Verkehrsschilder - leicht verständlich

Da fällt mir eins ein, das ich vor ein paar Wochen fotografiert habe.

Ohne mir weiter Gedanken zu gemacht zu haben, erscheint mir das schon in weiten Teilen relativ schwachsinnig ;-)

Micha
 

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Nun, das schließt sich nur bedingt aus. Das mit der Einmündung ist zwar richtig, aber die verordneten 30 enden auch nach einer einmündenden Straße nicht ohne weiteres, jedenfalls nicht nach der öStVO. In aller Regel wird dort aber ein Schild stehen, das stimmt.
 
@Bongartz:
Ich halte das nicht für schwachsinnig. Denn das orange durchstreichen mittels Klebeband macht das gesamte Schild unwirksam - es wird keinesfalls zu einem Aufhebungsschild umfunktioniert.

Wo ich dir jedoch recht geben muss: Man könnte sich eine Aufhebung und dadurch auch das neue Limit-Schild sparen.
 
Odysseus,

und wo liegt da der Schwachsinn, richtig, ein Schild abzukleben, um dann ein neues aufzustellen.

Die Verantwortlichen, müssten - bei mir - die Kosten aus eigener Tasche bezahlen!
 
susanne schrieb:
Die Verantwortlichen, müssten - bei mir - die Kosten aus eigener Tasche bezahlen!

Genau das ist es, was mir dabei als allererstes einfällt. Insbesondere, wenn es _so_ offensichtlich ist.

Gruß an alle anderen Steuerzahler ;-),
Micha
 
Wenn Du vor hier angekommen bist hast Du ein Problem!
 

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