suche IP Kamera für die Garage

mike.

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17 Jan 2014
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Hallo,

ich suche eine IP Kamera für meine Garage (also innen). Das Bild soll "flüssig" laufen. Ein LAN Kabel hab ich dort installiert.
Mich interessiert hauptsächlich Nachts was dort so um mein Auto geschieht...

Hat jmd ein ähnliches Szenario und Erfahrung?
 
Jede Netzwerkkamera sollte in der Lage sein, flüssige Bilder abzusondern. Entscheidend ist nur, dass es ausreichend Licht gibt.
Sorge dafür, dass Beleuchtung (egal, ob IR oder "normales" Licht) da ist und alles andere sollte kein Problem sein.
 
ich will da ja nicht die ganze nacht licht brennen lassen. Gibt es was brauchbares für aufnahmen? Hast du da Erfahrung?
 
Ich habe zumindest zufriedenstellende Erfahrung mit der Shift-Taste. Solltest du auch mal probieren, das ergibt wesentlich lesbarere Beiträge. ;)
Was die Beleuchtung angeht: Nimm doch einen IR-LED-Strahler, denn im stockfinsteren Raum wird keine Kamera Dir was anzeigen. Und selbst wenn da Schwärze übertragen wird - nutzen wird Dir das nicht. Ansonsten hat so ziemlich jede kleine Billigkamera auch die Möglichkeit, Bilder auf einem NAS oder einer internen SD-Card zu speichern. Aber dann ist schnell Ende mit Live-Stream weil dazu die Kapazität der SD-Card einfach zu schnell am Ende ist.
 
Ich hab eine interessante Camera (Tenvis iprobot 3 ) bei den tests auf http://www.cloudcorder.tv gefunden, die qualität der testbilder sieht wirklich prima aus. Die hab ich nun bestellt.
 
Mich interessiert hauptsächlich Nachts was dort so um mein Auto geschieht...
In DEINER Garage...? Was kann da schon passieren? Marder oder anderes Kleintier...?
Oder Gemeinschaftgarage? Dann hast du schnell ein Problem, wenn da zu viel drauf zu sehen ist...
 
Gemeinschaftsgarage und MEIN PRIVATER stellplatz. Geb die mitschnitte ja nicht weiter
 
dann stell ich nen schild dazu auf. (Bzw. was kann ich den sonst machen?)
 
Geb die mitschnitte ja nicht weiter
Rein rechtlich muss die Kamera so positioniert werden, dass diese nur bis zu dem Rand Deines privaten Grundstücks filmt.
Ist der Bereich zwar Deiner Parkfläche zugeordnet, nicht aber Dein Privatbesitz und für jeden zugänglich, dann war's das mit filmen...
Lass es lieber sein, auch ein Schild entbindet Dich nicht von Deiner Pflicht, die Privatshäre anderer zu akzeptieren und die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

Was Du aber machen solltest, ist die Funktion der Shift-Taste noch einmal studieren, da diese für adäquate Beiträge zwingend von Nöten ist. Chronisch klein geschriebene Beiträge sind was für die Tonne und widersprechend den abgenickten Forumsregeln. ;)
 
Der Parkplatz ist gemietet oder gekauft und ist dementsprechend Privatgrundstück auf dem er das Hausrecht ausübt, da kann er so viel filmen wie er will. Da hat außer Ihm auch niemand was drauf zu suchen. Wenn da auch noch ein Schild hängt, alles gut. Zusätzlich kannst du z.B. bei Axis Cams Bereiche des Bildes schwärzen, alles z.B. alles außer deinen Parkplatz im Kamerabild.

Wenn du dir auch noch schön was Schriftliches vom Objektbesitzer holst, bist du sowas von fein raus.
 
@ openstagefreak: Du hast die Einschränkungen von Novize und mir richtig gelesen...? Sobald die Kamera auch mitkriegt, dass andere kommen oder gehen, dann ist das unzulässig. Und das kann auch schon die gegangene Abkürzung über die leere Stellfläche sein...
 
