sparkie
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Es reicht aus, dass ein Zwangsrouter erlaubt ist, der nicht die Möglichkeit bietet, andere VoIP-Anbieter einzutragen und der VoIP-Traffic von angeschlossenen Geräten unterbindet (so war es eine Zeitlang mit dem Speedport W724V,
man kann aktuell aber hinter dem 'Zwangsrouter' eigene VoIP Hardware betreiben in die man beliebige Anbieter seiner Wahl eintragen kann. Dann muss man sich erst gar nicht mit dem 'Zwangsrouter' herumschlagen.
- sparkie