Tach zusammen,
als hätte ich nicht genügend andere Sorgen.
Mein Umzug steht unmittelbar bevor, genauer gesagt dieses Wochenende. Die Problematik "Neubeginn der Mindestvertragslaufzeit" ist ja grundsätzlich bekannt, ebenso die gesetzlichen Änderungen mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes. Nur, wann kommt das endlich ?
Mein Ziel: Portierung des Altvertrages an die neue Adresse, Restlaufzeit des Vertrags soll übernommen werden
Versuche, über die Hotline eine Kulanzregelung mit Verweis auf das künftige TKG zu erreichen sind fehlgeschlagen - "geht nicht, lässt sich nicht buchen."
Somit erstmal keinen Umzugsantrag gestellt, wollte/will abwarten.
Gleichzeitig, wenn ich mal die Möglichkeiten durchspiele aber viele Gedanken und Fragen meinerseits.
1. Wie sag ichs meinen Vermieter ? Schließlich bleibt der Anschluß ja erstmal, zumindest so lange ich nichts unternehme, aktiv - muß mein Vermieter das wissen ? Grundsätzlich dürfte der wohl mit sich reden lassen, ich kann allerdings keinen unendlichen Aufschub für den "Auszug" meines Telefon- und DSL-Anschluß erwarten/verlangen.
2. Sollte ich den Anschluß dann erstmal sperren lassen ? Setzt aber auch das grundsätzliche Einverständnis meines Vermieters voraus, oder (siehe Punkt 1) ? Was kostet sowas, geht das überhaupt ?
3. Bislang ist kein Nachmieter in Sicht, ist aber auch nicht einkalkulierbar für mich, mal angenommen, das geht recht fix und zum 1. Mai zieht hier jemand ein, wie ist das dann ? Der (wenn vielleicht auch gesperrte - siehe hierzu Punkt 2) Anschluss wäre ja quasi belegt, ich gehe mal davon aus, der Nachmieter bekäme weder Telefon- noch DSL-Anschluss über die von mir "blockierte" Leitung, oder ? Ärger wäre vermutlich vorprogrammiert.
Wer hätte da eine konstruktive Idee für mich ?
Oder wer kennt zufälligerweise den Terminkalender von Joachim Gauck und kann mir verbindlich sagen, wann das verdammte TKG endlich im Bundesgesetzblatt landet.
Ich krieg noch die Krise, dabei will ich grundsätzlich bei dem Verein bleiben. Woanders wird das auch nicht besser. Aber die Restlaufzeit möchte ich mir auf keinen Fall auf den letzten Drücker verbauen lassen.
Falls mir noch was einfällt werde ich den Beitrag ergänzen.
Schon passiert
Für den Fall der Fälle
4. Gibt es Möglichkeiten, einen noch 8 Monate laufenden Vertrag durch begleichen der restlichen Grundgebühr quasi sofort abzulösen und den Anschluss somit für eventuelle Nachmieter frei zu machen, kommt einem hierbei die Telekom entgegen oder fällt 8 X der volle Monatsbeitrag an ? Falls das überhaupt (buchungstechnisch-SCNR) möglich ist.
5. Oder sollte ich, wenn das auch unterhalb meines Niveaulevels anzusiedeln ist, einfach mal den nächsten, hoffentlich gut mit (potentieller Neu-)Kundschaft besuchten T-Punkt aufsuchen und dort meinen Ärger lautstark zum Ausdruck bringen, sowas bewirkt ja manchmal wahre Wunder.
6. Eine Sache stimmt mich ja immer mißtrauischer bezüglich der getätigten Aussagen:
"Aus buchungstechnischen Gründen sei die übernahme der Restlaufzeit des vertriebseingestellten Tarifs nicht möglich. Das gibt die Software nicht her." Da stellt sich mir die Frage: Was bitte macht den die Telekom nach Inkrafttreten des geänderten TKG ? Geht das dann plötzlich ? Oder dürfen alle, die umziehen müssen und auf der Restlaufzeit bestehen außerordentlich kündigen ? Für mich nicht nachvollziehbar.