Nein, eine leere Stellfläche in einer Gemeinschaftsgarage darf in aller Regel von jedem berechtigen Nutzer dieser Gemeinschaftsgarage überquert werden.
 
Weswegen es interessant wäre, wie ich bereits geschrieben habe, ob der Parkplatz gemietet oder gekauft ist.

Lies dir halt auch mal noch den Link durch.
 
Aber die Stellfläche ist kein öffentliches Gelände, sondern seine private Fläche, wenn da jemand drüberläuft betritt derjenige privates Gelände auf dem er nix zu suchen hat.
Das muss er dann aber auch (von allen betretbaren Seiten aus) deutlich machen, wie z.B. durch eine Kette, einen Zaun oder eine andere Absperrung. Sind es einzelne Parkboxen, ist es recht einfach umzusetzen, ist es aber nur eine markierte Parkfläche, geht es nicht wirklich...
Ist das eine frei zugängliche Fläche, wird's kritisch. Und Eigentümer der Parkfläche ist er nicht, er hat (eingeschränkt) das alleinige Nutzungsrecht, auf dieser Fläche parken zu dürfen. Besitzen tut sie entweder der Eigentümer der gesamten Tiefgarage oder die Eigentümergemeinschaft. Und dann darf er als Miteigentümer alle anderen Eigentümer fragen, ob diese die Kameraüberwachung abnicken. Alleine darf ein Miteigentümer solche Dinge nicht im Gemeinschaftseigentum veranstalten.
 
Natürlich kann er Eigentümer der Parkfläche sein?! Schonmal gehört das man Parkplätze genau wie Wohnungen kaufen kann? :D Nix Eigentümergemeinschaft, gehört die Wohnung auch der Eigentümergemeinschaft wenn du sie kaufst?
 
Nee, da liegst du falsch. Es ist ein gewaltiger Unterschied zur Wohnung. Du darfst in aller Regel dort nur parken und mehr nicht. Schon das Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist häufig nicht erlaubt...
 
gehört die Wohnung auch der Eigentümergemeinschaft wenn du sie kaufst?
Das äußere Erscheinungsbild definitiv und in der Wohnung teilweise. Ich kann nicht Fenster einbauen, welche und wo ich möchte, denn nur der innere Bereich ist mein Privatbesitz. Und auch da darf ich nicht mal eben Mauern einreißen, denn auch das kann den Gemeinschaftsbesitz (Haus) in Mitleidenschaft ziehen.
In einer Gemeinschaftsgarage gibt es eine Hausordnung, in der z.B. festgelegt ist, dass kein Ölwechsel gemacht werden darf. Die würde hinfällig sein, wenn ich dort tun und lassen darf, was ich will. In meiner eigenen Wohnung hingegen darf ich mein Motorrad auch komplett zerlegen und die Einzelteile im Wohnzimmer ausbreiten. In der gemeinsamen Garage jedoch nicht... Die Gemeinschaftsgarage hat vom Nutzungsrecht her den gleichen Stellenwert, wie das Treppenhaus der Eigentumswohnung.
Weiterhin ist auf der von Dir verlinkten Seite von "Tätern aus dem öffentlichen Raum" zu lesen, in einer Gemeinschaftsgarage, bei der der TE einen Stellplatz (keine Box o.ä.) zugewiesen bekommen hat, ist das aber nicht der Fall. Die haben in der Regel ein Tor, welches nur die Nutzer öffnen können. Somit ist das Recht der informationellen Selbstbestimmung der anderen Parkplatznutzer (eine kleine bekannte Gruppe) höher anzusiedeln, als irgendwelche großen Gruppen von anonymen Kunden eines nahen Supermarktes. Der Fall ist so imo nicht vergleichbar.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbürgt das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei und ungezwungen bewegen zu dürfen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt zum Gegenstand einer Videoüberwachung gemacht zu werden.
Eine Gemeinschaftsgarage ist aber kein wirklich öffentlich/anonymer Raum, die einzelnen Personen sind schnell zuzuordnen und damit hat die informationellen Selbstbestimmung einen ganz anderen Stellenwert...
 
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