Telekom verschiebt Kündigung wegen Preselection um 2 Monate

eisbaerin

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Hallo!

Ich hab da mal eine Frage.
Es geht um einen Bekannten. Der hat noch einen ganz einfachen analogen Telefonanschluß von der Telekom, der eigentlich binnen 6 Tagen kündbar ist.
Allerdings ist eine Preselection von myphone drauf.

Wir wollen die Nummer zu sipgate haben und haben am 27.10. das Fax für die Portierung an sipgate geschickt. Die Antwort dauerte für meine Begriffe schon ungewöhnlich lange, fast 2 Wochen, ich habe das glaube ich auch mal schon nach 3 Tagen gesehen.

Aber jetzt kommt es:
Er wollte die Portierung für den 1.12., bestätigt wurde ihm aber erst der 8.2.2016, also über 2 Monate später.
Ich riet ihm bei der Telekom anzurufen und da sagte man ihm, daß es wegen der Preselection nicht eher ginge.

Ist das zulässig? Den Vertrag mit myphone hat er doch abgeschlossen und nicht Telekom.
Der Vertrag hat keine Flatrate und keinen monatliche Preis. Nur die einzelnen Gespräche werden berechnet.

Kann da wer helfen? Ist da noch was zu machen?

Ich danke schon mal!
 
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Versuche sonst Preselection zu kündigen, die haben evt. ne Kündigungsfrist bei Telekom hinterlegt.
 
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Ich habe eine Email Antwort von Telekom hilft erhalten:
Hallo eisbaerin,

vielen Dank für deine E-Mail.
Da es sich nicht um deinen Anschluss handelt, habe ich keine Möglichkeit, zu sehr ins Detail zu gehen. Der Datenschutz.
Ich kann dir aber auf jeden Fall sagen, dass das Datum der Portierung nichts mit der Preselection zu tun hat.

Das Datum kommt durch die Mindestvertragslaufzeit des gebuchten Tarifs bei uns zustande. Die Portierung wurde zum Ende der Mindestvertragslaufzeit eingestellt. Daher können wir den Termin auch nicht vorziehen.

Tut mir leid, dass ich dir dabei nicht weiterhelfen kann.
Danke! Und warum sagen die einem genau das nicht an der Hotline?
Hätte mir und anderen eine Menge Zeit gespart!

Und damit sind wir wieder bei dem Thema:

Warum kann ich nicht vor der Mindestvertragslaufzeit portieren,
auch wenn ich den Vertrag noch zu Ende Bezahle?
 
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Da es kein Mobilfunk ist, gilt leider nicht für Festnetz.

Siehe §46 Abs. 4 TKG
Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt;
 
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Ja, leider! Sollte IMO aber bald geändert werden!

Außerdem sollten Hotlines für Falschaussagen haftbar gemacht werden!
 
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Es geht um einen Bekannten. Der hat noch einen ganz einfachen analogen Telefonanschluss von der Telekom, der eigentlich binnen 6 Tagen kündbar ist.
Bei Telekom Call Plus gilt laut Tarifdetails eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen, aber eine Mindestvertragslaufzeit gibt es dort gar nicht.
 
Da wäre es vielleicht geschickter gewesen vorher von Call Start auf Call Plus upzugraden (Ein Tarifupgrade sollte innerhalb der VLZ doch möglich sein) und dann zu kündigen... Müsste doch theoretisch gehen oder übersehe ich was?

Ist jetzt aber wohl sowieso zu spät.
 
Ja, die Idee ist gut, aber Telekom sieht das IMO als downgrade, denn die haben schon immer versucht alle in den Call Start zu bekommen.

So, habe noch mal Rücksprache genommen. Der Anschluß ist uralt, ca. 1980(siehe #13) oder auch eher.
(deshalb auch noch eine schöne kurze 8 stellige Nummer, statt der heutigen 11)

2006 wurde die Preselection mit myphone eingerichtet. Da war er immer noch in 6 Tagen kündbar.

2013 wurden einige Zusatzoptionen entfernt z.B. eine Gebühr für ein Telefon, das es schon lange nicht mehr gab, wo die Telekom aber gerne immer weiter kassiert.
Dabei wurde dann der Tarif auf Call Start umgestellt, ohne daß er(für Qwertzy = sie) über die längere MVLZ aufgeklärt wurde, denn dem hätte er(sie) nie zugestimmt.

So ist es doch wunderbar, daß man als langer und treuer Kunde, als letztes noch so einen richtig schönen Tritt in den Arsch bekommt.