In der Hoffnung auf viele gute Ratschläge
CU
GT86
als hätte ich nicht genügend andere Sorgen.
Mein Umzug steht unmittelbar bevor, genauer gesagt dieses Wochenende. Die Problematik "Neubeginn der Mindestvertragslaufzeit" ist ja grundsätzlich bekannt, ebenso die gesetzlichen Änderungen mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes. Nur, wann kommt das endlich ?
Mein Ziel: Portierung des Altvertrages an die neue Adresse, Restlaufzeit des Vertrags soll übernommen werden
Versuche, über die Hotline eine Kulanzregelung mit Verweis auf das künftige TKG zu erreichen sind fehlgeschlagen - "geht nicht, lässt sich nicht buchen."
Somit erstmal keinen Umzugsantrag gestellt, wollte/will abwarten.
Gleichzeitig, wenn ich mal die Möglichkeiten durchspiele aber viele Gedanken und Fragen meinerseits.
1. Wie sag ichs meinen Vermieter ? Schließlich bleibt der Anschluß ja erstmal, zumindest so lange ich nichts unternehme, aktiv - muß mein Vermieter das wissen ? Grundsätzlich dürfte der wohl mit sich reden lassen, ich kann allerdings keinen unendlichen Aufschub für den "Auszug" meines Telefon- und DSL-Anschluß erwarten/verlangen.
2. Sollte ich den Anschluß dann erstmal sperren lassen ? Setzt aber auch das grundsätzliche Einverständnis meines Vermieters voraus, oder (siehe Punkt 1) ? Was kostet sowas, geht das überhaupt ?
3. Bislang ist kein Nachmieter in Sicht, ist aber auch nicht einkalkulierbar für mich, mal angenommen, das geht recht fix und zum 1. Mai zieht hier jemand ein, wie ist das dann ? Der (wenn vielleicht auch gesperrte - siehe hierzu Punkt 2) Anschluss wäre ja quasi belegt, ich gehe mal davon aus, der Nachmieter bekäme weder Telefon- noch DSL-Anschluss über die von mir "blockierte" Leitung, oder ? Ärger wäre vermutlich vorprogrammiert.
Wer hätte da eine konstruktive Idee für mich ?
Oder wer kennt zufälligerweise den Terminkalender von Joachim Gauck und kann mir verbindlich sagen, wann das verdammte TKG endlich im Bundesgesetzblatt landet.
Ich krieg noch die Krise, dabei will ich grundsätzlich bei dem Verein bleiben. Woanders wird das auch nicht besser. Aber die Restlaufzeit möchte ich mir auf keinen Fall auf den letzten Drücker verbauen lassen.
Falls mir noch was einfällt werde ich den Beitrag ergänzen.
Schon passiert
Für den Fall der Fälle
4. Gibt es Möglichkeiten, einen noch 8 Monate laufenden Vertrag durch begleichen der restlichen Grundgebühr quasi sofort abzulösen und den Anschluss somit für eventuelle Nachmieter frei zu machen, kommt einem hierbei die Telekom entgegen oder fällt 8 X der volle Monatsbeitrag an ? Falls das überhaupt (buchungstechnisch-SCNR) möglich ist.
5. Oder sollte ich, wenn das auch unterhalb meines Niveaulevels anzusiedeln ist, einfach mal den nächsten, hoffentlich gut mit (potentieller Neu-)Kundschaft besuchten T-Punkt aufsuchen und dort meinen Ärger lautstark zum Ausdruck bringen, sowas bewirkt ja manchmal wahre Wunder.
6. Eine Sache stimmt mich ja immer mißtrauischer bezüglich der getätigten Aussagen:
"Aus buchungstechnischen Gründen sei die übernahme der Restlaufzeit des vertriebseingestellten Tarifs nicht möglich. Das gibt die Software nicht her." Da stellt sich mir die Frage: Was bitte macht den die Telekom nach Inkrafttreten des geänderten TKG ? Geht das dann plötzlich ? Oder dürfen alle, die umziehen müssen und auf der Restlaufzeit bestehen außerordentlich kündigen ? Für mich nicht nachvollziehbar.
In der Hoffnung auf viele gute Ratschläge
CU
GT86
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