Sonderkündigung von 1 & 1

Poison

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Hallo,

ich werde anfang april umziehen und hätte gerne gewusst, ob ich meine 1 & 1 vertrag dann per sonderkündigung kündigen kann.

ich habe folgenden vertrag:

Laufzeit 24 Monate:
1 & 1 DSL Flat 2000
1 & 1 VoIP Flat 12 Monate frei, danach 9,90 EUR

Der Vertrag läuft seit ca. 9 Monaten.

Danke für eure tipps.

Gruss
Poison
 
Nochmal.
Es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug!
Ein Umzug liegt immer im Risikobereiches des Umziehenden, also bei Dir. Du kannst den Vertrag nur auf die neue Adresse umschreiben und DSL darauf schalten lassen. Wenn DSL nicht verfügbar sein sollte, leider auch Dein Pech. Dann werden die Grundgebühren trotzdem fällig, bis auf die Leitung. Wenn die weg ist, wird diese, auch nur diese, nicht mehr berechnet.
 
Hallo,

nein, Umzug erlaubt keine Sonderkündigung, du kannst dir an deinem neuen Wohnort ja auch 1&1 DSL holen oder den Vertag auf Modem/ISDN Nutzung umstellen lassen.

Wenn du deinen bisherigen Telefonanschluss kündigst, dann fallen die Gebühren dafür und für deinen DSL 2000 Anschluss natürlich weg. Aber die beiden Flats bezahlst du dann auf jeden Fall bis zum Vertragsende, ohne sie nutzen zu können.

Viele Grüße

Frank
 
erstmal danke für die schnellen antworten.

komisch das dieser vertrag keine hintertürchen hat.
bei der telekom kommt man bei umzug aus dem vertrag raus.
...der werde ich wohl die 24 monate aussitzen müssen.
 
Vergleich nicht Äpfel mit Birnen!

Du hast eben eine Vertrag unterschrieben mit Laufzeit und an die musst Du Dich auch halten. Es wird eben ja auch die Möglichkeit geboten den Anschluß mit umziehen zu lassen.
 
jaja, kann mir denn jemand sagen was da für kosten auf mich zukommen?
 
49¤ bei Umzug.
Und bevor man meckert, bei T-Com sind es 99¤.
 
Hallo,

muss ich aber doch mal interessehalber fragen, wie sieht es denn dann bei 3DSL aus, wenn man umzieht, und am neuen Wohnungsort kein DSL verfügbar ist ?
Bei den 'alten' Verträgen, ok, 20Eur für DSL2000 fallen weg, die 5 Eur für die Flat muss man zahlen.
Aber bei dem 3DSL ? Es gibt doch eigentlich nicht mehr die Unterscheidung in Netzbereitstellung und Tarif, oder ?

(nur interessehalber, will ja nicht umziehen ... :) )

Tom
 
Von der Sache her müsste es normal im Preis weitergehen. Ist ja des Kundens Risiko und es gibt in dem Tarif keine Einzelposten. Ist bei Handys und dessen Grundgebühren genauso.
 
Solange Du kein DSL hast, was letztendlich Grundlage für die gesamten DSL-Tarife (City-Flat, D-Flat, 3DSL,Volumentarife ect.) ist, wirst Du in einen Einwahltarif umgestellt. Die Laufzeit des Vertrages wird davon nicht berührt. Also auch dort musst Du dann rechtzeitig kündigen!
 
Hallo,

Novize schrieb:
Solange Du kein DSL hast, was letztendlich Grundlage für die gesamten DSL-Tarife (City-Flat, D-Flat, 3DSL,Volumentarife ect.) ist, wirst Du in einen Einwahltarif umgestellt. Die Laufzeit des Vertrages wird davon nicht berührt. Also auch dort musst Du dann rechtzeitig kündigen!

aber da stellt sich die (zum Glück derzeit für mich persönlich rein theoretische) Frage, was ist der Einwahl Tarif ? Ich bin durch 3DSL von 2MBit auf 16Mbit (naja, eher 15) hochgerutscht, was würde dann verrechnet, da es reine Einwahltarife ja eigentlich nicht mehr für Neukunden gibt ...:noidea:

Grüsse
Tom
 
Ein Bekannter wollte mit 3DSL umziehen und wurde kurz nach Beantragen des Umzuges auf Deutschlandflat zurückgesetzt. Er zieht im Ort um und behält seine alte Rufnummer.
 
tombombom schrieb:
aber da stellt sich die (zum Glück derzeit für mich persönlich rein theoretische) Frage, was ist der Einwahl Tarif ?
z.B. der hier. ;)
 
So kann man bei 1 & 1 vorzeitig aus dem Vertrag !

