Terminierung von Mobilfunknr. über ortsfeste Anlage erlaubt?

VoIP-seufz

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Die Unsitte nimmt zu Mobilrufnummern seitens Callcentern für Outbound-Anrufe zu verwenden. Diese sind als Firmentelefonnr. unbekannt und man will wohl so bewusst die Nicht-Annahme von Cold Calls verhindern.
War die Terminierung von Mobilnr. durch VoIP in ortsfesten Routern nicht untersagt?
Hatte Sipgate nicht damit große Probleme in der Anfangszeit von SIMQuadrat?
Ist das überhaupt über Sondergenehmigungen legalisierbar?

Würde mich grundsätzlich interessieren, ob hier mit zweierlei Mass gemessen wird oder sich Anbieter geschickt mit irgendwelchen Tricks durchmogeln können.
 
War die Terminierung von Mobilnr. durch VoIP in ortsfesten Routern nicht untersagt?

Selbst wenn dem so wäre, woher weißt du denn, ob das so gemacht wird, wie du es denkst, oder ob der Aruf nicht tatsächlich über ein Mobiltelefon geführt wird?
 
Ich bin mir nicht einmal sicher, ob diese Rufnummern überhaupt terminiert sind. Das müsste man sie ja zurückrufen können.
 
Man kann die Nummern zurückrufen und man landet in der Hotline. Und das eine "Kundenbetreuung" über Handy telefoniert wäre doch eher "ungewöhnlich". Da laufen Kampagnen (outbound) mit etlichen Calls parallel.

Abgesehen von Terminierung - hier findet doch indirekt eine Täuschung der Verbraucher über die Art des Anrufes statt. Die Callcenter wissen schon warum man nicht Hotline-Nummer oder echte Rufnummmer überträgt.
 
Zuletzt bearbeitet:
so genannte GSM-Gateways als Übergang von/zu privatenTK-Anlagen/Netzen gibts schon fast genau so lange wie den GSM-Standard selbst. Was daran ungebührlich oder gar verboten sein soll erschließt sich mir nicht.
 
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Wie anfangs ausgeführt - die BnetzA hat da seinerzeit bei privaten Anschlüssen Theater gemacht (SIMQuadrat). Heute darf nur noch die Ortsnetznr. klingeln, wenn ich über SIMQuadrat auf VoIP angerufen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, das man bei Callcentern mit Gateways arbeitet. Ich unterstelle jetzt mal, das solche Gespräche, zumal dutzendfach parallel über eine abgehende Nummer geführt, über eine Telefonanlage mit VoIP laufen und man die Rufnummern nach Belieben setzt.
Ich unterstelle nicht mal was "verwerfliches", sondern es könnte ja mit Genehmigung möglich sein. Oder die Regelung ist wegen Interconnectionsgebühren nur für ankommende Gespräche ... oder ... oder ...
Interessiert mich nun mal.
 
die BnetzA hat da seinerzeit bei privaten Anschlüssen Theater gemacht (SIMQuadrat). Heute darf nur noch die Ortsnetznr. klingeln, wenn ich über SIMQuadrat auf VoIP angerufen werden.
hast du dazu mal eine Quelle zum nachlesen?

Ich kann mir nicht vorstellen, das man bei Callcentern mit Gateways arbeitet. Ich unterstelle jetzt mal, das solche Gespräche, zumal dutzendfach parallel über eine abgehende Nummer geführt, über eine Telefonanlage mit VoIP laufen und man die Rufnummern nach Belieben setzt.
dafür gibts schon seit Jahrzehnten Clip-no-screening als ISDN-Leistungsmerkmal. Das ist nichts neues. Anwendungen gibt es dafür jede Menge. Wir nutzen das bei unserer Standortvernetzung für die Übertragung der Firmennummer von allen Standorten aus.
Früher (tm) hatten wir für unsere mobilfunkenden Mitarbeiter sogar einen eigenen Primärmultiplex von T-Mobile, der hatte eine eigene Stammrufnummer und man konnte via Mobilfunk durchwählen. Mitlerweile ist das, zumindest bei uns, obsolet, da es jetzt einfachere und andere Möglichkeiten dafür gibt.

Ich unterstelle nicht mal was "verwerfliches", sondern es könnte ja mit Genehmigung möglich sein. Oder die Regelung ist wegen Interconnectionsgebühren nur für ankommende Gespräche ... oder ... oder ...
Interessiert mich nun mal.
frag doch mal ab, bei welchem Provider die Rufnummer liegt: https://netz-abfrage.de/
Wenn die Nummer rückrufbar ist (hast du ausprobiert?) ist das legal.
 

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