sipNetworks.de integriert interfoni.de

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So, ich habe nun den Titel dieses Threads etwas editiert, damit gleich zu erkennen ist, was mit interfoni.de geschehen ist. Ebenso habe ich die Rubriken mit einem Hinweis umbenannt (da es sich um eine alphabetische Reihenfolge handelt, ist dieser Bereich nun etwas nach unten gerutscht). Ebenso ist im VSP-o-Meter nun "sipNetworks.de" zu finden anstelle "interfoni.de".

@ ike:
Ich kann mich auch an eine sehr ähnliche Webseiten-Version erinnern, aber das ist schon ziemlich lange her.
 
Man sollte sich allerdings beim nächsten Aufladen des Kontos zumindest
als Altkunde von Interfoni die zu akzeptierenden neuen AGB´s genau
ansehen, da dort doch einige ungünstigere Gepflogenheiten im Gegen-
satz zu den Interfoni-AGB´s zu lesen sind.
 
Wie sieht das bei den Postpaid-Kunden aus? Die laden ja das Konto nicht auf, sind also auch nicht im "AGB-Akzeptierungszwang".

Was steht denn da so Schlimmes drin? Einige der Interfoni-Regelungen waren doch auch schon etwas grenzwertig. (Verfall des Guthaben, etc.)
 
@ike

Ok, Postpaid-Kunden hab ich nicht weiter verfolgt, ob und wie Veränderungen
erfolgen oder nicht.

Ich selber nutze die Prepaid-Tarife, um möglichst frei zu sein.
und im Notfall kann man leertelefonieren usw.

Mir fiel nur auf, dass das Zwangsaktivieren der AGB automatisch
erfolgt mit entsprechenden negativen Auswirkungen für den alten
Interfoni-Kunden. ( höherer Ansatz von Gebühren bzw Auszahlmöglichkeiten bei Verfall.)
Ausserdem Wegfall einer Nachsatzes bei Verfall des Guthabens, welcher
entscheidend ist.
Bisher konnte laut Interfoni-AGB das Guthaben nicht nach 2 Monaten ver-
fallen, sofern man nicht gegen andere AGB-Punkte verstieß.
Nunmehr nach den neuen AGB, nach Wegfall des Nachsatzes, verfällt
das Guthaben automatisch nach 2 Monaten, falls nicht aufgeladen wurde.

Sprich: Aufladung unabhängig vom Guthaben alle 2 Monate ist Pflicht,
sonst verfällt der Vertrag und je nach Guthaben wird ausgezahlt oder nicht. Der gestrichene Nachsatz war also nicht ohne Bedeutung.
(Er lautete übrigens wie folgt: "Sprich: Ist das
Konto 2 Monate lang leer wird der Vertrag beendet und der Zugang gelöscht.")

Es ist also eine eindeutige Einschränkung bei den neuen AGB´s durch
Streichung dieses Nachsatzes eingetreten.
 
flatti schrieb:
@ike

Mir fiel nur auf, dass das Zwangsaktivieren der AGB automatisch
erfolgt mit entsprechenden negativen Auswirkungen für den alten
Interfoni-Kunden. ( höherer Ansatz von Gebühren bzw Auszahlmöglichkeiten bei Verfall.)
Ausserdem Wegfall einer Nachsatzes bei Verfall des Guthabens, welcher
entscheidend ist.
Bisher konnte laut Interfoni-AGB das Guthaben nicht nach 2 Monaten ver-
fallen, sofern man nicht gegen andere AGB-Punkte verstieß.
Nunmehr nach den neuen AGB, nach Wegfall des Nachsatzes, verfällt
das Guthaben automatisch nach 2 Monaten, falls nicht aufgeladen wurde.

Sprich: Aufladung unabhängig vom Guthaben alle 2 Monate ist Pflicht,
sonst verfällt der Vertrag und je nach Guthaben wird ausgezahlt oder nicht. Der gestrichene Nachsatz war also nicht ohne Bedeutung.
(Er lautete übrigens wie folgt: "Sprich: Ist das
Konto 2 Monate lang leer wird der Vertrag beendet und der Zugang gelöscht.")

Es ist also eine eindeutige Einschränkung bei den neuen AGB´s durch
Streichung dieses Nachsatzes eingetreten.

Ich kann dir versichern, dass das die Accounts nur dann gelöscht werden wenn kein Guthaben mehr drauf ist und der Account seit mindestens 2 Monaten nicht mehr genutzt wird.
 
flatti schrieb:
Sprich: Aufladung unabhängig vom Guthaben alle 2 Monate ist Pflicht,

auf Anfrage erhalten:

Dies bedeutet lediglich, dass wir uns das Recht vorbehalten das Konto zu
löschen, wenn Ihr Konto kein Guthaben mehr hat und auch keine Nutzung
des SIP-Accounts verzeichnet wird.

Dies bedeutet nicht, dass alle 2 Monate ein Betrag auf das Konto gebucht
werden muss.

somit alle mal schön beruhigen :wink:

Außerdem schließe ich hier den Thread.
Für weitere Fragen bitte pro Frage einen Thread eröffnen.
 
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