[Problem] Unzulässige Verkabelung / DSL-Synchronisierung

Gratuliere, cambell! So hätte das schon viel früher gemacht werden müssen. Fehler durch Messen eingrenzen, nicht durch Rätselraten und Spekulieren um alle denkbaren Fehlerursachen :) Weiterhin viel Erfolg.
 
Nachdem sich heute niemand von der Telekom telefonisch gemeldet hat, habe ich mich erneut mit meinem Ansprechpartner bei Vodafone in Verbindung gesetzt. Zu meiner großen Überraschung musste ich hören, dass der selbe Techniker, der mir vor Ort von den Problemen in der Leitung berichtet hat und einen Austausch beauftragen wollte, die Leitung als fehlerfrei und die Störung als behoben zurückgemeldet hat. Auf Grund der langen Historie meiner Probleme, habe ich die Äußerungen des Technikers protokolliert und kann nicht zuletzt wegen dieser Aufzeichnungen etwas anderes behaupten. Hätte der Techniker von einer behobenen Störung gesprochen und dafür meine Unterschrift haben wollen, ich hätte gar nicht unterschrieben. Den entsprechenden Montagenachweis bekomme ich morgen von Vodafone zugesandt. Weil besagter Techniker mich vor seiner Ankunft anrief, hatte ich noch seine Telefonnummer. Ich rief also noch einmal an und befragte ihn zu den neuesten Entwicklungen. Er könne sich nicht erklären, warum Vodafone die Störung als behoben zurückgemeldet wurde. Er gab mir eine Telefonnummer, die angeblich der Telekom gehören soll, bei der ich mich wegen eines Termins zum Verlegen der neuen Leitung melden solle. Doch die Nummer gehört nicht zur Telekom. Unter der Nummer bekommt man per Bandansage dubiose URLs angegeben, unter welchen man angeblich einen Technikertermin vereinbaren kann.

Das alles riecht sehr nach Betrug.

Ich bin ehrlich gesagt etwas sprachlos wegen dieser aktuellen Entwicklungen und wollte sie trotzdem teilen.
 
Ich bin ehrlich gesagt etwas sprachlos wegen dieser aktuellen Entwicklungen und wollte sie trotzdem teile
Super, danke dafür und halte uns bitte weiter auf dem Laufenden.

Und noch viel Erfolg
 
Mir geht es nicht darum, einfach irgendwelche Anschuldigungen in alle Richtungen vorzunehmen, auch wenn das - gemessen an der anhaltenden Problematik - zumindest verständlich wäre, KunterBunter. Es liegt auch gar nicht in meinem Interesse, grundlos Anschuldigungen vorzunehmen.

Deine Schlussfolgerungen teile ich mal wieder nicht so ganz. Wer soll hier deiner Meinung nach ein Betrüger sein?
Das beauftragte Subunternehmen. Der Techniker hat mir die angeblichen Fehler sowie deren Lösung erklärt. Er teilte mir mit, dass ein neues Kabel verlegt werden müsse und dass die Telekom dafür aufkommen würde. Aus diesem Grund würde er die Störung als nicht behoben eintragen. Hierfür habe ich meine Unterschrift geleistet. Doch wie ich heute erfahren habe, wurden die vorher aufgezählten Punkte nicht in den Montagenachweis übernommen. Meine Unterschrift habe ich somit in dem Glauben geleistet, dass der Techniker die mir zuvor erörterten Fehler und Maßnahmen dort auch aufgeführt hat.

Dies sowie die dubiose Kontaktnummer, die mir gegeben wurde, führt mich zumindest zu der Annahme, dass es sich in der Tat um eine Art Betrugsmasche handeln könnte, in die ich hier hineingeraten bin.

Wenn du dafür jedoch eine plausible Erklärung parat hast, @KunterBunter, dann bin ich natürlich jederzeit bereit, mich eines besseren belehren zu lassen.