Hier habe ich einen Tipp für alle ihren DSL Vertrag bei 1& 1 vorzeitig kündigen möchten. Das geht ganz einfach: Nur die Einzugsermächtigung kündigen.
Ich hatte eigentlich gar nicht vor zu kündigen, sondern wollte lediglich per Überweisung bezahlen. Also widerrief ich die Einzugsermächtigung. Anschließend wurde ich in einem Schreiben darauf hingewiesen dass der Widerruf der Einzugsermächtigung zur Kündigung von Seiten 1 & 1 führen könnte. Mir wurde eine Frist eingeräumt um eine erneute Einzugsermächtigung zu erteilen. Nach Ende dieser Frist bekam ich erneut Post, hier war dann erneut die Aufforderung zur Erneuerung der Einzugsermächtigung enthalten. Eine zusätzliche, zehntägige Frist wurde mir dazu eingeräumt. In diesem Schreiben war dann schon ein Kündigungstermin enthalten, für den Fall dass ich keine erneute Einzugsermächtigung erteilen würde.

Habe dann in den sauren Apfel gebissen und doch eine neue Einzugsermächtigung erteilt. Aber für alle die gern ihren 1 & 1 Vertrag vorzeitig auflösen möchten könnte dies ja ein guter Tipp sein!
 
Ich glaube aber nicht, dass 1&1 Dir dann die restlichen Zahlung erlässt. Die werden auf Einhaltung des Vertrages (und damit auf Zahlung der gesamten Restsumme) pochen, wenn es soweit kommt. Aber dann hast du nur noch Stress und mehrkosten, aber keine Gegenleistung mehr. Ich würde mir das ernsthaft überlegen, so einen unüberlegten Weg einzuschlagen :(
 
Ich verweise mal auf die zugestimmte AGB, Punkt 3.7

Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. 1&1 wird die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben. Der Kunde ermächtigt 1&1, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 EUR 9,60 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Sieht also im Streifall schlecht für den Kunden aus.
 
Ne, so einfach ist das ja nicht

Hallo,

so einfach kann es sich 1 & 1 nicht machen. Kündigung heißt das die Leistung eingestellt wird. Dann ist auch keine Zahlung mehr zu leisten. Etwas anderes wäre es möglicherweise wenn die Leistung nur vorübergehen eingestellt würde.

Und zu den AGB, klar das steht da so, aber es ist nirgendwo aufgeführt welche Konsequenzen die Kündigung der Einzugsermächtigung nach sich zieht. Bei anderen Firmen (z. B. Mobilcom) ist dann eine Zusatzgebühr fällig.

Was wollte 1 & 1 denn machen wenn jemandem das Konto gekündigt wird ?
Im übrigen gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema. Früher war es ja so das Einzugsermächtigungen nicht verpflichtend sein durften, das hat sich geändert. Firmen dürfen diese jetzt zwar vorschreiben, aber als Konsequenz die Leistung einzustellen geht nur einher mit einer Kündigung, und das heißt meiner klaren Meinung nach keine Zahnung mehr !
 
So einfach ist es auch nicht, denn wenn der Vertragspartner vertragsbrüchig wird, kann Schadenersatz verlangt werden.

Man sollte schon wissen was man unterschreibt.
 
Schadensersatz für was denn ?

Für was soll denn Schadensersatz verlangt werden? Wenn denn überhaupt ein Schaden entsteht dann doch dem Kunden. Schließlich kündigt ja 1 & 1 und nicht der Kunde. Es würde also 1 & 1 gar kein Schaden entstehen müssen. Wenn überhaupt könnten sie die Mehrkosten für die händische Buchung als Schaden geltend machen, aber auch das nur wenn der Vertrag bestehen bleibt.

Kündigen Sie aber, haben sie selber erst den Schaden begründet ! Und dafür gibt es keinen Ersatz.
 
Das ist falsch. 1&1 beitet keine Überweisung an und muss es auch nicht. Die AGB wurde diesbezüglich akzeptiert. Weiterzudiskutieren bringt auch nichts. Du hast Dein Standpunkt, ich habe meinen, belassen wir es dabei. Soll einer doch das Wagnis eingehen und berichten.
 
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