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Ein Brief und der dazu gehörige Umschlag müssen aufgehoben werden - sie sind Dokumente
Der Brief ist klar, der Umschlag, um den Poststempel und das Eingangsdatum und damit die (nicht) eingehaltene Frist zu dokumentieren.
Alternativ kann auch auf dem Eingang per Post-Eingangsstempel auf dem Brief dokumentiert werden...
Wenn ich (durch Zeugen) nachweisen kann, dass der Umschlag ein mit einem innen liegenden Brief gefüllter Fensterbriefumschlag war, dann wird es eh schwerer für die Gegenpartei. Auch stellt sich die Frage, wie die gegnerische Partei erklären will, einen leeren Umschlag (ohne Absender, denn der ist ja auch nur im Fenster sichtbar) mir zuordnen zu wollen...
Letztendlich ist der (un)bestätigte (Nicht-)Empfang nur juristisches Geplänkel, bei dem man als Endkunde versuchen sollte, die Latte so hoch, wie möglich zu legen. Dadurch wird die Hemmschwelle des Gegenübers auch entsprechend höher gelegt.
Der Brief ist klar, der Umschlag, um den Poststempel und das Eingangsdatum und damit die (nicht) eingehaltene Frist zu dokumentieren.
Alternativ kann auch auf dem Eingang per Post-Eingangsstempel auf dem Brief dokumentiert werden...
Wenn ich (durch Zeugen) nachweisen kann, dass der Umschlag ein mit einem innen liegenden Brief gefüllter Fensterbriefumschlag war, dann wird es eh schwerer für die Gegenpartei. Auch stellt sich die Frage, wie die gegnerische Partei erklären will, einen leeren Umschlag (ohne Absender, denn der ist ja auch nur im Fenster sichtbar) mir zuordnen zu wollen...
Letztendlich ist der (un)bestätigte (Nicht-)Empfang nur juristisches Geplänkel, bei dem man als Endkunde versuchen sollte, die Latte so hoch, wie möglich zu legen. Dadurch wird die Hemmschwelle des Gegenübers auch entsprechend höher gelegt.