P.S. Mein Ansprechpartner bei Vodafone teilte mir mit, dass es zudem äußerst fraglich sei, dass die Telekom die Kosten für die Verlegung einer Hausleitung tragen würde, was mir der Techniker jedoch versichert hatte. Auch dies verschärft meinen Eindruck zusätzlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

die Leitung/das Kabel bis zur 1. TAE-Dose inklusive Selbiger "gehört" der Telekom. Deshalb sind Störungsbeseitigungen an diesen Teilen ureigenste Sache des Eigentümers (der Telekom).
Wenn ich jetzt mal spekuliere, dass die fragliche Dose in der Wohnung die 1. TAE ist, dann hat der Techniker nichts Falsches erzählt.....

Grüße
Snyder
 
Dazu hat ja @PeterPawn in der ihm eigenen bekannten Gründlichkeit und Ausführlichkeit das passende BGH-Urteil einschließlich Aktenzeichen bereits hier in diesem Thread aufgeführt, nachdem jemand von einem neuen "Eigentümergesetz" gefaselt hatte. Nach Studium dieses höchstrichterlichen Urteils muss man zwangsläufig zu einer gegenteiligen Auffassung gelangen.
 
Das Urteil mag ja so den Vermieter in die Pflicht nehmen. NUR kann ich mich nicht entsinnen als Eigentümer, dass in dem vor Urzeiten mit der Deutschen Bundespost geschlossenen Gestattungsvertrag, als alles bis zur 1.TAE in jeder Mietwohnung im Hoheitsgebiet der DBP lag (und später zur Deutschen Telekom, als Nachfolger der Telefoniesparte der DBP, wechselte) sich dahingehend einseitig geändert hätte, sodass ich mittlerweile für die "alten" Leitungen hinter dem APL verantwortlich wäre!
Das Urteil besagt, dass der Vermieter verantwortlich ist -nicht mehr und nicht weniger-. NUR dass plötzlich die Verlegung ggfs. Instandsetzung (APL->1te TAE) von der Telekom auf den Eigentümer überging, müsste ja schriftlich irgendwann eingegangen/beantwortet/unterschrieben sein beim Eigentümer. Welche Geschwindigkeit e.g. Supervectoring? die Leitungen dem Urteil nach genügen müssen ist auch eher fraglich.
LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Frage des Eigentums an der Verkabelung (die schon sehr lange so bewertet wurde, daß die geringerwertige Verkabelung als wesentlicher Bestandteil der höherwertigen Immobilie in das Eigentum von deren Besitzer übergeht - wäre ja auch spaßig, wenn die Telekom als "Eigentümer" der Leitungen plötzlich auch Eigentumsansprüche an der Immobilie geltend machen würde) gibt es eine sehr ausführliche Abhandlung, die sich auch mit nicht 100% übereinstimmenden Regelungen in anderen Gesetzestexten befaßt und am Ende doch zu der abschließenden Feststellung gelangt, daß die Verkabelung hinter dem APL dem Immobilienbesitz zuzurechnen ist.

https://www.heuking.de/fileadmin/DA...hoert_das_Inhouse-Telefonkabel_MMR_8-2009.pdf

Das ist zwar noch vor dem BGH-Urteil, aber dieses hat den Inhalt (und die Begründungen) eigentlich nur noch höchstrichterlich bekräftigt.

EDIT:
Und die Frage, ob der Eigentümer neue Arbeiten für die Nutzung von SVDSL dulden bzw. genehmigen MUSS, ist da auch gleich noch angerissen - wenn auch nur unter dem VDSL-Aspekt.
 
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Danke für den Link. Ob allerdings die grundsätzliche Notwendigkeit einer Leitungsgebunden Anbindung zwecks *DSL und Internet/Telefonie respektive Cable noch zeitgemäss ist in 4G/5G-Zeiten? Ohne in die Juristerei abzugleiten, könnten Urteile aus 2009 mit entprechenden Vorinstanzen (=mehrjähriger Vorlauf) durch den Ausbau der Mobilfunknetze u.U. schon überholt sein, falls es um die dahingehenden Belange eines Mieters ggü. dem Vermieter geht?
Als jüngstes Bsp. einer kostengünstigen 4G-FLAT
LG
 
