet keine Anwendung" ist des weiteren unklar, denn dort sind eine Vielzahl von Regelungen getrofen:
- zur schriftlichen Form genügt die telekommunikative Übermittlung
- das gilt nicht, wenn ein anderer Wille anzunehmen ist
- bei telekommunikativer Übermittlung kann nachträglich die Urkunde (also das Originalschriftstück) verlangt werden

Möglicherweise (was wir ja auch annehmen) wollte uns der Autor der AGB mit seiner Formulierung sagen, dass er einen anderen Willen hat. Sagt er aber nicht. Im Gegenteil, er schiebt hinterher, dass die Kündigung telekommunikativ abgewickelt werden kann. Dadurch schließt er aber mit seiner Formulierung bloß aus, dass er Originale nachfordern kann - schießt sich also nur selbst ins Knie.

Man darf nicht vergessen: Hintergrund der Regelung, dass der andere die "echte" Schriftform verlangen kann, ist die höhere Beweiskraft, welche die originäre Schriftform besitzt. Genau darum geht es aber 1&1 nicht - sondern darum, sich selbst die Kündigungsabwicklung zu erleichtern und dem Kunden die Kündigung zu erschweren.

Damit verstößt der 5.9 der AGB voraussichtlich gegen § 305c (1), § 307 (2) Pkt. 1, ist also schlicht unwirksam.

Damit könnte man weiterhin formfrei per Fax kündigen - muss natürlich damit rechnen, dass es hinterher Streitereien gibt.

Da ich selber nicht daran denke, telefonisch mit unfreundlichen Mitarbeitern zu diskutieren, werde ich meine Kündigung schlicht mit dem oben genannten altem Faxformular erklären - und per einfachem Brief unter Zeugen versenden. Mal sehen, was draus wird.
 
Was soll das nun jemandem, der kündigen will, sagen?! Ich müsste doch ziemlich dumm sein, wenn ich einen Weg der Kündigung wähle, der von 1und1 nicht ausdrücklich als legitim benannt wird. Also schriftlich oder per online mit den weiteren Schritten kündigen. Wenn ich kündige, will ich den Vertrag beenden (oder bessere Angebote herausholen) und nicht in einen möglichen Rechtsstreit geraten!
Von daher sind Deine Ausführungen - Andre - zwar Deine Rechtsauffassung (vielleicht bist Du damit sogar "im Recht"), jedoch für einen Kündigungswilligen keine gute Empfehlung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der sicherste Weg war schon immer das Einschreiben. Soll Andre machen was er will, wenn er der Meinung ist, dass seine Interpretation die Richtige wäre. Die Fakten sind genannt und so muss jeder selbst entscheiden, ob ihn der Ärger das wert ist, wegen eines Faxes.
 
Nun habe ich eigentlich erwartet, dass mir der Eingang dieses Vorgangs per Mail bestätigt wird

Ich habe nach dieser Schikane über vertrag.1und1.de für die Surfstick-Flat mit 3 Versuchen an der 0800er-Freischaltungsnummer auch noch keine Bestätigung und nur eine ziemlich wertlose Empfangsbestätigung erhalten:

Dear sender,

The message was accepted for fax delivery.

Fax number(s): 01805217011
Date: Saturday, March 26 2011, at 21:36:54

REMOTESTATIONID is FAXPAGES is 1 PHASEESTRING is OK FAXFILE is /tmp/email2fax/1301171814-631063080/image-0077.ps.tif
 
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Nach Monaten Immer noch keine Kündigungsbestätigung.

Nach Rückfrage an der 07219600 Hotline soll die umgehend per Mail kommen.

Auf die Jux-Nachfrage ob die Mail dann mit einer rechtsgültigen elektronischen Signatur nach SigG versehen ist, kam die Antwort "JA" :D

Da bin ich mal gespannt...
 
Bin jetzt sein 1 Jahr bei 1und1 und habe 1&1 Doppel-Flat 16.000 Regio
Jetzt kann ich unter Vertrag einzelne Positionen kündigen .Bekomme ich dann auch den Preis vergünstigt für die restliche Laufzeit

DSL Phone Flat - kündigen ???
SIM Karte (173/1234567) kündigen ????
1&1 HomeNet - noch bis 23.07.2012

Wer kennt sich aus ?

Gruß

Ichego1
 
Nach Monaten Immer noch keine Kündigungsbestätigung.
Nach Rückfrage an der 07219600 Hotline soll die umgehend per Mail kommen.

Immer noch keine Mail, aber Kündigung bestätigt durch vertrag.1und1.de, habs in pdf gedruckt.
 
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