Telekom hebelt gesetzliche Call-by-Call-Verpflichtung aus
Bundesnetzagentur ist alarmiert
Köln, 19. August 2008. Scheibchenweise versucht die Deutsche Telekom AG, sich der Optionen Call-by-Call und Preselection zu entledigen. Ihr Tochterunternehmen congstar hat heute einen neuen Tarif für Sprachtelefonie auf Basis von DSL-Anschlüssen, so genannten All-IP-Anschlüssen, auf den Markt gebracht. Wie beim bereits existierenden Geschäftskunden-All-IP-Angebot der Telekom werden auch beim congstar-Produkt für Privatkunden Call-by-Call und Preselection technisch unterdrückt. Was aus Sicht des VATM schon für Geschäftskunden von großem Nachteil ist und erhebliche Einsparpotenziale für die Kunden blockiert, hält der Verband bei Privatkunden für rechtlich schlicht unzulässig.
„Allein die technische Umstellung auf die zukünftig in allen Übertragungsbereichen verwendete IP-Technologie rechtfertigt keinesfalls einen klammheimlichen Ausschluss der aus Verbrauchersicht besonders wichtigen und erfolgreichen Call-by-Call- und Preselection-Möglichkeiten“, sagt Grützner. Schließlich haben Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl, wie Call-by-Call und Preselection auch bezeichnet werden, nicht nur zur enormen Senkung der Verbraucherpreise beigetragen, sondern sind auch wichtig für transparente und stabile Preise. Rund die Hälfte der Kunden in Deutschland nutzt Call-by-Call, da trotz Inlands-Flatrate Auslandsgespräche und Verbindungen zum Mobilfunk deutlich günstiger bei den Wettbewerbern zu erhalten sind.
Weder aus wirtschaftlicher noch aus technischer Sicht gebe es irgendeinen Grund bei einem Telefonanschluss, der per IP-Technologie realisiert wird, die vom deutschen Gesetzgeber und der EU ausdrücklich vorgesehene Betreibervorauswahl einzuschränken, erläutert der VATM-Geschäftsführer: „Da nach und nach alle Anschlüsse auf IP-Technologie umgestellt werden, handelt es sich um einen rein strategisch motivierten Versuch der Telekom, ihre Marktmacht wieder zu verfestigen und dies zum Nachteil der Verbraucher sowie des Wettbewerbs.“
Dass ein Telefonanschluss per IP-Technologie nicht zu einer Einschränkung des Wettbewerbs und der Verbraucherrechte führen muss, zeigt das Beispiel Schweiz. Dort hat sich der Ex-Monopolist auf Druck der Regierung bereit erklärt, die technische Umstellung nicht für einen Ausstieg aus Call-by-Call zu nutzen, sondern ein entsprechendes Angebot auch bei IP-Telefonanschlüssen aufrechtzuerhalten – und dazu waren weder nennenswerte technische Änderungen noch Investitionen erforderlich.
„Dem Verbraucher ist es egal, wie der Anschluss technologisch realisiert wird. Es ist das erste Mal, dass die Telekom versucht, den Privatkunden einen Tarif ohne die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit des Call-by-Call anzubieten. Wir haben das massive Wettbewerbs- und Verbraucherschutz-Problem bereits der Bundesnetzagentur vorgetragen. Wir gehen davon aus, dass der Tarif in der jetzt angebotenen Form ganz schnell vom Markt genommen werden muss“, betont der VATM-Geschäftsführer.
Kritisch sieht der Verband bei dem neuen congstar-Angebot außerdem den Billigpreis in ausgesuchten Ballungsgebieten. „Da wird Verdrängungswettbewerb in der Stadt durch höhere Tarife auf dem Land finanziert. Dabei muss die Telekom im Gegensatz zu den Wettbewerbern keine unterschiedlichen Preise für ihre Vorleistungsprodukte zahlen“, sagt Grützner.