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Hello cambell! Hier ist ein Link über das gleiche Problem, das Du hast, welches anscheinend gar nicht so selten ist.
https://forum.vodafone.de/t5/Intern...stnetzausfall-seit-fast-2-Monate/td-p/1639573
Offensichtlich muß die Leitung vom APL zu Deiner Wohnung repariert werden. Wenn kein Kabelkanal bzw. Installationsrohr verfügbar ist, muß gemeinsam mit dem Vermieter geklärt werden, wie/wo die neue Leitung verlegt werden kann, zumal das alte Kabel nicht mehr zugänglich ist. Dem Vermieter würde ich empfehlen, Kabelkanal/Leerrohr für spätere Modernisierung (z.B. Glasfaser) zu installieren. Möglicherweise kann auch ein nicht mehr benutzter Schornstein als Kabelkanal dienen. Viel Erfolg!
 
Vodafone hat von der Telekom nur die Leitung bis zum APL gemietet. Ab APL ist der Carrier für die Leitung bis zur Tae zuständig. Bzw laut dem letzten BGH Urteil der Hauseigentümer. Ist vergleichbar mit deinem Stromanschluss. Das EVU setzt einen Stromanschluss und für die weitere Verkabelung zum Zähler und in die Wohnung ist der Eigentümer verantwortlich.
 
@Micha0815:
Das BGH-Urteil ist ja gerade mal 6 Monate alt - und da geht es um die Leitung vom APL zur TAE-Dose.

Wie auch der BGH festgestellt hat, kann bzw. darf man das durchaus vertraglich explizit anders regeln ... ohne eine solche Regelung ist aber nunmal die allgemeine Verkehrsanschauung das, was am Ende zählt und die geht nicht in die Richtung, daß heutzutage dann eben Mobilfunk die gangbare Alternative wäre - bis hin zu allen Problemen der Verfügbarkeit und der Netzabdeckung.

Genauso gut könnte man ja auch versucht sein zu argumentieren, der Mieter dürfe künftig keine Schüssel zum SAT-Empfang von linearem TV mehr aufstellen (ohne Schäden an der Fassade selbstverständlich), weil er sich ja - trotz nicht vorhandenem Kabel-TV-Anschluß - jederzeit einen Internetzugang beschaffen könne, über den er ebenso (es gibt genug Anbieter) sein Recht nach Art. 5 Abs. 1 GG (Informationsfreiheit) wahrnehmen könnte.

Diese Argumentation hat sich m.W. bisher auch noch nicht durchsetzen können ... vielleicht mal in 5-10 Jahren, wenn der Ausbau entsprechend fortgeschritten ist (niemand wird die Büchse der Pandora aufmachen und da irgendwelche "Grenzwerte" definieren, bis zu denen das als Alternative zu akzeptieren wäre - zumal diese Werte auch noch stark schwankend sind) und das preisliche Niveau (und selbstverständlich dann auch die dafür gebotene Leistung, denn daran krankt das Freenet-Angebot ja) vergleichbar ist. So, wie heute nirgendwo gefordert ist, daß ein Anschluß VDSL-tauglich sein muß, ist auch nirgendwo bisher ausgeurteilt, welche Minimalforderungen so eine Mobilfunkversorgung erfüllen muß, damit man sie als Ersatz in Betracht ziehen könnte. Außerdem kommt dann auch noch der Aspekt hinzu, daß für Mobilfunkprovider kein Kontrahierungszwang besteht - für die Telekom (genauso wie für Energieversorger) aber schon. Somit kann auch die ärmste Sau, die nirgendwo mehr einen Kredit erhält, im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge noch einen entsprechenden Vertrag bzw. Zugang erlangen (ggf. gegen Sicherheitsleistung und Vorkasse) ... schon deshalb verbietet sich der Verweis auf solche Alternativen, solange für diese nicht ebensolche gesetzlichen Regelungen gelten. Ein Prepaid-Tarif hat zwar ähnliche Grundlagen, ist aber trotzdem keine Grundversorgung.

