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Nun, das schließt sich nur bedingt aus. Das mit der Einmündung ist zwar richtig, aber die verordneten 30 enden auch nach einer einmündenden Straße nicht ohne weiteres, jedenfalls nicht nach der öStVO. In aller Regel wird dort aber ein Schild stehen, das stimmt.
@Bongartz:
Ich halte das nicht für schwachsinnig. Denn das orange durchstreichen mittels Klebeband macht das gesamte Schild unwirksam - es wird keinesfalls zu einem Aufhebungsschild umfunktioniert.
Wo ich dir jedoch recht geben muss: Man könnte sich eine Aufhebung und dadurch auch das neue Limit-Schild sparen.
Möchte ich Euch nicht vorenthalten:
aus aktuell "Spiegel online, Auto" unter "Skurrile Verkehrsschilder" Bild 21 von 28, wegen des Copyright nur als Link: