Statt DSL-vertrag 16000 nur 6700er mittlerweile

Lecter

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Ich habe vor wenigen Monaten einen DSL16.000 Vertrag mit der Telekom abgeschlossen, abschliessen müssen wegen Neubau! Geschalten wurden dann 13.000, hatte aber immer wieder Verbindungsabbrüche und Störungen. Mittlerweile war die Telekom 4x bei mir und hat einige Tests gemacht. Heute kam ein neuer Techniker und schaltete mich ungefragt (ich war nicht zu Hause) kurzerhand auf DSL 6700 runter. Kann ich den Vertrag nun kündigen? Ich erhalte gerade mal 41% der bezahlten Leistung.

PS: Ich wollte schon immer zurück zu 1&1...auch mit DSL6000 :cool:
 
Kündigen kannst du den Vertrag natürlich jederzeit. :cool:
Leistungsbeschreibung Call & Surf
Der Internet-Zugang wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der folgenden Bandbreitenkorridore überlassen: Download von 6 304 (kbit/s) bis 16 000 (kbit/s)
 
Die Kündigung ist raus. Ich stütze diese auf folgende Pfeiler: Urteil Amtsgerichts Fürth vom 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08 Wird dem Kunden eine bestimmte Geschwindigkeit versprochen und diese nicht eingehalten, so ist dies allerdings in der Regel ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. In dem Fall war sogar mehr als 50% der versprochenen Leistung erbracht, bei mir keine 40%! Die Telekom garantiert innerhalb von 24h eine Störungsbeseitigung. Bei mir wurde aber die Störung nicht beseitigt, meine Leitung wurde einfach gekappt auf weniger als die Hälfte. Meine Leitung entspricht sogar einem gänzlichen neuen Produkt.

Ich werde euch auf dem laufenden halten...
 
Gähn, ... Uraltdebatte und Uraltaufreger...
Verstanden hast Du es anscheinend nicht von wegen "gänzlich neues Produkt". Aber natürlich könntest Du AGB und LeistungsbeschReibung vor Gericht einer Prüfung unterziehen lassen (eingehalten wird nämlich beides von der Telekom in Deinem Fall. Es liesse sich nur über die Angemessenheit dieser Bestimmungen streiten). Vielleicht erweist sich ja die Telekom kulant und lässt Dich ziehen, eine Kündigung kostet ja nichts (ein Gerichtsverfahren dann aber schon!).
 
Mit Verlaub, so langweilig ist der Fall nicht, wie er auf den ersten Blick aussieht. Denn wenn ich eine 16.000er Leitung bestelle, habe ich im DSLAM eine maximale ausgewiesene Bandbreite von 16.000, die Leitungskapazität von sagen wir 13.000 und meine Fritzbox 7390 synct mit 12.900. Doch bei mir ist heute der DSALM ohne Rücksprache auf 6000 reduziert worden. Der Techniker war einfach zu faul die Fehlerquelle der 1-2 Verbindungsabbrüche/24h auszumessen. Mir wird nicht mehr die volle Bandbreite angeboten, sondern die Telekom beschränkt die Geschwindigkeit, obwohl ich locker 12.000 erreichen würde. Meine Fritzbox 7270 hat sogar mit 14.200 an dieser Leitung gesynct. Wenn also der DSLAM bei 6000 steht muss mir die Telekom einen 6000er-Tarif anbieten und keinen 16.000er abkassieren. Da ich aber einen 16.000er-Vertrag habe, liegt momentan eine erhebliche Pflichtverletzung seitens der Telekom vor. Dadurch kann ich den Vertrag fristlos kündigen. Die AGBs und von/bis Angaben bezüglich Bandbreitenkorridor sind hierbei nichtig, da der Anschluss künstlich zu einem 6000er-Anschluss gedrosselt wurde und nicht durch die Leitung an sich! Leuchtet das Problem nun besser ein?
 
Ich sehe das so.
1. Hat die Telekom Dir keinen 16000er verkauft, sondern einen Call&Surf Tarif der eine Bandbreite von/bis enthält.Siehe AGB Call&Surf Leistungsbeschreibung Punkt 2.2!
2. Ich denke das sich der Techniker schon Mühe gegeben hat. Denn wenn selbst sein Messgerät (ich gehe davon aus das er es gewissenhaft eingesetzt hat) nicht vernünftig synchron wird, dann nützt es nichts den DSL-As auf dem alten Zustand zu belassen. Es kann ja sein das in dem Verbindungskabel vom HVT bis zu Dir mittlerweile zu viele Störer liegen. Dazu muss Mann aber auch die Dsl-Technik verstehen. http://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Subscriber_Line
3. Ich glaube nicht, das bei Dir ein Sonderkündigungsrecht greift (s.AGB).
4. Das Urteil greift meiner Meinung nach in deinem Fall nicht, weil es da um eine fest vereinbarte Bandbreite ging.

Alles in allem. Das ist nur meine Meinung.
[Edit Novize: Beitrag wieder hergestellt]
 
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Zu 1.: Die AGBs sind nichtig, durch das Gerichtsurteil bestätigt!

Zu 2.: Ich bin vom Fach, ich habe seit Monaten die Störungen, es waren mittlerweile 3 verschiedene Techniker vor Ort, teilweise über 2h, es wurde so ziemlich alles getauscht, meine Nachbarn haben alle über 12.000...in 5 Minuten ist das nicht zu schaffen - nur die Leitug künstlich drosseln ist Faulheit, die ich nicht jeden Monat bezahlen werde...

Zu 3.: ...und daher greift nach 24h die erhebliche Pflichtverletzung und Kündigung!

Zu 4.: Es liegt der gleiche Mangel vor, daher greift das Urteil! Siehe Punkt 1!

Die Kündigung scheint übrigens durch zu sein, ich erhalte demnächst einen Anruf zwecks Kundenrückgewinnung - bräuchten sie nicht, wenn die Kündigung abgelehnt worden wäre.

Ach ja, mitttlerweile hatte ich wieder Abbrüche...
 
Lecter schrieb:
... durch das Gerichtsurteil bestätigt!
Dein o. a. Amtsgerichturteil kannst Du in der Pfeife rauchen oder zum Feueranschüren verwenden - das ist für Dich nicht einmal das Papier wert, auf dem es steht. Das Urteil behandelt einen Einzelfall und hat keinerlei nachhaltige (gesetzgeberische) Wirkung. Jedes andere Amtsgericht (sogar dasselbe) könnte in einem vermeintlich gleichen Fall (z.B. Deinem) anders entscheiden.

G., -#####o:
 
@scolopender
Dein o. a. Amtsgerichturteil kannst Du in der Pfeife rauchen oder zum Feueranschüren verwenden.....
:
Danke!! und Richtig!!

@Lecter
Aber die AGB's hast Du gelesen und verstanden!! Kannste lesen, mußt Du aber nicht. Bei Vertragsabschluss hast Du Sie jedenfalls akzeptiert.
Zitat:
Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der im Folgenden beschriebenen Bandbreitenkorridore kann nicht zugesagt werden, da die am Anschluss des Kunden konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit von den jeweiligen physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung abhängt, insbesondere von der sog. Leitungsdämpfung, die sich u. a. aus der Länge der Anschlussleitung und dem Leitungsdurchmesser ergibt.Der Internet-Zugang wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der folgenden Bandbreitenkorridore überlassen. Sofern aufgrund der physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung die oben aufgeführten Übertragungsgeschwindigkeiten am jeweiligen Anschluss nicht erreicht werden können, überlässt die Telekom auf Wunsch dem Kunden den Internet-Zugang auch dann, wenn an seinem Anschluss folgende Übertragungsgeschwindigkeiten zur Verfügung stehen. usw.usw.usw. Zitatende.
Und das Urteil mit Deinem Fall zu vergleichen, na ja. Bißchen weit hergeholt. Es gibt bei der Telekom keinen 16000er Vertrag!! Die Tarife heißen Call&Surf! Und in den Leistungsbeschreibungen steht alles genau drin. Du zahlst für deinen vermeintlich zugesicherten 16000er genauso viel wie jemand der nur einen 384er hat!! Punkt!
So. Nicht persönlich nehmen und darauf hoffen das die Liebe Telekom deine Kündigung, aus welchen Gründen auch immer, akzeptiert. Dann kannst Du ruhigen Gewissens zu einem anderen Anbieter wechseln und alles wird gut. Sollte es allerdings ein physikalisches Problem sein, geht der Spaß von vorne los, was ich Dir nicht wünsche. Und dann kommen genau die selben Techniker die auch Deine Leitung vorher gewissenhaft entstört haben ;-)
[Edit Novize: Beitrag wieder hergestellt]
 
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Hi,

ich hatte einmal eine ähnliche Situation mit Arcor. Die haben mich leistungstechnisch, auch ohne zu Fragen, runtergestuft. Allerdings wurde mir gesagt, dass es sich dabei um eine vorübergehende Leistungsbegrenzung halte, sodass ich tatsächlich nach 2 Monaten wieder zur Ursprungsleistung, wie sie im Vertrag stand, zurückgeführt wurde. Nun gut, da hat ja jeder andere Ansprüche. Jedenfalls solltest Du dann auch zu einem anderen Anbieter wechseln, da gibt es ja viele Vergleichsportale - hier ist ebenfalls ein guter online DSL Vergleich - da solltest Du auf jeden Fall etwas passendes finden. Viel Erfolg
 
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Wenn die Leitung einfach so auf 6700 fällt, dann gibts da zu 100% ein Kabelproblem. Und da wird nix gedrosselt. In diesem Moment bringt die Leitung nicht mehr. Aber anstatt mal zu fragen, kündigst du gleich und rennst zum Anwalt. Viel Erfolg beim nächsten Anbieter. Da wirst du genauso das gleiche Problem haben! Einbildung ist auch ne Bildung.
 
Vielleicht wurde die Leitung auch nur testweise gedrosselt um zu prüfen, ob die Probleme dann auch auftreten, wäre keine unübliche Maßnahme. Ansonsten wurde eigentlich schon alles gesagt, auch meiner Meinung nach besteht hier keineswegs ein Sonderkündigungsrecht. Ich würde den freundlichen Weg gehen und um Kulanz bitten anstatt auf die Kacke zu hauen.
 
Wenn was gedrosselt wird, dann nur aus dem Grund das eine Bitfehlermessung läuft und ein Vergleich bei welcher Bitrate die Fehler auftreten. Ich wette das du ein haufen HEC, CRC, oder FEC Fehler auf der Leitung hast. Ansonsten liegt 6700kBits im 16000er Profil und liegt in Bereich der mindestsyncrate bei Fehlern.
 
Hallo Lecter,

ich hatte vor 5 Jahren das gleiche Problem.Damals hatte ich ein Arcor ISDN/DSL Anschluß mit DSL 2000.Doch eines Tages hatte ich Verbindungsabbrüche am DSL und ein Krachen in der ISDN Leitung.Daraufhin machte ich eine Störungsmeldung bei Arcor.Machen wir es kurz: Es kam 7 mal die Telekom und 7 mal ein Subunternehmer von Arcor.Es wurden mehrmals alle Leitungswege vom DSLam zu mir kontrolliert.Sämtlich Hardware ausgetauscht,die Geschwindigkeit auf DSL 1000 mit Vermerk auf ISDN gedrosselt.Als der siebte Telekomtechniker da war habe ich gefragt ob es auch die Verbindungsmuffe in meinem Garten sein könnte.Am nächsten Tag kam ein Meßwagen und bestätigte mein Verdacht,das die Verbindungsmuffe nicht dicht war.Dies bedeutet sämtliche Kontakte waren Korrodiert.Ein Tag später rückte der Bautrupp der Telekom an.Dieser tauschte die defekt Muffe aus und alles läuft seither stabil ohne Fehler und Abbrüche.

MFG
Reiner
 
Zwischenbericht: Eine Woche nach Zustellung meines Kündigungfaxes wollte ich telefonische Auskunft zum Stand der Dinge. Mir wurde der Faxeingang bestätigt, die Kündigung sei in Bearbeitung, ein Mitarbeiter der Kündigungsabteilung wird mich binnen 24h zurückrufen.

Nach 48h ohne Rückruf habe ich nochmals telefonisch Auskunft erbeten, auch diesmal wurde mir innerhalb der nächsten 24h ein Rückruf versichert.

Nach weiteren 24h ohne Rückruf habe ich nochmals angerufen; nun aber sei Kündigungsabteilung überlastet, meine Kündigung werde "bald möglichst" bearbeitet.

Genau eine Woche später, heute, wollte ich wieder den Bearbeitungsstand meiner Kündigung. Nun sei sie in Bearbeitung, der für mich zuständige Techniker werde gerade dazu befragt. Nächste Woche soll ich dann einen Anruf erhalten...

Soviel zum Kundenservice. Meine Leitung dümpelt immernoch mit 6Mbit statt 16Mbit vor sich hin. Ein Gutschrift könne man in diesem schwebenden Verfahren nicht anbieten. Bei der letzten Störung gabs eine...

Ich werde weiter berichten!
 
Update: Bin seit heute 14Uhr wieder 1&1-Kunde. Die Telekom hat die Kündigung akzeptiert, was auch zu erwarten war. Wie ich vermutet habe, wurde ich irrtümlicher Weise runtergeschalten auf DSL6000. Die Portierung zu 1&1 ist in Bearbeitung. Wenn alles abgeschlossen ist, melde ich mich nochmal! Wie es ausschaut, habe ich die AGBs doch ganz gut verstanden :-Ö
 
Scheinbar liest Du nur partiell, denn wenn die T-Com Dich aus dem Vertrag gelassen hat, dann auf Kulanz. Sei froh, dass es so glimpflich gelaufen ist, denn es gilt auch bei Dir ein Von-Bis-Fallstrick, was die Bandbreite angeht.
Lies einmal hier, um Dir von anderer Seite aus die komischen Verträge beleuchten zu lassen:
http://www.heise.de/ct/heft/2014-5-Editorial-Fallensteller-2108267.html
Keine andere Branche könnte sich so etwas Dreistes leisten wie die Bandbreiten-Lotterie: Ob Festnetz- oder Mobilfunkanschluss, wie viel Bandbreite für Sie tatsächlich bereitsteht, ist Glückssache....
Bis zu 16, 50, 100 MBit/s zu versprechen, aber nur einen Bruchteil davon zu liefern, ist bei Internet-Anschlüssen ganz normal...
...Die Kunden haben nicht die Macht, diesen Fallenstellern das Handwerk zu legen, denn in puncto Fairness gegenüber dem Kunden gibt es keinen transparenten Wettbewerb. Solange die Politik die Unternehmen nicht an die Kandare nimmt und sie per Gesetz zur Kundenfreundlichkeit zwingt, wird das muntere Treiben weitergehen.

Alles, was in dem Editorial steht, wurde hier schon ausführlichst vorgetragen. Da scheint also was dran zu sein.
Soweit zu Deinem Verständnis der AGBs. :?
 
Scheinbar liest Du nur partiell [...] Alles, was in dem Editorial steht, wurde hier schon ausführlichst vorgetragen. Da scheint also was dran zu sein.
Soweit zu Deinem Verständnis der AGBs. :?

Das versuche ich doch schon von Anfang an zu erklären - ich hatte eine 16.000er-Leitung bestellt, "keine von-bis"-Leitung und vor allem keine 6000er! Das ist auch nun bei der Kündigung ein extra Punkt in der Kündigungsbearbeitung. Ich habe einen Call&Surf Komfort in Verbindung mit DSL16.000. Die 16.000er Leitung habe ich mir im Shop auch so bestätigen lassen, das war Vertragsbestandteil. Wenn man nur Call&Surf wählt, hat man von 384-16.000DSL alles drin und dann keine Möglichkeit zu kündigen. Ich wurde definitiv nicht aus Kulanz aus meinem Vetrag gelassen!

23wqsyt.jpg
 
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