Wenn der erste Vermieter (ohne explizit anderslautende Regelung in seinen Mietverträgen) es dann geschafft hat, ein Urteil zu erhalten, welches die Gleichwertigkeit von kabelgebundener und kabelloser Telekommunikation bestätigt, dann (und nur dann) kann man darüber nachdenken, ob durch diese Entwicklung die Wartung des Leitungsnetzes vom APL zu den TAE-Dosen obsolet wird oder nicht.
 
Ich habe heute den Montagenachweis erhalten und dieser erhärtet leider meinen Verdacht, dass hier nicht seriös gearbeitet wurde. Meine Unterschrift auf dem Nachweis wurde sogar gefälscht, der angegebene Zeitpunkt der Unterzeichnung ist noch auf vor dem eigentlichen Erscheinungszeitpunkt des Technikers datiert, den ich mir, in weiser Voraussicht, natürlich auch notiert habe.

Der Vermieter ist nicht bereit, etwaige Kosten für das Ziehen eines neuen Kabels zu übernehmen, sollte sich herausstellen, dass es die Leitung ist, die defekt ist. Ausnahme ist, wenn der Festnetzanschluss und somit das Telefon auch beeinträchtigt ist. Im Vertrag sei nur ein "Telefonanschluss" angegeben. Für Internet solle ich dann auf den im Haus vorhandenen Kabelanschluss von Unity Media wechseln. Rücksicht wegen etwaiger Preisunterschiede könne nicht genommen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das bestätigt die Aussage eines Bekannten, der direkt in der Technik beim großen T gearbeitet hatte.
Die Qualität der Subunternehmer ist grauenhaft, und so manches mal müssen echte Techniker der Telekom die Fehler der Sub-Unternehmer korrigieren

@cambell : zitat: "Für Internet solle ich dann auf den im Haus vorhandenen Kabelanschluss von Unity Media wechseln"

Lass dir doch bestätigen, das er dann die Preisunterschied bezahlt ......... (Meine anderen Gedanken wäre eine Anstiftung zu einer Straftat) Ansonsten Störung melden, das die Telefonie gestört ist. (was ja auch indirekt wegen VOIP stimmen kann)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe heute den Montagenachweis erhalten
Und was steht da nun inhaltlich drin? Das ist doch viel interessanter. Wurde die Störung behoben? Was war die Ursache? Was soll mit dem Hausinstallationskabel gemacht werden?
 
Vollzitat von darüber entfernt by stoney
Ich werde den Eindruck nicht los, dass du mir nicht so recht abnimmst, dass es mir hier noch um die Sache an sich geht. Weiter oben habe ich bereits erklärt, dass im Montagenachweis angegeben wurde, dass es keine Störung gibt. Das steht im direkten Konflikt zu den Aussagen, die der Techniker während seines Besuchs getätigt hat.

https://i.imgur.com/ocn0tUc.png

Es wurden keine weiteren Angaben gemacht.

// Bilder bitte dem Board als Miniaturansicht beifügen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein, dein Eindruck ist nicht berechtigt, ich möchte nur immer gerne Dinge bestätigt sehen.
Im Gegenteil, ich kann mit dir fühlen, wie du als Vodafone-Kunde an einem Telekom-Anschluss in einer neu angemieteten Wohnung zwischen allen Stühlen sitzt, wie ich schon in der ersten Antwort dieses Threads geschrieben habe.
Aber wie kommst du nun weiter in dieser Sache? Gesetzt den Fall, dass die Hausverkabelung tatsächlich nicht in Ordnung ist, und du das auf eigene Kosten reparieren sollst: Traust du dir zu, selber eine neue TAE-Dose zu setzen oder kennst du jemand, der das für dich machen kann?
 
Erstmal steht noch immer die Bestätigung aus, ob es wirklich an einer defekten Verkabelung von APL bis TAE liegt. Dies hat mir der Techniker zwar vis a vis mitgeteilt, es aber eben dann nicht in den Montagenachweis eingetragen - aus welchen Gründen auch immer. Somit bin ich hier wieder bei null angelangt. Die Störung wird nun von Vodafone reaktiviert und ein neuer Technikerauftrag erteilt.

Traust du dir zu, selber eine neue TAE-Dose zu setzen oder kennst du jemand, der das für dich machen kann?
Weder ersteres noch letzteres. Soweit haben mich meine Überlegungen noch nicht geführt. Laut Fritzbox-Log scheinen sich die Abbrüche auch auf die Telefonie zu beziehen. Hier wird zeitgleich zu den DSL-Abbrüchen ein DNS-Fehler im Telefonie-Log angegeben. Kann ich dann davon ausgehen, dass die Telefonie von dieser Störung auch beeinträchtigt ist? In diesem Fall würde der Vermieter wohl die Kosten für die Reparatur übernehmen. Ansonsten bliebe mir wohlmöglich nur ein Wechsel zu Unitymedia.
 
In Zeiten von All-IP-Anschlüssen müssen auch die vorhandenen Leitungen ein Mindestmaß an (xDSL-)Durchsatz bieten - ansonsten kann über diese Leitungen auch kein "normaler Telefonanschluß" mehr realisiert werden, da im Zuge des technischen Fortschritts (der aber die Grundrechte und die Gesetzeslage nicht außer Kraft setzt) nun mal keine "reinen Analog-Anschlüsse" mehr geschaltet werden.

Ein Telefonanschluß auf IP-Basis, der immer wieder unterbrochen wird, weil die Synchronisation komplett ausfällt (nicht nur, weil die Bandbreite dem Kunden zu gering erscheint und er selbst das Modem ständig neu startet), ist auch ein nicht erfüllter Vertrag mit dem Anspruch auf Beseitigung des Mangels.

Nur gehören zur vernünftigen Dokumentation dieses Umstands dann eben die entsprechenden Protokolle der Endgeräte (mit Datum, Uhrzeit und Symptomen des Problems) und nicht nur dessen Beschreibung in Prosa. Also am Ende etwas "Handfestes", mit dem man bei der Fehlersuche/-diagnose auch arbeiten kann.

Wenn hier tatsächlich noch eine Unterschrift auf dem Montagenachweis gefälscht wurde (man sollte zuerst mal klären, wer das unterschrieben haben soll - war man es gar nicht selbst, wurde ja auch nicht die eigene Unterschrift gefälscht), dann sollte das ja kein Problem in der "Verfolgung" dieser Ungereimtheiten geben ... ich kenne es eigentlich auch nur so, daß der "Kunde" den Durchschlag des Montagenachweises (so er ihn unterschreiben soll) erhält (damit er überhaupt etwas in der Hand hat, was er da ggf. bestätigt hat).

Wie ist denn dieser Montagenachweis zustande gekommen? Das Kreuz sieht ja eher danach aus, als wäre hier eine Vorlage (z.B. ein PDF-Dokument) ausgefüllt worden und kaum so, als hätte da jemand "freihändig" den passenden Punkt angekreuzt (das ist schon sehr exakt, was die Schenkellängen des "X" angeht). Wie kann man so etwas "vor Ort" machen bzw. hatte der Techniker dann tatsächlich den mobilen Printer dabei, der dieses Dokument auch noch zweimal erzeugen konnte (1x für den Kunden + 1x für den Monteur), von denen der Kunde dann eines unterschreiben sollte?

Ich habe ja auch schon die wahnwitzigsten Dinge erlebt (bis hin zum "Postversand" des Nachweises mit der Bemerkung, der Kunde hätte die Unterschrift verweigert, auch wenn das nicht so war und der Techniker nur keinen Nachweis dabei hatte, den er unterschreiben lassen konnte), aber es muß ja für alles auch eine logisch nachvollziehbare Erklärung geben und dann sollte man auch nicht darauf verzichten, diese "Kleinigkeiten" dergestalt zu erwähnen, daß sie die eigene Geschichte plausibel machen - sonst stellt sich der Leser (wenn er das Prozedere kennt) nur unnötige Fragen und darunter leidet die "Empathie" mit dem Betroffenen.

Wobei man ja schon zufrieden sein darf, wenn die Techniker (wie hier wohl) auch regelmäßig "anrücken" ... andere Kunden haben da ganz andere Erfahrungen machen müssen, z.B. hier: https://www.easybell.de/easybell-vs-deutsche-telekom.html
 
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