gehört die Wohnung auch der Eigentümergemeinschaft wenn du sie kaufst?
Das äußere Erscheinungsbild definitiv und in der Wohnung teilweise. Ich kann nicht Fenster einbauen, welche und wo ich möchte, denn nur der innere Bereich ist mein Privatbesitz. Und auch da darf ich nicht mal eben Mauern einreißen, denn auch das kann den Gemeinschaftsbesitz (Haus) in Mitleidenschaft ziehen.
In einer Gemeinschaftsgarage gibt es eine Hausordnung, in der z.B. festgelegt ist, dass kein Ölwechsel gemacht werden darf. Die würde hinfällig sein, wenn ich dort tun und lassen darf, was ich will. In meiner eigenen Wohnung hingegen darf ich mein Motorrad auch komplett zerlegen und die Einzelteile im Wohnzimmer ausbreiten. In der gemeinsamen Garage jedoch nicht... Die Gemeinschaftsgarage hat vom Nutzungsrecht her den gleichen Stellenwert, wie das Treppenhaus der Eigentumswohnung.
Weiterhin ist auf der von Dir verlinkten Seite von "Tätern aus dem öffentlichen Raum" zu lesen, in einer Gemeinschafts
garage, bei der der TE einen Stellplatz (keine Box o.ä.) zugewiesen bekommen hat, ist das aber nicht der Fall. Die haben in der Regel ein Tor, welches nur die Nutzer öffnen können. Somit ist das Recht der informationellen Selbstbestimmung der anderen Parkplatznutzer (eine kleine bekannte Gruppe) höher anzusiedeln, als irgendwelche großen Gruppen von anonymen Kunden eines nahen Supermarktes. Der Fall ist so imo nicht vergleichbar.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbürgt das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei und ungezwungen bewegen zu dürfen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt zum Gegenstand einer Videoüberwachung gemacht zu werden.
Eine Gemeinschaftsgarage ist aber kein wirklich öffentlich/anonymer Raum, die einzelnen Personen sind schnell zuzuordnen und damit hat die informationellen Selbstbestimmung einen ganz anderen Stellenwert...