Hier noch ein Artikel und eine Tabelle über die Tarife von 2008/2009:
http://www.teltarif.de/arch/2008/kw52/s32412.html
 
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auch wenn die Verärgerung teilweise verständlich ist, muss aber festgestellt werden, dass die Telekom ohne schriftliche Bestätigung nichts macht.
Dh. 2013 wurde dies 100% auch so bestätigt.

Parallel rentiert sich die Aufregung doch irgendwie nicht, da die Fakten ja vorliegen - also o.g. nun in Ruhe durchziehen, die Konsequenzen ziehen und bei evtl. zukünftigen Aufträgen/Änderungen genau drauf achten was kommt.
(es gibt ja auch manche Anbieter, die bei Änderungen ohne expliziten Hinweis an/über die Hotline, einfach um 24 Monate verlängern)
 
Gibt es eigentlich eine logische und vernünftige Erklärung warum nach der 1. MVLZ die Verlängerung oft 12 Monate ist?

IMO sollte das gesetzlich verboten werden oder auf max. 1 Monat beschränkt werden.
 
weil dies der max. automatisch Verlängerungszeitraum ist, wenn in den AGB entsprechend festgehalten.
http://www.damm-legal.de/bgh-die-au...ng-von-vertraegen-per-agb-klausel-ist-wirksam

wobei was wäre wenn usw. ist doch irrelevant, der Vertrag wurde auf Grundlage der AGBs abgeschlossen und die (scheinen) sind verbindlich - beidseitig**.
**=dh. der Vertragspartner (Anbieter) könnte bei den 1 Monatsverträgen auch kündigen - was zBsp. manche User auch nicht wollen, da ansonsten zu kurze Zeit für Anbieterwechsel - dies nur als Randbemerkung
 
Zum Thema (M)VLZ:

In der Tat ist es so, dass zwei Jahre Vertragslaufzeit und ein Jahr automatische Verlängerung das maximal mögliche bei Verträgen mit Privatkunden ist, bei Verträgen im gewerblichen Umfeld sind durchaus auch längere Laufzeiten möglich und tw. auch üblich (z.B. CompanyConnect), ich denke so oder so ähnlich wird das auch auf der von informerex verlinkten Seite stehen.

I.d.R. ist es natürlich so, dass diese langen Vertragslaufzeiten eher dem Unternehmen (in diesem Fall Telekom) zugute kommen als dem Kunden wie dieses Beispiel hier zeigt. Primärer bzw. Offensichtlicher Grund ist die ("unfreiwillige") Kundenbindung sodass dieser nicht jederzeit, wenn ihm z.B. von einem anderen Anbieter ein attraktives Angebot unterbreitet wird, schnell und unkompliziert wechseln kann.
Ich nehme jetzt mal vereinfacht an, wenn es nur nach den Unternehmen gehen würde, diese am liebsten ausschließlich Verträge auf Lebenszeit abschließen wollen würden mit ausschließlicher Upgrade- aber niemals einer Downgrademöglichkeit... :mrgreen:
Wobei das natürlich auch eine Falle für ein Unternehmen sein kann wie z.B. ISDN zeigt und somit auch aus unternehmerischer Sicht nicht unbedingt ideal ist.

Aber man muss auch feststellen, dass diese Vertragslaufzeiten nicht nur dem Unternehmen zugute kommen sondern u.U. bzw. in Einzelfällen auch mal dem Kunden z.B. zwecks Planungssicherheit.
Ein aktuelles Beispiel (und das ist aktuell auch ein relativ prominentes Beispiel) sind die ISDN-Anschlüsse der "ISDN-Fans". Bei denen wird es nur einmal im Jahr zu einem Stichtag hektisch/Ernst, wenn dieser vorbei ist hat man wieder für ein Jahr Ruhe und muss nicht jederzeit mit einer Kündigung rechnen (und evtl. entsprechend "hektisch" dann die Umstellung planen).

Das gilt in diesem Fall freilich nur für Bestandsverträge bei der Telekom, wer aktuell einen (V)DSL Neuanschluss/Vertrag mit ISDN abschließt, im GK-Bereich noch möglich wenn dies techn. möglich ist, kann nun nicht mehr von diesen längeren Vertragslaufzeiten profitieren, die Telekom hat schon (in Voraussicht) die (M)VLZ dieser Tarife bereits auf drei Monate (wenn ich mich jetzt richtig erinnere) begrenzt.

Ein weiteres Beispiel wäre als die Telekom vor ein paar Jahren Tarife mit einem begrenzten Highspeed-Volumen einführen wollte, auch da haben sich damals einige noch einen Tarif mit 2 Jahren MVLZ und Full-Flatrate "gesichert"...