Quelle: VATM-Pressemitteilung
Bundesnetzagentur ist alarmiert
Köln, 19. August 2008. Scheibchenweise versucht die Deutsche Telekom AG, sich der Optionen Call-by-Call und Preselection zu entledigen. Ihr Tochterunternehmen congstar hat heute einen neuen Tarif für Sprachtelefonie auf Basis von DSL-Anschlüssen, so genannten All-IP-Anschlüssen, auf den Markt gebracht. Wie beim bereits existierenden Geschäftskunden-All-IP-Angebot der Telekom werden auch beim congstar-Produkt für Privatkunden Call-by-Call und Preselection technisch unterdrückt. Was aus Sicht des VATM schon für Geschäftskunden von großem Nachteil ist und erhebliche Einsparpotenziale für die Kunden blockiert, hält der Verband bei Privatkunden für rechtlich schlicht unzulässig.
„Allein die technische Umstellung auf die zukünftig in allen Übertragungsbereichen verwendete IP-Technologie rechtfertigt keinesfalls einen klammheimlichen Ausschluss der aus Verbrauchersicht besonders wichtigen und erfolgreichen Call-by-Call- und Preselection-Möglichkeiten“, sagt Grützner. Schließlich haben Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl, wie Call-by-Call und Preselection auch bezeichnet werden, nicht nur zur enormen Senkung der Verbraucherpreise beigetragen, sondern sind auch wichtig für transparente und stabile Preise. Rund die Hälfte der Kunden in Deutschland nutzt Call-by-Call, da trotz Inlands-Flatrate Auslandsgespräche und Verbindungen zum Mobilfunk deutlich günstiger bei den Wettbewerbern zu erhalten sind.
Weder aus wirtschaftlicher noch aus technischer Sicht gebe es irgendeinen Grund bei einem Telefonanschluss, der per IP-Technologie realisiert wird, die vom deutschen Gesetzgeber und der EU ausdrücklich vorgesehene Betreibervorauswahl einzuschränken, erläutert der VATM-Geschäftsführer: „Da nach und nach alle Anschlüsse auf IP-Technologie umgestellt werden, handelt es sich um einen rein strategisch motivierten Versuch der Telekom, ihre Marktmacht wieder zu verfestigen und dies zum Nachteil der Verbraucher sowie des Wettbewerbs.“
Dass ein Telefonanschluss per IP-Technologie nicht zu einer Einschränkung des Wettbewerbs und der Verbraucherrechte führen muss, zeigt das Beispiel Schweiz. Dort hat sich der Ex-Monopolist auf Druck der Regierung bereit erklärt, die technische Umstellung nicht für einen Ausstieg aus Call-by-Call zu nutzen, sondern ein entsprechendes Angebot auch bei IP-Telefonanschlüssen aufrechtzuerhalten – und dazu waren weder nennenswerte technische Änderungen noch Investitionen erforderlich.
„Dem Verbraucher ist es egal, wie der Anschluss technologisch realisiert wird. Es ist das erste Mal, dass die Telekom versucht, den Privatkunden einen Tarif ohne die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit des Call-by-Call anzubieten. Wir haben das massive Wettbewerbs- und Verbraucherschutz-Problem bereits der Bundesnetzagentur vorgetragen. Wir gehen davon aus, dass der Tarif in der jetzt angebotenen Form ganz schnell vom Markt genommen werden muss“, betont der VATM-Geschäftsführer.
Kritisch sieht der Verband bei dem neuen congstar-Angebot außerdem den Billigpreis in ausgesuchten Ballungsgebieten. „Da wird Verdrängungswettbewerb in der Stadt durch höhere Tarife auf dem Land finanziert. Dabei muss die Telekom im Gegensatz zu den Wettbewerbern keine unterschiedlichen Preise für ihre Vorleistungsprodukte zahlen“, sagt Grützner.
Quelle: VATM-Pressemitteilung