Natürlich bin ich dennoch der prinzipiellen Ansicht, dass Verträge (im Festnetz als auch Mobilfunkbereich) nicht mehr als 3 Monate (M)VLZ/Kündigungsfrist bei PK haben sollten, besser maximal einen Monat.
Positiv herausstechendes Beispiel ist hier natürlich Easybell, die Standardtarife setzen dort lediglich einen Monat Kündigungsfrist voraus und nur auf Wunsch gibt (bzw. gab) es einen Vertrag mit 2 Jahren MVLZ (imo der mit enthaltener Mobilfunk-Flatrate).
Natürlich muss man dann als Kunde auch berücksichtigen, dass auch der Anbieter jederzeit einen (unliebsamen) Kunden (oder unattraktive Alttarife) kündigen kann (was vielleicht auch nicht unbedingt jedem Kunden recht ist).

Was ich z.B. der Telekom vorhalte, dass es bei den Tarifen mit schnellem Internetzugang (DSL oder GPON) aktuell keine Alternative mit weniger als ein oder zwei Jahren MVLZ gibt, andere Anbieter wie O2 oder 1&1 zeigen, dass es möglich ist wenigstens optional solche Tarife anzubieten..
 
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Ich habe jetzt noch einmal nach den Anfänge dieses Telefonanschlusses nachgefragt:

Der Telefonanschluß besteht seit "vor dem Krieg",
weiter kann sich keiner mehr erinnern, also vermute ich 1920-1930.

Erst hatte er die Nummer -245 und später -445.

Ca. 1961 wurde er in die heute noch gültige 4-stellige Ortswahl geändert.
(die verrate ich natürlich nicht ;) )
 
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naja die Anfänge und was im Verlauf passiert ist, bringt für #1 ja nicht viel, denn ausschließlich der aktuell laufende Vertrag ist relevant.
... und es handelt sich ja nun nicht um x-Jahre.

aber was anderes/Randbemerkung:
Da die Telefonie bei dem neuen Anschluss ja DSL-/Internetabhängig ist, stellt sich die Frage ob als fallback evtl. ein Handy/Smartphone bzw. Stick berücksichtigt wurde.
In einem ähnlich gelagerten Fall (wenn ich es auf das "Ausgangsjahr" beziehe) hab ich mich für das bundle von 1&1 mit der kostenlosen SIM entschieden, da hier ja die Festnetzflat inkl. ist.
Anfänglich war Skepsis vorhanden, dass der/die ältere Benutzer/in das nicht hinbekommen, aber herkömmliches Handy bzw. Smartphones (ich hab dort android im Einsatz) scheinen sehr intuitiv zu sein, auch wenn bis zu vorgenanntem Zeitpunkt noch nie eine derartige Hardware genutzt wurde - ja das soll es tatsächlich geben.
 
bringt für #1 ja nicht viel
Jo, das ist richtig.
Aber ich finde, man soll nicht nur über den Tod, sondern auch über die Geburt und das Leben berichten.

So ein Telefonanschluß ist doch schließlich auch nur ein Mensch, oder was es früher mal bei Bayern3 gab:
"Aufzucht und Hege eines Telefonanschlusses"

Ja, es gibt ja jetzt neuerdings bei sipgate Parallelruf!
 
Ja, es gibt ja jetzt neuerdings bei sipgate Parallelruf!
Dh. bei Störung der DSL-Leitung (inkl.Telefonie) wird sipgate SIM (simquadrat) abgehend genutzt?
wobei der Parallelruf bezieht sich dann doch auf eingehend :confused:
 
Richtig. Ausgehend gibt es mehrere SIM-Karten, da VoiIP z.Z. noch nicht möglich.

Kennt eigentlich einer noch die Beiträge von Bayern3? Oder gibt es die sogar noch?

Das hätte ungefähr so geklungen (frei nach mir):
Aufzucht und Hege eines Telefonanschlusses

Der Telefonanschluß

Der Telefonanschluß ist kein Haustier, obwohl er leicht damit zu verwechseln ist.
Bei der Geburt zieht er große Aufmerksamkeit auf sich und wird von vielen Menschen bestaunt oder sogar umjubelt.
Später ist das Aufsehen dann nicht mehr so groß und ihm wird sehr wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
Streichen ist erlaubt, aber es wird weder erwidert noch honoriert.
Ansonsten ist er sehr pflegeleicht und braucht weder Nahrung oder Getränke noch Genußmittel.
Gelegentliches Entstauben ist das einzige, was er an Zuwendung braucht.
Wichtig ist aber eine monatliche finanzielle Spende, da er ansonsten stirbt.
Nach dem Ableben verbleibt dann nur noch eine meist vergilbte Dose.
 
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